e-Invoicing

Die E-Rechnung in Kolumbien

E-Rechnung in Kolumbien

Die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung) hat in Kolumbien eine lange Tradition. Bereits 1995 setzte die Regierung als eines der ersten Länder Lateinamerikas die E-Rechnung der Papierrechnung gleich. Nach mehreren Initiativen markierte das Jahr 2015 ein Schlüsseldatum in der Entwicklung dieses Systems im Land, als die Nationale Steuer- und Zollbehörde (DIAN) das E-Rechnungsstellungssystem - SFE - einführte. Seit der Einführung wurde das System ständig verbessert und weitere Steuerdokumente wurden aufgenommen.

Durch die stetige Weiterentwicklung ist die E-Rechnung ein wichtiger Faktor für die digitale Transformation des Steuersystems des Landes geworden. Im Folgenden informieren wir Sie über die Funktionsweise der E-Rechnung und die wichtigsten Gesichtspunkte des kolumbianischen Steuersystems.

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Das E-Rechnungssystem (SFE)

Das kolumbianische System für die E-Rechnung folgt einem Modell der vorherigen Validierung. E-Rechnungen müssen ebenso wie die übrigen elektronischen Steuerdokumente zuvor an die DIAN zur Validierung übermittelt werden. Nach der Validierung durch die DIAN werden sie von den Erstellern an die Empfänger übermittelt.

Das E-Rechnungsstellungssystem umfasst:

  • Elektronische Verkaufsrechnung
  • Bericht zur Validierung von Scheckbuch- oder Papierrechnungen, die aufgrund von technischen Problemen des Rechnungsstellers ausgestellt wurden
  • Anhang der elektronischen Gehaltsabrechnung
  • Unterstützungsdokument für Akquisitionen
  • Registrierung von elektronischen Verkaufsrechnungen (RADIAN)
  • Äquivalente Dokumente

Für wen gilt die E-Rechnung?

Die DIAN hat einen stufenweisen Roll-Out festgelegt, um die Implementierung der verschiedenen elektronischen Steuerdokumente zu erleichtern. Je nach Art der Rechnung oder des Steuerdokuments gelten daher für die Unternehmen unterschiedliche Fristen.

Elektronische Verkaufsrechnungen

Von allen Steuerdokumenten, die in dem System der E-Rechnungsstellung enthalten sind, ist die elektronische Verkaufsrechnung am weitesten verbreitet und befindet sich in der Endphase der Implementierung. Derzeit ist die elektronische Verkaufsrechnung für die folgenden Personen und Organisationen verpflichtend:

  • Juristische Personen, die Waren und/oder Dienstleistungen verkaufen
  • Natürliche Personen mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 3.500 Unidad de Valor Tributario (UVT), die Waren und/oder Dienstleistungen mit einem verkaufen
  • Natürliche Personen mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 4.000 UVT, die Vertragspartner des Staates sind. Andere natürliche Personen mit einem Einkommen von weniger als 3.500 UVT aber:
  • mit mehr als einer gewerblichen Niederlassung,
  • Nutzung von immateriellen Gütern, oder
  • Benutzer des Zolls.
  • Sendungen und Investitionen von mehr als 3.500 UVT
  • Steuerpflichtige Peronen und Organisationen, die sich für die einfache Besteuerung (RST) entschieden haben.

Die elektronische Verkaufsrechnung umfasst elektronische Gutschrifts-, Debitoren- und Exportrechnungen.

Verlängerung der Frist für die Einführung des RIPS zur Unterstützung der elektronischen Rechnung im Gesundheitssektor

Das kolumbianische Ministerium für Gesundheit und Sozialschutz hat einen Entschließungsentwurf veröffentlicht, in dem vorgeschlagen wird, die Übergangsfrist für die Einführung des individuellen Registers für die Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen (RIPS) als Unterstützung für die elektronische Rechnung (FEV) im Gesundheitswesen zu verlängern.

Der neue Zeitplan sieht eine schrittweise Umsetzung in drei Phasen vor, die sich nach der Komplexität der von den Gesundheitseinrichtungen erbrachten Leistungen richtet:

  • Gruppe 1: Anbieter mit hochkomplexen Dienstleistungen. Die Umsetzung beginnt am 1. Oktober 2024, wobei die technische Unterstützung bis zum 30. November 2024 obligatorisch ist.
  • Gruppe 2: Anbieter mit Dienstleistungen mittlerer Komplexität. Die Umsetzung wird am 1. Februar 2025 beginnen, mit technischer Unterstützung ab Dezember 2024.
  • Gruppe 3: Anbieter mit geringer Komplexität und Freiberufler. Die Umsetzung beginnt am 1. April 2025, mit vorheriger technischer Unterstützung zwischen Februar und März 2025.

Wenn ein RIPS-Validierungsprozess abgelehnt wird, müssen die Einrichtungen den elektronischen Rechnungsprozess ohne die zusätzlichen Felder des Gesundheitssektors abschließen und das RIPS in Übereinstimmung mit der Resolution 3374 aus dem Jahr 2000 einreichen. Diese Einrichtungen haben ab dem Datum des Inkrafttretens der Vorschrift einen Monat Zeit, um Verbesserungen vorzunehmen und den Standard zu erfüllen.

Andererseits haben die Leistungserbringer und andere Kostenträger bis zum 31. Dezember 2025 Zeit, die RIPS für die vor der Umsetzung der Verordnung erbrachten Leistungen in der üblichen Periodizität vorzulegen.

Schließlich müssen neue Anbieter, die nach dem 2. September 2024 in das Sonderregister für Gesundheitsdienstleister (REPS) aufgenommen werden, ab dem 1. April 2025 mit der Übermittlung von Dateien an die Validierungsplattform beginnen.

Anhang der elektronischen Gehaltsabrechnung

Elektronische Lohn- und Gehaltsabrechnungsabrechnungen wurden kürzlich in das E-Rechnungsstellungssystem aufgenommen. Die Verwendung elektronischer Gehaltsabrechnungen ist für Personen verpflichtend, die dieses Dokument zum Nachweis von Kosten, Abzügen oder abzugsfähigen Steuern in der Einkommen-steuererklärung benötigen. Die Umsetzung begann am 1. September 2021.

Begleitdokument für Acquisitionen

Das Begleitdokument ist das Dokument, das die Käufer erstellen müssen, wenn sie Waren oder Dienstleistungen von Lieferanten erwerben, der nicht verpflichtet sind, E-Rechnungen auszustellen. Der Zweck dieses Dokuments besteht darin, die Transaktion zu akkreditieren und Kosten, Abzüge oder abzugsfähige Steuern für die Steuererklärung zu belegen.

Ab dem 2. Mai 2022 müssen elektronische Rechnungssteller, die Waren oder Dienstleistungen von Lieferanten erwerben, die nicht zur Ausstellung einer Verkaufsrechnung verpflichtet sind, ein elektronisches Begleitdokument zur Validierung durch die kolumbianische Steuerbehörde DIAN erstellen und übermitteln. Dabei müssen die Vorgaben des Anexo técnico Documento Soporte 1.1 erfüllt sein.

Registrierung elektronischer Verkaufsrechnungen als Sicherungstitel (RADIAN)

Das DIAN hat eine Plattform namens RADIAN für die Registrierung von elektronischen Verkaufsrechnungen als Wertpapiere eingerichtet.
Damit eine Verkaufsrechnung als wertvoller Titel angesehen werden kann, muss sie eine Reihe technischer und kommerzieller Anforderungen erfüllen und darüber hinaus in der RADIAN-Plattform registriert und von der DIAN validiert werden.

Die Verwaltung des Factoring in Kolumbien wird von der DIAN über die RADIAN-Plattform geregelt. Die Registrierung der elektronischen Verkaufsrechnung als Werttitel ist obligatorisch und muss ausschließlich in diesem System erfolgen.

Ereignisse sind ein Schlüsselelement des RADIAN-Systems. Durch die Erzeugung dieser Ereignisse kann ein Steuerzahler die elektronische Rechnung als Wertpapier in RADIAN registrieren und so Factoring-Operationen ermöglichen. Diese Ereignisse entsprechen den im RADIAN-Ökosystem definierten elektronischen Nachrichten, die vom Absender digital signiert werden müssen.

Um RADIAN-Nutzer zu sein, ist es erforderlich, die Art der Software anzugeben, die für die Erzeugung, Übertragung, Validierung und Lieferung der mit der elektronischen Verkaufsrechnung verbundenen Ereignisse als Werttitel verwendet werden soll. Diese Software muss registriert werden und, falls sie von einem Technologielieferanten bereitgestellt wird, muss überprüft werden, dass dieser Lieferant zuvor vom DIAN autorisiert wurde, elektronische Rechnungen und Ereignisregistrierungsdienste in RADIAN bereitzustellen.
Mit dem Beschluss 000015 und der Veröffentlichung des Beschlusses 000085 wird die Praxis des elektronischen Factoring in Kolumbien geregelt, einschließlich der Registrierung dieser Geschäfte in elektronischem Format über die RADIAN-Plattform.

E-Invoicing-Lösung bereit für Factoring in Kolumbien
DICOM bietet als DIAN Authorised Technology Provider eine zertifizierte Lösung für elektronische Rechnungen an, die die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen ermöglicht und Funktionen wie die Erstellung, Übermittlung, Zustellung und Registrierung von Ereignissen in RADIAN bietet, integriert und automatisch mit Ihrem internen Verwaltungssystem:

  • Verwaltung des Nachrichtenaustauschs sowohl mit dem Aussteller als auch mit DIAN, um sicherzustellen, dass eine Rechnung als Sicherheitstitel betrachtet werden kann (einschließlich Empfangsbestätigungen und stillschweigende oder ausdrückliche Annahme).
  • Sobald die vom DIAN festgelegten steuerlichen und kommerziellen Anforderungen erfüllt sind, wird die Rechnung auf der RADIAN-Plattform registriert.
  • Die EDICOM-Lösung verbindet sich mit der Plattform für die Ausstellung und Abfrage von Ereignissen, die Auskunft über den Status des Dokuments als Wertpapier geben.

Äquivalente Dokumente

Das neue P.O.S.-Dokument ist ein der elektronischen Verkaufsrechnung gleichwertiges Dokument, das mit Hilfe einer Software erstellt und zuvor von der Nationalen Steuer- und Zolldirektion (DIAN) validiert wurde, aber in Situationen verwendet wird, in denen der Lieferant nicht verpflichtet ist, eine elektronische Rechnung auszustellen.

Zeitplan für die Einführung des elektronischen Äquivalents des P.O.S.-Kassenzettels, je nach Status des Steuerpflichtigen in Bezug auf die Einkommensteuer und die ergänzenden Steuern:

  • GRUPPE 1 – 1. May 2024: Grosse Beitragszahler
  • GRUPPE 2 – 1. Juni 2024: Einkommensteuerpflichtige, die nicht den Status eines großen Steuerzahlers haben
  • GRUPPE 3 – 1. Juli 2024: Nicht-Einkommenssteuerzahler und Subjekte, die keine der oben genannten Eigenschaften aufweisen.

Fristenkalender der Implementationen für weitere electronische Äquivalenzdokumente:

  • Passagierflugtickets – 1. September 2024
  • Glücksspiele – 1. September 2024
  • Das Dokument über lokalisierte Spiele - 1. September 2024
  • Maudgebühren – 1. Oktober 2024
  • Voucher - Börse - 1. Oktober 2024
  • Voucher - Agrarbörse - 1. Oktober 2024
  • Eintrittskarte für Unterhaltung - 1. November 2024
  • Kino-Eintrittskarten – 1. November 2024
  • Öffentliche Haushalts-Dienstleistungen – 1. November 2024
  • Fahrkarte für Personenverkehr – 1. November 2024
  • Auszüge – 1. November 2024

Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen

  • Das Unternehmen muss von der DIAN als Aussteller von elektronischen Rechnungen zugelassen sein
  • Ein digitales Zertifikat, das von einer von der Nationalen Akkreditierungsstelle Kolumbiens (ONAC) akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde
  • Eine elektronische Rechnungssoftware, die von einem von der DIAN zugelassenen Softwaredienstleister (TSP) bereitgestellt wird

EDICOM, DIAN-zugelassener Softwareanbieter für die E-Rechnung

EDICOM ist ein zugelassener Softwareanbieter für die E-Rechnung in Kolumbien. Um diese Genehmigung des DIAN zu erhalten, hat EDICOM alle in Artikel 12 des Dekrets 2242 von 2015 festgelegten Kriterien erfüllt:

  • Ein gültiges und aktualisiertes einheitliches Steuerregister (RUC)
  • Akkreditierung nach ISO 27001 für Informationssicherheitsmanagementsysteme
  • Von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerprüfer unterzeichnete Bescheinigung über die Finanzlage des Unternehmens, aus der hervorgeht, dass die liquiden Mittel 20.000 UVT und das Anlagevermögen 10.000 UVT übersteigen.
  • EDICOM garantiert die Einhaltung der von der DIAN festgelegten Anforderungen für die Ausstellung der E-Rechnung, die in Artikel 3 des Dekrets 2242 von 2015 festgelegt sind:
  • Verwenden Sie das von der DIAN festgelegten Standardformats für die elektronische XML-Erstellung
  • Eine von der DIAN genehmigte fortlaufende Nummerierung
  • Erfüllung der geltenden Anforderungen von Artikel 617 und die besonderen Anforderungen von 512-9 und 512-11 ET.
  • Digitale oder elektronische Signatur, die die Authentizität und Integrität gemäß der von der DIAN festgelegten Signaturverfahrfen entsprechen.

Die Tatsache, dass EDICOM von der DIAN als Anbieter für die Erstellung von E-Rechnungen, ermöglicht es EDICOM, ein umfassendste technische Lösung für den Austausch elektronischer Dokumente in Kolumbien zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus ist EDICOM’s Global E-Invoicing Platform in der Lage, nicht nur die Anforderungen der DIAN in Kolumbien zu erfüllen, sondern auch die aller Steuer-behörden in ganz Lateinamerika, Europa und Asien.

EDICOM hat eine Softwarelösung für den Versand und den Empfang von E-Rechnungen entwickelt, die an die Spezifikationen der Herkunfts- und Bestimmungsländer von Unternehmen angepasst sind. Die Plattform wird in das ERP- oder interne Verwaltungssystem eines Unternehmens integriert, wodurch die E-Rechnungsstellung automatisiert wird.

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EDICOM, ein von der DIAN autorisierter Technologieanbieter, implementiert Online-Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung gemäß dem System der elektronischen Rechnungsstellung in Kolumbien

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