e-Invoicing

Slowenien: Elektronische Rechnung und elektronische MwSt.-Aufzeichnungen verpflichtend

B2B-Bereich Slowenien

B2B Elektronische Rechnung in Slowenien

Slowenien hat einen Gesetzentwurf über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente veröffentlicht, mit dem die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verbindlich eingeführt werden soll. Der Gesetzesentwurf würde sich ab dem 1. Januar 2027 auf alle Steuerzahler für B2B-Transaktionen, einschließlich grenzüberschreitender Transaktionen, auswirken.  Der Vorschlag gilt zunächst nicht für B2C-Transaktionen.

Unternehmen können elektronische Rechnungen und Dokumente über registrierte Lieferanten, das Peppol-Netz oder direkt über ihre eigenen Systeme austauschen.

Die folgenden Formate für elektronische Rechnungen sind nach den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zulässig:

  • Der nationale e-SLOG-Standard. Das e-SLOG-Format ist ein einheitliches standardisiertes Format, das von der slowenischen Handelskammer entwickelt wurde.
  • Jede Syntax, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
  • Andere international anerkannte Formate, vorausgesetzt, Absender und Empfänger stimmen ihrer Verwendung einvernehmlich und vertraglich zu.

Der Gesetzentwurf der Regierung liegt nun der Nationalversammlung zur Prüfung und Genehmigung vor.

Die technischen Spezifikationen sind noch nicht veröffentlicht worden. Das EDICOM-Compliance-Team steht in ständigem Kontakt mit den slowenischen Behörden, um alle diesbezüglichen Informationen zu aktualisieren.

B2G-Rechnungsstellung in Slowenien

Die elektronische Rechnungsstellung mit der öffentlichen Verwaltung ist in Slowenien seit 2015 verpflichtend und gehört damit zu den am weitesten fortgeschrittenen Ländern bei ihrer Umsetzung.

Elektronische Rechnungen können im nationalen e-Slog 2.0-Format oder im UBL 2.1-Format (PEPPOL BIS 3.0) übermittelt werden.

Rechnungen und elektronische Dokumente für öffentliche Stellen müssen über die öffentliche Zahlungsverwaltung (Uradni list Republike Slovenije, UJP) ausgetauscht werden, die als einzige Eingangs- und Ausgangsstelle fungiert.

e-Reporting in Slowenien: Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Aufzeichnungen

In den letzten Jahren hat Slowenien aktiv an der Modernisierung seines Steuersystems gearbeitet, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer (MwSt).

Das slowenische Parlament hat wichtige Änderungen am Mehrwertsteuergesetz vorgenommen, um es mit den europäischen Richtlinien und internationalen Best Practices in Einklang zu bringen. Die jüngsten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und die bevorstehende verpflichtende elektronische Einreichung von Mehrwertsteuerunterlagen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Steuertransparenz.

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von MwSt.-Aufzeichnungen, ein System, das als e-poročanje (elektronische Berichte) bekannt ist. Ab Juli 2025 wird Slowenien die obligatorische elektronische Meldung der Mehrwertsteuerregister einführen. Alle Unternehmen sind verpflichtet, die Mehrwertsteueraufzeichnungen, einschließlich der Rechnungsdaten, elektronisch über das e-Davki-Portal einzureichen Diese Verpflichtung gilt für alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen in Slowenien.

Was bewirken die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes?

Das Ziel dieser Änderungen ist:

  • Erleichterung der Steuererhebung: Verringerung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung durch effizientere Kontrollen.
  • Vereinfachung der Verfahren: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen durch den Einsatz digitaler Technologien.
  • Mehr Transparenz: Sicherstellen, dass alle Transaktionen korrekt und rechtzeitig gemeldet werden.
     

 

 

 


 

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