Neuseeland: Neue B2G-E-Invoicing Vorschriften
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation und Beschäftigung (MBIE) hat die fünfte Ausgabe der Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen veröffentlicht, die am 1. Dezember 2025 in Kraft treten soll. Die wichtigsten Anforderungen sind:
Elektronische Rechnungsstellung für staatliche Behörden: Jede Behörde, die mehr als 2.000 Rechnungen für den Binnenhandel pro Jahr versendet oder empfängt, muss bis zum 1. Januar 2026 mit elektronischen Rechnungen arbeiten können.
Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für große Lieferbetriebe: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 33 Millionen NZD müssen ab dem 1. Januar 2027 elektronische Rechnungen an staatliche Einkäufer übermitteln.
Standards für schnellere Zahlungen: Von den Behörden wird erwartet, dass sie bis 2026 95 % der elektronischen Rechnungen für den Binnenmarkt innerhalb von 5 Werktagen bezahlen.
B2G Elektronische Rechnung in Neuseeland
Neuseeland folgt dem Beispiel Australiens und schreitet mit der E-Rechnungseinführung fort. Die neuseeländische Regierung hat sich zur Verbesserung der unternehmerischen und steuerlichen Abläufe zur E-Rechnungseinführung verpflichtet.
Die neuseeländische Regierung hatte festgelegt, dass die zentralen Regierungseinrichtungen ab dem 31. März 2022 in der Lage sein müssen, Rechnungen in elektronischer Form zu empfangen. Diese Maßnahme stellte den Anfang des Übergangs zur B2G Elektronische Rechnungs-Verpflichtung im Land dar.
Als Teil dieser Entwicklung schlägt die Verordnung 44 der Government Procurement Rules vor, dass die neuseeländischen Behörden ab dem 1. Januar 2026 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen zu versenden und zu empfangen. Mit diesem neuen Regierungsauftrag soll die Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor modernisiert und digitalisiert werden.
Die Anforderung gilt für Einrichtungen, die
- mehr als 2.000 inländische Handelsrechnungen pro Jahr erhalten: Sie müssen E-Rechnungen über ihr Hauptsystem für Kreditorenbuchhaltung empfangen können.
- mehr als 2.000 inländische Handelsrechnungen pro Jahr versenden: Sie müssen E-Rechnungen über ihr Debitorenbuchhaltungssystem versenden können.
Ab dem 1. Januar 2027 müssen alle großen Lieferbetriebe, die mit den staatlichen Behörden in Neuseeland zusammenarbeiten, ihre Rechnungen elektronisch übermitteln. Dieses Mandat gilt speziell für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 33 Millionen NZD. Mit der Durchsetzung der elektronischen Rechnungsstellung auf dieser Ebene will die Regierung den Verwaltungsaufwand verringern, Fehler minimieren und die Zahlungszyklen für Aufträge mit hohem Auftragswert verkürzen.
Die Vorschrift gilt nur für Rechnungen in Verbindung mit inländischem Handelskredit, d. h. Zahlungen in neuseeländischen Dollar für bereits im Inland gelieferte Waren oder Dienstleistungen im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs.
Der Auftrag umfasst keine
- Erstattungen an Arbeitnehmer
- Miet-, Versorgungs- oder Leasingzahlungen
- Zahlungen mit Kreditkarten, Finanzierung oder Versicherungen
- Vertragliche Zahlungen ohne Rechnung (z. B. Anzahlungen für Infrastrukturarbeiten)
Mit dieser Maßnahme will die neuseeländische Regierung die Effizienz der öffentlichen Ausgaben verbessern, die Transparenz erhöhen und die Interaktion zwischen dem öffentlichen Sektor und den Lieferanten erleichtern.
Das Peppol-Netzwerk für E-Rechnungen in Neuseeland.
Neuseeland steht mitten in der digitalen Umwandlung seiner öffentlichen Beschaffungsprozesse und Peppol im Zentrum dieser Entwicklung. Die Regierung hat Peppol als offizielle Infrastruktur für E-Rechnungen zwischen öffentlichen Einrichtungen und Lieferanten eingesetzt. Das Netzwerk ermöglicht es, Rechnungen direkt und ohne manuelle Eingriffe zwischen den Buchhaltungssystemen zu senden und zu empfangen, wodurch Fehler, Betrug und Bearbeitungszeiten reduziert werden.
Seit März 2022 müssen die zentralen Regierungseinrichtungen schon für den E-Rechnungsempfang über Peppol vorbereitet sein. Der nächste große Schritt wird jedoch am 1. Januar 2026 erfolgen: Alle Einrichtungen, die mehr als 2.000 inländische Handelsrechnungen pro Jahr bearbeiten, müssen E-Rechnungen über dieses Netzwerk versenden und empfangen können.
Die Regierung geht davon aus, dass zu diesem Zeitpunkt 90 % der zentralen Einrichtungen ausschließlich mit E-Rechnungen über Peppol arbeiten .
EDICOM ist als Peppol Access Point für das Peppol-Netzwerk in Australien und Neuseeland zertifiziert. Im Falle Australiens durch das Australian Taxation Office (ATO) und im Falle Neuseelands durch das Ministry of Business, Innovation and Employment (MBIE). Das bedeutet, dass jedes Unternehmen oder jede öffentliche Einrichtung, die in Australien oder Neuseeland elektronisch abrechnen möchte, dies über die Global e-Invoicing-Plattform von EDICOM tun kann.
Die Unternehmen müssen einen zertifizierten Peppol Access Point beauftragen, um E-Rechnungen austauschen zu können. Darüber hinaus benötigen sowohl Unternehmen als auch öffentliche Einrichtungen eine Invoicingsoftware, die E-Rechnungen aus ihren ERP-Systemen in das Peppol BIS Billing 3.0 Standardformat umwandeln kann. Im Falle Neuseelands müssen die Unternehmen eine New Zeland Business Number (NZBN) haben.
PINT NZ: lokaler Standard für das Peppol-Netzwerk
Um sicherzustellen, dass die E-Rechnungen mit den lokalen Vorschriften und Geschäftspraktiken kompatibel sind, verwendet Neuseeland das PINT NZ-Format (Peppol Interoperability New Zealand Template). Dabei handelt es sich um eine nationale Anpassung des Peppol BIS Billing 3.0-Standards, die auf die Bedürfnisse des neuseeländischen Umfelds zugeschnitten ist.
PINT NZ legt genau fest, wie innerhalb des Landes verschickte E-Rechnungen und Gutschriften aufgebaut sein müssen und welche Daten sie enthalten müssen. Dadurch wird sichergestellt, dass sich öffentliche Einrichtungen als auch private Lieferanten problemlos in das System integrieren können, ohne dass es zu Missverständnissen und Validierungsfehlern kommt.