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Wie ist die elektronische Rechnungsstellung in Ecuador

Wie ist die elektronische Rechnungsstellung in Ecuador

Die elektronische Rechnungsstellung in Ecuador befindet sich in der Endphase ihres Einführungsprogramms. Das 2014 von der ecuadorianischen Steuerbehörde (IRS) initiierte Projekt endete im November 2022 mit der Einbindung von 100 % aller Steuerzahler.

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Elektronisches Rechnungssystem Ecuadors

Das ecuadorianische Rechnungsstellungssystem folgt einem Ausstellungsmodell mit der Bezeichnung Offline. Elektronische Belege sind die Bezeichnung für elektronische Rechnungen. Die elektronischen Belege werden über die vom Aussteller beauftragte Plattform für elektronische Rechnungsstellung erstellt und signiert. Die elektronischen Rechnungen werden an die SRI geschickt, die sie validiert und genehmigt. Nach der Validierung und Autorisierung werden sie zusammen mit dem von der SRI zugewiesenen Autorisierungscode und einer grafischen Darstellung (RIDE) an den Empfänger gesendet. Es ist wichtig zu beachten, dass die Empfänger ihr Einverständnis zum Erhalt der elektronischen Belege gegeben haben müssen. Falls der Empfänger nicht zustimmt, dem Emittenten nicht die notwendigen Informationen für die Übermittlung des elektronischen Belegs zur Verfügung stellt oder ausdrücklich den Ausdruck des Belegs verlangt, müssen die Emittenten den RIDE ausdrucken und zustellen.

Voraussetzungen für die Zulassung als Aussteller elektronischer Rechnungen

  • Sie verfügen über ein Zertifikat für eine elektronische Signatur.
  • Sie haben eine Lösung zur Erstellung elektronischer Belege in Übereinstimmung mit den technischen Anforderungen der SRI in Auftrag gegeben.
  • Sie müssen bei der SRI Online registriert sein (Formular 361).
  • Sie besitzen eine registrierte Lastschriftvereinbarung.

Elektronische Belege

Elektronische Belege sind Steuerdokumente in elektronischem Format, die den rechtlichen und regulatorischen Anforderungen des IRS entsprechen.

Arten von elektronischen Belegen

  • Rechnungen
  • Abrechnungen für den Kauf von Waren und Dienstleistungen
  • Gutschriften
  • Lastschriften
  • Quellensteuer
  • Empfehlungsleitfäden

Format

Im digital signierten XML-Format strukturierte Datei. Xml 1.0.

Speicherung

Sowohl der Aussteller als auch der Empfänger sind verpflichtet, elektronische Belege 7 Jahre lang aufzubewahren.

Zeitplan für die Eingliederung neuer Steuerpflichtiger

Mit der Umsetzung des Beschlusses Nr. NAC-DGERCGC22-00000024 am 29. November 2022 trat die Verpflichtung für die letzten Steuerzahler in Kraft, die von der elektronischen Rechnungsregelung in Ecuador betroffen sind. Mit diesen letzten Gruppen ist der Kalender der Steuerzahler, die zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet sind, nun vollständig.

2021
01/06/2021: Natürliche Personen und Unternehmen, die nicht zu den vorgenannten Gruppen gehören, müssen bei Transaktionen mit dem Staat über Beträge von mindestens USD. 1.000,00 Dollar (eintausend Dollar der Vereinigten Staaten von Amerika), für jede Transaktion einen elektronischen Beleg aus.
2022
01/01/2022: Natürliche Personen und Unternehmen, mit Ausnahme von Unternehmen, die unter die vereinfachte Regelung des Gesetzes über die Anwendung des internen Steuersystems fallen, und Unternehmen mit Sitz in der Provinz Galapagos, die keine Niederlassung auf dem ecuadorianischen Festland unterhalten, mit einem Jahreseinkommen zwischen USD. 200.000,01 (zweihunderttausend Dollar und ein Cent der Vereinigten Staaten von Amerika) und USD. 300.000,00 (dreihunderttausend US Dollar) im vorangegangenen Steuerjahr haben.

30/11/2022

Vierte Übergangsbestimmung des Organgesetzes für wirtschaftliche Entwicklung und fiskalische Nachhaltigkeit nach der COVID-19-Pandemie und Beschluss Nr. NAC-DGERCGC22-00000024. Am 29. November 2022 trat die Verpflichtung für die letzten von der elektronischen Rechnungsstellung in Ecuador betroffenen Steuerzahler in Kraft. Mit diesen letzten Gruppen ist der Kalender der Steuerzahler, die zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet sind, nun vollständig.

  • Einkommenssteuerpflichtige sind zur Rechnungsstellung verpflichtet.
  • Natürliche Personen und Unternehmen, die für Zwecke der Einkommensteuer nicht als Steuerpflichtige gelten, aber die:

-Zur Rechnungslegung verpflichtet sind und die

-Nicht verpflichtet sind, Verkaufsbelege, Quellensteuerbescheinigungen und ergänzende Dokumente in elektronischer Form auszustellen, die in den vorherigen Gruppen obligatorischer Natur sind.

  • Steuerpflichtige, die sich als neue Quellensteuerpflichtige qualifizieren, einschließlich neuer Sondersteuerpflichtiger, müssen ihre elektronischen Quellensteuerbelege in der ATS-Version ausstellen.

Eine automatisierte Lösung für die Ausstellung von elektronischen Belegen

EDICOM hat eine internationale Plattform für elektronische Rechnungen entwickelt, um den elektronischen Beleg gemäß den Anforderungen der ecuadorianischen Steuerbehörde zu erstellen, zu versenden und zu speichern. Dieser Prozess wird automatisch durchgeführt, so dass die Unternehmen den Zeitaufwand für diese Verwaltungsaufgaben reduzieren.

Die Einführung der elektronischen Rechnung ist schnell und einfach. Alle ecuadorianischen Steuerzahler, die dies wünschen, können dieses neue elektronische System unter Nutzung der EDICOM-Dienste einführen.

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