Slowenien: Elektronische Rechnung und elektronische MwSt.-Aufzeichnungen verpflichtend
Ab dem 1. Januar 2028 wird die elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B) in Slowenien verpflichtend – im Einklang mit der europäischen Initiative Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (ViDA).
Die Verpflichtung gilt für alle im slowenischen Handelsregister eingetragenen Unternehmen sowie für natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben.
Das neue Gesetz ändert die Rechnungsstellungsvorschriften für Endverbraucher nicht.
B2B Elektronische Rechnung in Slowenien
Die slowenische Nationalversammlung hat das Gesetz über den Austausch elektronischer Rechnungen und anderer elektronischer Dokumente verabschiedet. Diese Regelung führt die Verpflichtung zum Austausch elektronischer Rechnungen zwischen Unternehmen ein, mit dem Ziel, betriebliche Prozesse zu vereinfachen und Verwaltungskosten zu senken.
Das Gesetzesvorhaben betrifft ab dem 1. Januar 2028 alle Steuerpflichtigen bei B2B-Transaktionen, einschließlich grenzüberschreitender Geschäfte.
Unternehmen können Rechnungen und elektronische Dokumente über registrierte Anbieter, das Peppol-Netzwerk oder direkt über ihre eigenen Systeme austauschen.
Das neue Gesetz ändert die Rechnungsstellungsvorschriften für Endverbraucher nicht. Unternehmen können weiterhin Papierrechnungen ausstellen, es sei denn, der Verbraucher stimmt dem Empfang elektronischer Rechnungen zu.
Die folgenden Formate für elektronische Rechnungen sind nach den vorgeschlagenen Rechtsvorschriften zulässig:
- Der nationale e-SLOG-Standard. Das e-SLOG-Format ist ein einheitliches standardisiertes Format, das von der slowenischen Handelskammer entwickelt wurde.
- Jede Syntax, die der europäischen Norm EN 16931 entspricht.
- Andere international anerkannte Formate, vorausgesetzt, Absender und Empfänger stimmen ihrer Verwendung einvernehmlich und vertraglich zu.
Der Gesetzentwurf der Regierung liegt nun der Nationalversammlung zur Prüfung und Genehmigung vor.
Die technischen Spezifikationen sind noch nicht veröffentlicht worden. Das EDICOM-Compliance-Team steht in ständigem Kontakt mit den slowenischen Behörden, um alle diesbezüglichen Informationen zu aktualisieren.
B2G-Rechnungsstellung in Slowenien
Die elektronische Rechnungsstellung mit der öffentlichen Verwaltung ist in Slowenien seit 2015 verpflichtend und gehört damit zu den am weitesten fortgeschrittenen Ländern bei ihrer Umsetzung.
Elektronische Rechnungen können im nationalen e-Slog 2.0-Format oder im UBL 2.1-Format (PEPPOL BIS 3.0) übermittelt werden.
Rechnungen und elektronische Dokumente für öffentliche Stellen müssen über die öffentliche Zahlungsverwaltung (Uradni list Republike Slovenije, UJP) ausgetauscht werden, die als einzige Eingangs- und Ausgangsstelle fungiert.
e-Reporting in Slowenien: Verpflichtung zur Übermittlung elektronischer Aufzeichnungen
In den letzten Jahren hat Slowenien aktiv an der Modernisierung seines Steuersystems gearbeitet, insbesondere im Hinblick auf die Mehrwertsteuer (MwSt).
Das slowenische Parlament hat wichtige Änderungen am Mehrwertsteuergesetz vorgenommen, um es mit den europäischen Richtlinien und internationalen Best Practices in Einklang zu bringen. Die jüngsten Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes und die bevorstehende verpflichtende elektronische Einreichung von Mehrwertsteuerunterlagen sind ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung und Steuertransparenz.
Eine der wichtigsten Änderungen ist die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von MwSt.-Aufzeichnungen, ein System, das als e-poročanje (elektronische Berichte) bekannt ist. Ab Juli 2025 wird Slowenien die obligatorische elektronische Meldung der Mehrwertsteuerregister einführen. Alle Unternehmen sind verpflichtet, die Mehrwertsteueraufzeichnungen, einschließlich der Rechnungsdaten, elektronisch über das e-Davki-Portal einzureichen Diese Verpflichtung gilt für alle mehrwertsteuerlich registrierten Unternehmen in Slowenien.
Was bewirken die Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes?
Das Ziel dieser Änderungen ist:
- Erleichterung der Steuererhebung: Verringerung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung durch effizientere Kontrollen.
- Vereinfachung der Verfahren: Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen durch den Einsatz digitaler Technologien.
- Mehr Transparenz: Sicherstellen, dass alle Transaktionen korrekt und rechtzeitig gemeldet werden.