Die E-Rechnung wird in Saudi-Arabien zur Pflicht

Ab dem 4. Dezember 2021 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Unternehmen in Saudi-Arabien verpflichtend. Die saudi-arabische Steuerbehörde ZATCA hat bekannt gegeben, dass die Einführung der E-Rechnung in zwei Phasen erfolgen wird.
Auf Einladung der ZATCA nimmt EDICOM am Pilotprojekt für die E-Rechnung in Saudi-Arabien teil. Im Rahmen der zweiten Phase des Projekts, kann die EDICOM-Lösung schon jetzt mit dem ZATCA-System integriert werden.
FATOORAH, die E-Rechnung in Saudi-Arabien
Das Projekt für die Einführung der E-Rechnung in Saudi-Arabien wird FATOORAH genannt und gilt für B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen. Das Projekt begann im Dezember 2020, als die ZATCA (ehemals GAZT genannt) die Verordnung für die E-Rechnung veröffentlichte. In der Verordnung sind die Bedingungen, Anforderungen und Voraussetzungen für E-Rechnungen und die damit verbundenen Dokumente festgelegt sind. Am 28. Mai 2021 veröffentlichte die ZATCA weitere Einzelheiten zu der Verordnung, einschließlich technischer Spezifikationen und Zeitrahmen für die beiden Phasen des Projekts.
Wer ist zur E-Rechnung in Saudi-Arabien verpflichtet?
Die neue Pflicht gilt für B2B-Transaktionen und betrifft alle im Land ansässigen Unternehmen. Unternehmen, die nicht in Saudi-Arabien ansässig sind, sind aus-genommen.
Phasen des FATOORAH-Projekts
Phase eins: 4. Dezember 2021
Die Unternehmen müssen E-Rechnungen mit einem kompatiblen System ausstellen, das die Darstellung der erforderlichen Felder in der E-Rechnung ermöglicht. Das System muss auch archivieren und eine elektronische Kopie für die Kunden erstellen. Manuell erstellte Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert.
Die Pflichtfelder, die in der E-Rechnung enthalten sein müssen, sind: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers, wenn dieser als Steuerzahler registriert ist, der zur Rechnungsstellung verpflichtet ist; das Ausstellungsdatum der Rechnung und die Umsatzsteuer. Optional können Aussteller einen QR-Code in B2B-Rechnungen einfügen. In vereinfachten B2C-Rechnungen muss der QR-Code enthalten sein.
Phase zwei: 1. Januar 2023
Die zweite Phase ist die sogenannte ‚Integrationsphase‘. Nach diesem Datum müssen alle Rechnungsstellungssysteme der Unternehmen mit dem ZATCA-System kompatibel sein. Die Integration mit dem ZATCA-System wird schrittweise auf der Grundlage der Steuerzahlerklasse eingeführt. ZATCA wird die Unternehmen mindestens sechs Monate vor dem obligatorischen Integrationsdatum informieren.
In dieser Phase müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden: Alle E-Rechnungen, einschließlich Steuerrechnungen oder vereinfachte Steuerrechnungen und die dazugehörigen Dokumente, müssen im XML- oder PDF/A-3-Format (inkl. XML) erstellt werden.
Um die Integrität der Rechnungen zu gewährleisten, müssen folgende Sicherheits-mechanismen implementiert werden: digitale Signatur, eindeutige universelle Kennung (UUID), Generierung eines Hash und eines QR-Codes.
Die ZATCA hat die Funktionsweise des Systems sowie die technischen Spezifikationen für die E-Rechnungen definiert. Es wird dringend empfohlen, mit der Umstellung auf die neuen Anforderungen zu beginnen. Die erste Phase ermöglicht es den Unternehmen, das System zu testen und eine Lösung zu installieren, die mit dem ZATCA-System kompatibel ist.
Als Softwaranbieter hat sich EDICOM auf Lösungen für den elektronischen Datenaustausch und die E-Rechnung spezialisiert. Derzeit ist EDICOM in über 70 Ländern tätig und bietet Lösungen für die E-Rechnungen in der ganzen Welt an.
EDICOMs E-Invoicing Platform für die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen ist an die Spezifikationen der einzelnen Länder anpassbar und wird ständig aktualisiert, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten.