Compliance

e-Rechnung, Steuerreporte und SAF-T in Norwegen

Norwegen saft e-Rechnung

In den letzten Jahren hat Norwegen erhebliche Fortschritte bei der Digitalisierung seiner Steuerverfahren gemacht und neue Verpflichtungen auferlegt, die sowohl lokale als auch internationale Unternehmen betreffen. Die elektronische Rechnungsstellung (E-Invoicing), die Standardprüfungsdatei für Steuerzwecke (SAF-T) und die Steuerberichterstattung in Echtzeit sind zu Schlüsselelementen für die Gewährleistung von Transparenz, die Verhinderung von Betrug und die Vereinfachung der Steuerbefolgung geworden.

Die Anpassung an diese Anforderungen ist jedoch nicht immer einfach. Angesichts der sich ständig weiterentwickelnden Vorschriften und spezifischen technischen Anforderungen müssen die Unternehmen ein klares Verständnis der Vorschriftenlandschaft haben, um Risiken und Strafen zu vermeiden.

In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die aktuellen E-Invoicing-Verpflichtungen in Norwegen, den Anwendungsbereich des SAF-T und die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Beziehungen zwischen Unternehmen und der norwegischen Steuerverwaltung.

Sektor B2B (Business to Business)

Im B2B-Sektor ist die elektronische Rechnungsstellung in Norwegen nicht verpflichtend, aber ihre Einführung ist weit verbreitet. 

Das norwegische Finanzministerium hat eine Bewertung eingeleitet, um die Umsetzung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen (B2B), der digitalen Buchführung und der Anforderungen an elektronische Buchführungssysteme zu untersuchen. Diese Initiative zielt darauf ab, die Effizienz zu steigern, sich an die Standards der Europäischen Union anzupassen und Unternehmen potenziell über 5 Milliarden Norwegische Kronen (NOK) pro Jahr einzusparen – durch die Einführung eines Systems, das dem dänischen Modell ähnelt.

Am 16. Januar 2025 beauftragte das Finanzministerium die Generaldirektion Steuern mit der Ausarbeitung eines Vorschlags für derlei Anforderungen. In den Befragungsunterlagen vom 20. Juni 2025 schlägt die Direktion vor, dass alle der Buchführungspflicht unterliegenden Unternehmen auf digitale Aufzeichnungen umstellen und elektronische Rechnungen ausstellen/empfangen sollten.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen umfassen Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes und der Rechnungslegungsverordnung mit dem Ziel, den Einsatz digitaler Buchführung- und Rechnungsstellungsprozesse zu erweitern. Es wird erwartet, dass dies sowohl bei den Unternehmen als auch im öffentlichen Sektor zu Vereinfachungen führt. Das Finanzministerium bittet interessierte Kreise, ihre Kommentare zu den Befragungsunterlagen der Generaldirektion Steuern bis spätestens 31. Oktober 2025 einzureichen.

Vorgeschlagene Termine

  • Ab dem 1. Januar 2028 Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Rechnungen für alle buchführungspflichtigen Unternehmen.
  • Ab dem 1. Januar 2030 Verpflichtung zur digitalen Buchführung und zum Erhalt elektronischer Rechnungen.

Ausnahmen und Sonderregelungen

  • Ausnahmen werden für Einzelunternehmen mit geringem Umsatz und Nachlässe in Liquidation aufgrund von Konkurs vorgeschlagen.
  • Besondere Vorschriften sind auch für Finanzinstitute, Versicherungsgesellschaften und Pensionsfonds vorgesehen.

Obwohl es kein gesetzliches Mandat gibt, haben sich viele Unternehmen dafür entschieden, die elektronische Rechnungsstellung in ihre Prozesse zu integrieren, da sie betriebliche Vorteile bietet, wie z. B. die Reduzierung des Papierverbrauchs, die Verringerung von Betrug und Verwaltungsfehlern sowie die Optimierung der Buchhaltung und der Steuerverwaltung. Die Kompatibilität mit europäischen Standards wie PEPPOL BIS Billing 3.0 erleichtert auch die Interoperabilität mit internationalen Handelspartnern und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit norwegischer Unternehmen auf dem Weltmarkt.

In diesem Zusammenhang ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Umfeld zwar immer noch freiwillig, aber der Trend deutet auf eine zunehmende Akzeptanz hin, die durch die strategischen Vorteile und die digitale Transformation der Unternehmen bedingt ist.

E-factureringsmodel in Noorwegen

Norwegen übernimmt den Peppol BIS 3.0-Standard und das elektronische Zustellungsnetz Peppol, insbesondere für grenzüberschreitende Transaktionen. Sowohl die Wirtschaftsteilnehmer als auch die öffentlichen Auftraggeber im Land verlassen sich auf die Peppol Access Point (AP)-Dienstleister, um die Einhaltung der nationalen Vorschriften zu gewährleisten. Mit diesem Modell können alle Transaktionen über einen einzigen Anbieter abgewickelt werden, so dass keine zusätzlichen bilateralen Verbindungen erforderlich sind.

Die Wirtschaftsteilnehmer können elektronische Rechnungen auf zwei Arten versenden: über ihre eigenen internen ERP- oder Buchhaltungssysteme oder über zugelassene Anbieter von E-Invoicing-Lösungen. Die norwegische eProcurement-Infrastruktur basiert auf den Peppol Business Interoperability Specifications (BIS) und dem Peppol eDelivery Network, die eine standardisierte und sichere Kommunikation zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen ermöglichen.

Neben dem Peppol BIS-Dokumentenformat erkennen die norwegischen Behörden auch das EHF-Format (Elektronisk Handelsformat) an, das wie Peppol BIS auf dem Universal Business Language (UBL)-Standard basiert. Dies gewährleistet eine nahtlose Integration in öffentliche Beschaffungssysteme und erleichtert die Automatisierung von Verwaltungsabläufen, wodurch Effizienz und Transparenz bei elektronischen Transaktionen gefördert werden.

Sektor B2G (Business to Government)

Im B2G-Sektor ist die elektronische Rechnungsstellung seit mehr als einem Jahrzehnt gängige Praxis. Seit 2012 akzeptiert die Regierung nur noch E-Rechnungen, die der europäischen Norm entsprechen. Diese Rechnungen müssen durch das E-Invoicing-System validiert werden, bevor sie an den Empfänger gesendet werden.

Um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten, müssen die elektronischen Dokumente im nationalen EHF (Elektronisk Handelsformat)/PEPPOL BIS Billing 3.0 Format ausgestellt werden, das den europäischen Anforderungen entspricht. Dieses System erleichtert nicht nur die Automatisierung und Effizienz von Zahlungsprozessen innerhalb des öffentlichen Sektors, sondern reduziert auch Fehler und Bearbeitungszeiten und fördert die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Finanztransaktionen zwischen Unternehmen und staatlichen Stellen.

Darüber hinaus hat die obligatorische Verwendung elektronischer Rechnungen im öffentlichen Sektor als Modell für den privaten Sektor gedient und die Digitalisierung sowie die Übernahme internationaler Standards im Dokumenten- und Finanzmanagement gefördert.

e-Reporting (MVA-melding) in Norwegen

In Norwegen besteht eine elektronische Meldepflicht für die Mehrwertsteuer (MwSt.). Die Mehrwertsteuererklärung (in Norwegen MVA-melding genannt) ist ein periodischer Bericht, den Unternehmen bei der norwegischen Steuerverwaltung (Skatteetaten) einreichen müssen, um die Mehrwertsteuer für einen bestimmten Zeitraum zu erklären. 

Bietet eine Zusammenfassung der mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze eines Unternehmens, die sowohl die Ausgangsmehrwertsteuer (die auf Verkäufe erhoben wird) als auch die Vorsteuer (die auf Käufe gezahlt wird) ausweist.

Die Häufigkeit der Einreichung hängt von der Größe und dem Umsatz des Unternehmens ab. In der Regel müssen die Unternehmen alle zwei Monate oder vierteljährlich eine Meldung abgeben.

Presentation SAF-T in Norwegen 

Die SAF-T-Datei ermöglicht die elektronische Übermittlung von Buchhaltungsdaten durch den Export der Informationen im XML-Format. Es handelt sich um ein strukturiertes Dateiformat, das für Steuerprüfungen und die Einhaltung von Steuervorschriften verwendet wird. Diese Datei muss jederzeit verfügbar sein und den Steuerbehörden auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Es enthält detaillierte Informationen über alle Transaktionen: Verkäufe, Einkäufe, Buchungsjournale, Mehrwertsteueraufzeichnungen und vieles mehr. 

Welche Informationen sollte die SAF-T-Datei enthalten?

Die SAF-T-Datei muss unter anderem folgende Daten enthalten:

  • Informationen über das Unternehmen (Stammdaten).
  • Spezifikation des Kontos (Hauptbuch).
  • Angabe des Kunden (Debitorenbuchhaltung).
  • Angabe des Lieferanten (Kreditorenbuchhaltung).
  • Der Kontenplan des Unternehmens mit der Zuordnung zu einem standardisierten Kontenplan.
  • Die MwSt.-Codes des Unternehmens mit der Zuordnung zu standardisierten MwSt.-Codes.

EDICOM-Lösung für den elektronischen Report für die MwST und SAF-T in Norwegen

Die EDICOM-Plattform vereinfacht die Kommunikationsprozesse mit den Steuerbehörden in multinationalen Kontexten. Eine Multi-Standard- und Multi-Protokoll-Lösung, die sich an die wichtigsten ERP-Systeme auf dem Markt anpasst.

Die EDICOM-Plattform wandelt die strukturierten Datendateien in das erforderliche Format um. Anschließend stellt sie eine Verbindung zur nationalen Altinn-Plattform her, um die Mehrwertsteuererklärungen zu übermitteln.

Was SAF-T betrifft, so ist EDICOM in der Lage, die Datei mit den erforderlichen Informationen in dem strukturierten Format zu erzeugen. Bei Bedarf wird die SAF-T-Datei von der EDICOM-Plattform heruntergeladen, damit sie mit Ihren Anmeldedaten an das Altinn-Portal der Regierung gesendet werden kann.

Die Hauptbuchdaten sowie die endgültigen SAF-T-Dateien in XML der Buchhaltungs- und Steuerdokumente werden in unserem elektronischen Speichersystem eIDAS für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum oder bis zum Wunsch des Kunden aufbewahrt.

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