Malaysia führt E-Invoicing ein: CTC-Modell

Ab August 2024 wird die elektronische Rechnungsstellung zunächst für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von 100 Millionen MYR oder mehr gelten.
Das Projekt wird 2024 mit einer Pilotphase beginnen, in der Unternehmen E-Rechnungen zunächst auf freiwilliger Basis über das myTax-Portal ausstellen können.
Malaysias Steuerbehörde, das Inland Revenue Board, und die Malaysian Digital Economy Corporation (MDEC) haben in einer Informationsveranstaltung die schrittweise Einführung der E-Rechnung im Land bekanntgegeben. e-Invoice deckt typische Transaktionsarten wie B2B, B2C und B2G ab. Bei B2G-Transaktionen ist der Ablauf der elektronischen Rechnungsstellung ähnlich wie bei B2B.
Das Projekt wird 2024 mit einer Pilotphase beginnen, in der Unternehmen E-Rechnungen zunächst auf freiwilliger Basis über das myTax-Portal ausstellen können.
Funktionsweise der E-Rechnung in Malaysia
Die malaysische Steuerbehörde (IRBM) hat die Einführung eines zentralen Portals für die Validierung und die Registrierung von E-Rechnungen angekündigt.
Die E-Rechnungen werden auf zwei Wegen an das Portal übermittelt werden können:
- Manuell über das Portal MyInvois
- Automatisch über API im XML- oder JSON-Format
Die neuen gesetzlichen Vorgaben sehen ein sogenanntes Clearance-Modell vor. Dabei wird jede Rechnung an das Portal der IRBM gesendet und mit einer eindeutigen Rechnungsnummer und einem QR-Code versehen.
Sobald das Dokument validiert wurde, benachrichtigt die IRBM sowohl den Rechnungstseller als auch den Empfänger. Der Rechnungssteller kann die validierte Rechnung dann an den Empfänger senden.
Das IRBM gibt einen begrenzten Zeitraum für die Stornierung bzw. die Ablehung der Rechnungen vor.
Das Clearance-Modell umfasst Rechnungen und Last- und Gutschriften.
Das IRBM hat die Spezifikationen für die Version 2.0 der E-Rechnung veröffentlicht.
Zeitrahmen für die Einführung der E-Rechnung in Malaysia
Der voraussichtliche Zeitrahmen für die Einführung der E-Rechnung sieht wie folgt aus:
- 01.08.2024: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von min. 100 Millionen MYR
- 01.01.2025: Die E-Rechnung wird für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 25 Millionen MYR und bis zu 100 Millionen MYR Pflicht.
- 01.07.2025: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für alle anderen Steuerzahler.
Möchten Sie mehr darüber erfahren, wie Ihr Unternehmen die Vorgaben bzgl. der E-Rechnung in Malaysia umsetzen kann?
Die EDICOM-Lösung bildet die gesetzlichen Vorgaben für die E-Rechnung in Malaysia konfom ab. Die Lösung ist als Peppol Access Point zertifiziert und kann mit dem ERP-System integriert werden, sodass der Versand und der Empfang von allen elektronischen Dokumenten effizient umgesetzt werden können.
Kontext der E-Rechnung in Malaysia
Im Vorbericht des Finanzministeriums für das Jahr 2023 wurde bereits die Entwicklung und die Einführung eines Systems für die E-Rechnung angekündigt. Das Ziel der Initiative ist es, die Wirtschaft Malaysias nach der COVID-Pandemie zu stärken.
Im Rahmen der COVID-Pandemie hat die malaysische Regierung Reformen eingeführt, die die Einkommen erhöhen und die soziale Absicherung stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit Malaysias verbessern soll. So soll die Resistenz der Wirtschaft des Landes in Bezug auf zuküftige Krisen und gleichzeitig die Konsolidierung des Staatshaushalts erreicht werden.
Dabei liegt der Fokus eindeutig auf der digitalen Transformation, um die ausgegeben Ziele zu erreichen. In dem Zuge sollen Die Maßnahmen sollen auch die Verfügbarkeit und die Qualität der behördlichen Dienstleistungen verbessern.
Ein wichtiger Bestandteil der Initiative zur Förderung der digitalen Transformation stellt die E-Rechnung da. Denn durch die E-Rechnung soll die Schattenwirtschaft eingedämmt und die Steuereinnahmen des Landes gesteigert werden. Außerdem wird die Initiative den Prozess der Rechnungslegung und des Versands effizienter machen.