e-Invoicing

Slowenien: Elektronische Rechnung und elektronische MwSt.-Aufzeichnungen verpflichtend

B2B-Bereich Slowenien

B2B Elektronische Rechnung in Slowenien

Slowenien hat einen Gesetzentwurf über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente veröffentlicht, mit dem die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verbindlich eingeführt werden soll. Der Gesetzesentwurf würde sich ab dem 1. Juni 2026 auf alle Steuerzahler für B2B-Transaktionen, einschließlich grenzüberschreitender Transaktionen, auswirken.  Der Vorschlag gilt zunächst nicht für B2C-Transaktionen.

Der ursprüngliche Vorschlag sieht ein zentralisiertes Modell vor, bei dem elektronische Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung und Eingang im e-SLOG-Standard an die slowenische Steuerbehörde (FURS) übermittelt werden. Das e-SLOG-Format ist ein einheitliches standardisiertes Format, das von der slowenischen Handelskammer entwickelt wurde.

Elektronische Dokumente bedürfen keiner besonderen Validierung durch die Steuerbehörde. 

Der Gesetzentwurf der Regierung liegt nun der Nationalversammlung zur Prüfung und Genehmigung vor.

Die technischen Spezifikationen sind noch nicht veröffentlicht worden. Das EDICOM-Compliance-Team steht in ständigem Kontakt mit den slowenischen Behörden, um alle diesbezüglichen Informationen zu aktualisieren.

B2G-Rechnungsstellung in Slowenien

Die elektronische Rechnungsstellung mit der öffentlichen Verwaltung ist in Slowenien seit 2015 verpflichtend und gehört damit zu den am weitesten fortgeschrittenen Ländern bei ihrer Umsetzung.

Elektronische Rechnungen können im nationalen e-Slog 2.0-Format oder im UBL 2.1-Format (PEPPOL BIS 3.0) übermittelt werden.

e-Reporting in Slowenien: Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Aufzeichnungen

In den letzten Jahren hat Slowenien aktiv an der Modernisierung seines Steuersystems gearbeitet, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer (MwSt).

Das slowenische Parlament hat wichtige Änderungen am Mehrwertsteuergesetz vorgenommen, um es mit den europäischen Richtlinien und internationalen Best Practices in Einklang zu bringen. Die jüngsten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und die bevorstehende verpflichtende elektronische Einreichung von Mehrwertsteuerunterlagen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Steuertransparenz.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von MwSt.-Aufzeichnungen, ein System, das als e-poročanje (elektronische Berichte) bekannt ist. Ab Juli 2025 müssen die MwSt.-Aufzeichnungen in einem strukturierten Format an die Finanzverwaltung Sloweniens (FURS) übermittelt werden. Diese Verpflichtung gilt für alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen in Slowenien.

Die technischen Spezifikationen und Anforderungen sind noch nicht veröffentlicht worden.

Was bewirken die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes?

Das Ziel dieser Änderungen ist:

  • Erleichterung der Steuererhebung: Verringerung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung durch effizientere Kontrollen.
  • Vereinfachung der Verfahren: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen durch den Einsatz digitaler Technologien.
  • Mehr Transparenz: Sicherstellen, dass alle Transaktionen korrekt und rechtzeitig gemeldet werden.
     

 

 

 


 

Möchten Sie mehr über die elektronische Rechnungsstellung in den mittel- und osteuropäischen Ländern erfahren?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und wir besprechen Ihren Bedarf.

Kontaktieren Sie uns

Kommende Deadlines in Eslovenia

Behalten Sie die Schlüsseltermine für das Inkrafttreten von Steuer- und E-Invoicing-Verpflichtungen weltweit im Blick.

EDICOM News Deutschland | Erfahren Sie mehr über e-Invoicing

Wie man in Portugal legal PDF-Rechnungen verschickt

Ab dem 1. Januar 2026 sollen Rechnungen in PDF Format in Portugal eine qualifizierte elektroinische Signatur beinhalten.

Wie die E-Rechnung in Argentinien funktioniert

Alles Wissenswerte rund um die E-Rechnung in Argentinien.

Belgien: elektronische Rechnungsstellung ab Januar 2026, e-Reporting ab Januar 2028

Belgien genehmigt die verbindliche Einführung eines e-Reporting-Systems für Steuern in Echtzeit ab dem 1. Januar 2028