Malaysia führt E-Invoicing ein: CTC-Modell
Die malaysische Steuerbehörde hat eine Erklärung herausgegeben, in der sie eine Frist von 6 Monaten ab dem Datum der obligatorischen Einführung von elektronischen Rechnungen ankündigt, um konsolidierte elektronische Rechnungen für alle Transaktionen wie folgt auszustellen:
1. Es ist allen Tätigkeiten/Branchen erlaubt, konsolidierte elektronische Rechnungen auszustellen, einschließlich elektronischer Gutschriften;
2. Die Eingabe einer beliebigen Beschreibung der Transaktion in das Feld „Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung“ ist zulässig;
3. Wenn der Käufer eine elektronische Rechnung anfordert, kann der Verkäufer auch nur konsolidierte elektronische Rechnungen ausstellen, ohne für jeden Vorgang eine elektronische Rechnung auszustellen.
Während dieser sechs Monate werden gemäß Abschnitt 120 des Einkommensteuergesetzes von 1967 keine rechtlichen Schritte gegen die Nichteinhaltung der Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung eingeleitet, sofern der Steuerpflichtige die oben beschriebenen konsolidierten Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung erfüllt.
Index [Ausblenden]
- Wichtige Daten für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung in Malaysia
- Wichtige Daten für die obligatorische elektronische Rechnungsstellung in Malaysia
- Verwendung von Peppol für die elektronische Rechnungsstellung in Malaysia
- Wie funktioniert die Selbstfakturierung in Malaysia?
- Kontext der elektronischen Rechnungsstellung in Malaysia
Die malaysische Steuerbehörde, das Inland Revenue Board und die Malaysian Digital Economy Corporation (MDEC) sind die für die Masseneinführung der elektronischen Rechnungsstellung in Malaysia zuständigen Stellen. Die Masseneinführung der elektronischen Rechnungsstellung wird alle Arten von B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen betreffen.
Die obligatorische Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung wird im August 2024 für Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen MYR beginnen.
Die nationale Initiative zur elektronischen Rechnungsstellung zielt darauf ab, die interoperable elektronische Rechnungsstellung zu fördern, indem die Art und Weise, wie Unternehmen Rechnungen an andere Unternehmen senden, digitalisiert wird.
Zeitrahmen für die Einführung der E-Rechnung in Malaysia
Der voraussichtliche Zeitrahmen für die Einführung der E-Rechnung sieht wie folgt aus:
- 1. Mai 2024: Beginn der Pilotphase.
- 1. August 2024 bis 31. Januar 2025: Unternehmen mit einem Jahresumsatz von min. 100 Millionen MYR
- 1. Januar 2025 bis 30. Juni 2025: Die E-Rechnung wird für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 25 Millionen MYR und bis zu 100 Millionen MYR Pflicht.
- 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2025: Verpflichtende elektronische Rechnungsstellung für alle anderen Steuerzahler.
Funktionsweise der E-Rechnung in Malaysia
Ab dem 1. August 2024 muss eine elektronische Rechnungsvorlage mit bestimmten Feldern an das IRBM geschickt werden. Zu diesem Zweck hat das IRBM eine Plattform eingerichtet, an die alle elektronischen Rechnungen zur Validierung und Registrierung geschickt werden müssen. Die von dem Gesetz betroffenen Dokumente sind Rechnungen, Lastschriften und Gutschriften.
Szenarien, in denen elektronische Rechnungen ausgestellt werden müssen
- Der Erhalt von Einkünften: Das Dokument wird bei einem Verkauf oder einer anderen Transaktion ausgestellt, um die Einkünfte des Steuerpflichtigen festzustellen.
- Ausgabenbelege: Diese Dokumente beziehen sich auf Einkäufe oder andere Ausgaben des Steuerpflichtigen. Sie können auch dazu verwendet werden, einen Einkommensbeleg auf der Grundlage der dokumentierten Beträge zu korrigieren oder zu ergänzen. Darüber hinaus gibt es bestimmte Umstände, unter denen Steuerzahler ihre eigene elektronische Rechnung ausstellen müssen, um eine Ausgabe zu dokumentieren, wie z. B. bei Auslandsgeschäften.
Die E-Rechnungen werden auf zwei Wegen an das Portal übermittelt werden können
- Manuell über das Portal MyInvois
- Automatisch über API im XML- oder JSON-Format
Die neuen gesetzlichen Vorgaben sehen ein sogenanntes Clearance-Modell vor.
- Das IRBM empfängt die elektronischen Dokumente und weist jedem Dokument eine eindeutige Kennung und einen QR-Code zu.
- Nach der Validierung benachrichtigt das IRBM sowohl den Absender als auch den Empfänger.
- Das IRBM gewährt eine Frist von 72 Stunden, um die elektronischen Rechnungen zu stornieren oder abzulehnen.
- Nach der Validierung durch das IRBM kann der Absender die Rechnung an den Empfänger weitergeben. Bei der Weitergabe in einem lesbaren Format (PDF oder Papier) muss der Absender den QR-Code angeben, damit der Empfänger die Rechnung mit dem IRBM validieren kann.
e-Invoicing Software Development Kit (SDK)
Das IRB hat eine Betaversion des E-Invoicing Software Development Kit (SDK) und eine Aktualisierung der Leitlinien veröffentlicht.
Das e-Invoice Software Development Kit (SDK) ist eine Sammlung von Tools, Bibliotheken und Ressourcen, die eine Reihe von Funktionen, Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) und Entwicklungsrichtlinien bereitstellen, um Unternehmen bei der Integration ihrer bestehenden Systeme in das MyInvois-System über API zu unterstützen.
Zugang hier: Software Development Kit + Guideline 2.2.
Testumgebung in Malaysia verfügbar: MyInvois Sandbox
Malaysia hat die e-Invoicing Sandbox eingeführt, eine spezielle Testumgebung, die Unternehmen und Dienstleistern in Malaysia Integrationstests erleichtern soll.
Das IRBM hat die MyInvois Sandbox Testumgebung zunächst für Pilotunternehmen eingeführt und ab dem 22. April auf alle anderen ausgeweitet.
Diese Plattform ermöglicht es Steuerzahlern und Dienstleistern, die Integration mit MyInvois über APIs zu testen.
Mehr Information über das SDK.
Wie funktioniert das Gutschriftsverfahren in Malaysia?
Eine der wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung in Malaysia ist, dass das Gesetz die Meldung aller mit malaysischen Unternehmen getätigten Transaktionen vorschreibt. Daher muss der Steuerpflichtige in bestimmten Situationen eine so genannte Gutschriftsrechnung ausstellen.
Wenn der Steuerpflichtige beispielsweise Waren und/oder Dienstleistungen von einem ausländischen Lieferanten erwirbt und eine Rechnung von diesem erhält, der das malaysische MyInvois-System nicht nutzt, muss der Steuerpflichtige eine elektronische Selbstfakturierung ausstellen, um die Ausgaben zu belegen.
Für die Zwecke der elektronischen Rechnungsstellung muss der Käufer für die folgenden Transaktionen elektronische Gutschriften ausstellen:
- die Zahlung an Vertreter, Händler, Vertriebshändler usw,
- die von ausländischen Lieferanten verkauften Waren oder erbrachten Dienstleistungen,
- Gewinnausschüttungen (z. B. Dividendenausschüttungen), 4,
- Transaktionen im elektronischen Geschäftsverkehr („E-Commerce“), 5,
- Auszahlungen an alle Gewinner von Wetten und Spielen, 6,
- Erwerb von Waren oder Dienstleistungen von privaten Steuerpflichtigen (die keine gewerbliche Tätigkeit ausüben) (gilt nur, wenn die anderen Voraussetzungen für die Selbstfakturierung nicht erfüllt sind),
- Zahlung von Zinsen, mit einigen Ausnahmen.
Einsatz von Peppol für die elektronische Rechnungsstellung in Malaysia
Andererseits setzt sich die MDEC-Behörde für die vollständige Digitalisierung der elektronischen Rechnungsstellung ein und erleichtert die Erstellung und den Versand von Rechnungen zwischen Unternehmen über das Peppol-Netzwerk.
Als Peppol-Behörde spielt MDEC die Rolle der Akkreditierung von Peppol-Dienstleistern in Malaysia und legt die lokalen Anforderungen und technischen Standards fest. EDICOM ist ein akkreditierter Peppol-Dienstleister in Malaysia und von MDEC zertifiziert.
Die Peppol-Dienstleister sind für die Einrichtung und den Betrieb der Kommunikationskanäle verantwortlich. Diese fungieren als Zugangsknoten zum E-Invoicing-Netz in Übereinstimmung mit den Peppol-Standards. Sie sind auch für die Weiterleitung der elektronischen Rechnungen an die richtigen Peppol-Access Points, sowie für die Registrierung und Aktualisierung der Daten der Teilnehmer am malaysischen SMP verantwortlich.
Die Verwendung von Peppol ist im malaysischen E-Invoicing-Modell nicht obligatorisch. Es handelt sich um eine Initiative zur Erleichterung und Unterstützung der Unternehmen bei der Digitalisierung der E-Invoicing-Prozesse, bevor diese an das IRBM gesendet werden und damit den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Die Hauptziele sind:
- Gesteigerte Effizienz: Die manuelle Dateneingabe und der physische Umgang mit Papier können durch die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung eliminiert werden und helfen den Unternehmen, Rechnungen effizienter und reibungsloser zu bearbeiten, wobei eine genaue Rückverfolgbarkeit gewährleistet ist.
- Verbesserter Cashflow: Dank der elektronischen Rechnungsstellung können Rechnungsstellungs- und Berechnungsfehler erheblich reduziert werden, wodurch die Zahlungen beschleunigt und Streitigkeiten bei Unregelmäßigkeiten minimiert werden.
- Steuerkonformität: Die Einführung eines interoperablen und konformen Rahmens für die elektronische Rechnungsstellung gewährleistet einen organisierten Arbeitsablauf und erleichtert eine effiziente Steuerberichterstattung.
Über den EDICOM Peppol Access Point können Sie die komplette Rechnung in elektronischer Form erstellen und an den Endempfänger senden. Die Peppol Access Points erleichtern es den Unternehmen, Rechnungen in elektronischem Format zu erstellen, um sie sowohl an den Endempfänger zu senden als auch der Verpflichtung nachzukommen, sie an die IRBM-Plattform zu senden. Sobald das IRBM die Rechnung validiert hat, sendet es sie an den EDICOM-Zugangspunkt zurück und EDICOM übermittelt sie an den Zugangspunkt des Empfängers.
Für den Austausch von elektronischen Rechnungen über das Peppol-Netzwerk hat die Regierung die technischen Spezifikationen für die Verwendung des PINT-Formats veröffentlicht. Peppol International Invoice (PINT) ist die Spezifikation, die den interoperablen Austausch von Rechnungen über das Peppol-Netzwerk weltweit ermöglicht. In Malaysia heißt es MY PINT und die Dokumente sind hier verfügbar: Spezifikationen des malaysischen elektronischen Dokuments.
Webinar in Zusammenarbeit mit Deloitte
Sehen Sie sich unser Webinar in Zusammenarbeit mit Deloitte an, in dem wir Ihnen erklären, wie Sie die Umsetzung Ihres E-Invoicing-Projekts in Malaysia vereinfachen können.
Kontext der E-Rechnung in Malaysia
Im Vorbericht des Finanzministeriums für das Jahr 2023 wurde bereits die Entwicklung und die Einführung eines Systems für die E-Rechnung angekündigt. Das Ziel der Initiative ist es, die Wirtschaft Malaysias nach der COVID-Pandemie zu stärken.
Im Rahmen der COVID-Pandemie hat die malaysische Regierung Reformen eingeführt, die die Einkommen erhöhen und die soziale Absicherung stärken sowie die Wettbewerbsfähigkeit Malaysias verbessern soll. So soll die Resistenz der Wirtschaft des Landes in Bezug auf zuküftige Krisen und gleichzeitig die Konsolidierung des Staatshaushalts erreicht werden.
Dabei liegt der Fokus eindeutig auf der digitalen Transformation, um die ausgegeben Ziele zu erreichen. In dem Zuge sollen Die Maßnahmen sollen auch die Verfügbarkeit und die Qualität der behördlichen Dienstleistungen verbessern.
Ein wichtiger Bestandteil der Initiative zur Förderung der digitalen Transformation stellt die E-Rechnung da. Denn durch die E-Rechnung soll die Schattenwirtschaft eingedämmt und die Steuereinnahmen des Landes gesteigert werden. Außerdem wird die Initiative den Prozess der Rechnungslegung und des Versands effizienter machen.