Die E-Rechnung wird in Saudi-Arabien zur Pflicht: FATOORAH

ZATCA legt einen progressiven Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung in Saudi-Arabien fest, die sich derzeit in der 19.
Ab dem 1. Januar 2025 müssen sich Steuerpflichtige, deren umsatzsteuerpflichtiges Einkommen im Jahr 2022 oder 2023 mehr als 7 Millionen saudische Riyals beträgt, an ZATCA anschließen.
Die e-Rechnung in Saudi Arabien
Das E-Invoicing-Projekt in Saudi-Arabien trägt den Namen FATOORAH und gilt für B2B-, B2C- und B2G-Beziehungen. Der Grundstein wurde im Dezember 2020 gelegt, als die ZATCA, ehemals GAZT, die E-Invoicing-Verordnung erließ, in der die Bedingungen, Anforderungen und Voraussetzungen für elektronische Rechnungen und die dazugehörigen Vermerke festgelegt sind. Unternehmen, die nicht im Land ansässig sind, sind ausgenommen.
Die elektronische Rechnung soll die Transparenz verbessern, die Steuerhinterziehung bekämpfen und die Prüfungsverfahren optimieren. Die Umsetzung erfolgt schrittweise in mehreren Phasen.
Phase 1: Vorbereitung
Gültig ab 4. Dezember 2021. Während dieses Zeitraums muss der Steuerpflichtige elektronische Rechnungen mit einem kompatiblen System erstellen, das es ermöglicht, die erforderlichen Felder in die elektronische Rechnung aufzunehmen, sie zu speichern und eine elektronische Kopie für den Kunden zu erstellen. Eine unmittelbare Übermittlung an das staatliche System ist nicht erforderlich. Manuelle Rechnungen werden in dieser Phase nicht mehr akzeptiert.
Die obligatorischen Felder, die in Phase 1 in die elektronische Rechnung aufgenommen werden müssen, sind: die MwSt.-Nummer des Käufers, wenn der Käufer als rechnungspflichtiger Steuerzahler registriert ist, das Ausstellungsdatum der elektronischen Rechnung und die Mehrwertsteuer. Ein QR-Code kann optional hinzugefügt werden und ist bei vereinfachten Rechnungen (B2C) obligatorisch.
Phase 2: Integration mit ZATCA
In dieser Phase, die ab dem 1. Januar 2023 schrittweise eingeführt wird, müssen die Unternehmen ihre Rechnungsstellungssysteme direkt in die ZATCA-Plattform integrieren.
Alle elektronischen Rechnungen, unabhängig davon, ob es sich um eine Steuerrechnung oder eine vereinfachte Steuerrechnung handelt, und die dazugehörigen elektronischen Notizen müssen im XML-Format oder im PDF/A-3-Format (mit XML) erstellt werden.
Die Rechnungen müssen in Echtzeit validiert, elektronisch signiert und an die Steuerbehörde zur Registrierung übermittelt werden.
Wie funktioniert das e-Rechnungsmodell in Saudi Arabien?
Elektronische Rechnung B2B
Die elektronische Rechnung in Saudi-Arabien funktioniert nach einem Validierungs- oder Freigabemodell. Das bedeutet, dass die ZATCA-Steuerbehörde die Rechnung validieren muss, um zu bestätigen, dass sie alle steuerlichen Anforderungen erfüllt, damit sie als legal gilt. Die Rechnung muss innerhalb von 24 Stunden über eine API an die ZATCA-Plattform gesendet werden. Nach der Validierung kann sie dem Empfänger in elektronischer Form oder im PDF-Format zugestellt werden.
Um die Integrität elektronischer Rechnungen zu gewährleisten, müssen die folgenden Sicherheitsmechanismen implementiert werden: elektronische Signatur, Generierung eines universell eindeutigen Identifikators (UUID), Generierung eines Hashes und Einbindung eines QR-Codes.
Darüber hinaus müssen alle elektronischen Rechnungen für einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt werden.
Elektronische Rechnung B2C
Im B2C-Modell muss die Rechnung ebenfalls im elektronischen ZATCA-Format innerhalb von maximal 24 Stunden übermittelt werden. In diesem Fall validiert ZATCA das Dokument nicht, aber die Rechnung muss den QR-Code mit den von der Steuerbehörde festgelegten Daten enthalten.
Für B2C-Transaktionen müssen die Unternehmen vereinfachte Steuerrechnungen ausstellen, die die folgenden Schlüsseldaten enthalten müssen:
- Information des Verkäufers: Name, Adresse, und Umsatzsteuer-Nummer.
- Einzelheiten der Transaktion: Beschreibung der verkauften Waren oder Dienstleistungen, Preis je Maßeinheit, Gesamtbetrag vor Steuern, Betrag der Mehrwertsteuer und Gesamtwert einschließlich Mehrwertsteuer.
- QR-Code: Ein eindeutiger QR-Code, der wichtige Informationen über die Transaktion enthält, wie z. B. die Rechnungsnummer, das Datum und den Mehrwertsteuerbetrag, so dass Verbraucher und ZATCA die Echtheit der Rechnung überprüfen können.
Sehen Sie sich unser Webinar (auf Englisch und Arabisch) an und erfahren Sie mehr über die Funktionsweise des Systems.
Zeitplan für die Phasen der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung
- Ab dem 1. Januar 2023 sind alle Unternehmen mit einem zu versteuernden Umsatz von mehr als drei Milliarden Saudi-Riyal im Jahr 2021 dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und sich an das ZATCA-Portal anzubinden.
- Ab dem 1. Juli 2023 müssen Unternehmen, deren umsatzsteuerpflichtiger Gewinn 500 Millionen saudische Rial übersteigt, an ZATCA anbinden.
- Ab dem 1. Oktober 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 250 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. November 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 150 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Dezember 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 100 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 70 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Februar 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 50 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. März 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 40 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Juni 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 30 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Oktober 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 25 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. November 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 15 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Dezember 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 10 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 7 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Februar 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 5vMillionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. März 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 4 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. April 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 3 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Mai 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 2,5 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Juni 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 2 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. Juli 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 1,75 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. August 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 1,5 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
- Ab dem 1. September 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 1,25 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
EDICOMs Lösung für die E-Rechnung
Als Softwaranbieter hat sich EDICOM auf Lösungen für den elektronischen Datenaustausch und die E-Rechnung spezialisiert. Derzeit ist EDICOM in über 70 Ländern tätig und bietet Lösungen für die E-Rechnungen in der ganzen Welt an.
EDICOMs E-Invoicing Platform für die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen ist an die Spezifikationen der einzelnen Länder anpassbar und wird ständig aktualisiert, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten.