Slowenien: Elektronische Rechnung und elektronische MwSt.-Aufzeichnungen verpflichtend

B2B Elektronische Rechnung in Slowenien
Slowenien hat einen Gesetzentwurf über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente veröffentlicht, mit dem die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verbindlich eingeführt werden soll. Der Gesetzesentwurf würde sich ab dem 1. Juni 2026 auf alle Steuerzahler für B2B-Transaktionen, einschließlich grenzüberschreitender Transaktionen, auswirken. Der Vorschlag gilt zunächst nicht für B2C-Transaktionen.
Der ursprüngliche Vorschlag sieht ein zentralisiertes Modell vor, bei dem elektronische Rechnungen innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellung und Eingang im e-SLOG-Standard an die slowenische Steuerbehörde (FURS) übermittelt werden. Das e-SLOG-Format ist ein einheitliches standardisiertes Format, das von der slowenischen Handelskammer entwickelt wurde.
Elektronische Dokumente bedürfen keiner besonderen Validierung durch die Steuerbehörde.
Der Gesetzentwurf der Regierung liegt nun der Nationalversammlung zur Prüfung und Genehmigung vor.
Die technischen Spezifikationen sind noch nicht veröffentlicht worden. Das EDICOM-Compliance-Team steht in ständigem Kontakt mit den slowenischen Behörden, um alle diesbezüglichen Informationen zu aktualisieren.
B2G-Rechnungsstellung in Slowenien
Die elektronische Rechnungsstellung mit der öffentlichen Verwaltung ist in Slowenien seit 2015 verpflichtend und gehört damit zu den am weitesten fortgeschrittenen Ländern bei ihrer Umsetzung.
Elektronische Rechnungen können im nationalen e-Slog 2.0-Format oder im UBL 2.1-Format (PEPPOL BIS 3.0) übermittelt werden.
e-Reporting in Slowenien: Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Aufzeichnungen
In den letzten Jahren hat Slowenien aktiv an der Modernisierung seines Steuersystems gearbeitet, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer (MwSt).
Das slowenische Parlament hat wichtige Änderungen am Mehrwertsteuergesetz vorgenommen, um es mit den europäischen Richtlinien und internationalen Best Practices in Einklang zu bringen. Die jüngsten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und die bevorstehende verpflichtende elektronische Einreichung von Mehrwertsteuerunterlagen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Steuertransparenz.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von MwSt.-Aufzeichnungen, ein System, das als e-poročanje (elektronische Berichte) bekannt ist. Ab Juli 2025 müssen die MwSt.-Aufzeichnungen in einem strukturierten Format an die Finanzverwaltung Sloweniens (FURS) übermittelt werden. Diese Verpflichtung gilt für alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen in Slowenien.
Die technischen Spezifikationen und Anforderungen sind noch nicht veröffentlicht worden.
Was bewirken die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes?
Das Ziel dieser Änderungen ist:
- Erleichterung der Steuererhebung: Verringerung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung durch effizientere Kontrollen.
- Vereinfachung der Verfahren: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen durch den Einsatz digitaler Technologien.
- Mehr Transparenz: Sicherstellen, dass alle Transaktionen korrekt und rechtzeitig gemeldet werden.