e-Invoicing

Die E-Rechnung wird in Saudi-Arabien zur Pflicht: FATOORAH

Die E-Rechnung in Saudi-Arabien

Ab dem 4. Dezember 2021 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Unternehmen in Saudi-Arabien verpflichtend. Die saudi-arabische Steuerbehörde ZATCA hat bekannt gegeben, dass die Einführung der E-Rechnung in zwei Phasen erfolgen wird. 

Die EDICOM-Lösung ist bereit für die Integration mit der ZATCA-Plattform, die im Rahmen der zweiten Phase des Rollouts der E-Rechnung ausgeführt wird. Mit unser globalen Lösung lassen sich auch die ZATCA-Vorgaben vollständig umsetzen.

FATOORAH, die E-Rechnung in Saudi-Arabien

Das Projekt für die Einführung der E-Rechnung in Saudi-Arabien wird FATOORAH genannt und gilt für B2B-, B2C- und B2G-Transaktionen. Das Projekt begann im Dezember 2020, als die ZATCA (ehemals GAZT genannt) die Verordnung für die E-Rechnung veröffentlichte. In der Verordnung sind die Bedingungen, Anforderungen und Voraussetzungen für E-Rechnungen und die damit verbundenen Dokumente festgelegt sind.  Am 28. Mai 2021 veröffentlichte die ZATCA weitere Einzelheiten zu der Verordnung, einschließlich technischer Spezifikationen und Zeitrahmen für die beiden Phasen des Projekts.

Wer ist zur E-Rechnung in Saudi-Arabien verpflichtet?

Die neue Pflicht gilt für B2B-Transaktionen und betrifft alle im Land ansässigen Unternehmen. Unternehmen, die nicht in Saudi-Arabien ansässig sind, sind aus-genommen.

Phasen des FATOORAH-Projekts

Phase eins: 4. Dezember 2021

Die Unternehmen müssen E-Rechnungen mit einem kompatiblen System ausstellen, das die Darstellung der erforderlichen Felder in der E-Rechnung ermöglicht. Das System muss auch archivieren und eine elektronische Kopie für die Kunden erstellen. Manuell erstellte Rechnungen werden nicht mehr akzeptiert.

Die Pflichtfelder, die in der E-Rechnung enthalten sein müssen, sind: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Käufers, wenn dieser als Steuerzahler registriert ist, der zur Rechnungsstellung verpflichtet ist; das Ausstellungsdatum der Rechnung und die Umsatzsteuer. Optional können Aussteller einen QR-Code in B2B-Rechnungen einfügen. In vereinfachten B2C-Rechnungen muss der QR-Code enthalten sein.

Phase zwei: Integrationsphase

Diese Phase wird schrittweise umgesetzt. Die ZATCA wird den Termin für Integration mindestens sechs Monate im Voraus mitteilen. Seien Sie immer informiert mit unserem Kalender für E-Invoicing und Tax Reporting:

  1. Ab dem 1. Januar 2023 sind alle Unternehmen mit einem zu versteuernden Umsatz von mehr als drei Milliarden Saudi-Riyal im Jahr 2021 dazu verpflichtet, elektronische Rechnungen auszustellen und sich an das ZATCA-Portal anzubinden.
  2. Ab dem 1. Juli 2023 müssen Unternehmen, deren umsatzsteuerpflichtiger Gewinn 500 Millionen saudische Rial übersteigt, an ZATCA anbinden.
  3. Ab dem 1. Oktober 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 250 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  4. Ab dem 1. November 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 150 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  5. Ab dem 1. Dezember 2023 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 100 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  6. Ab dem 1. Januar 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 70 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  7. Ab dem 1. Februar 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 50 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  8. Ab dem 1. März 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 40 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  9. Ab dem 1. Juni 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 30 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2021 und/oder im Jahr 2022, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  10. Ab dem 1. Oktober 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 25 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  11. Ab dem 1. November 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 15 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  12. Ab dem 1. Dezember 2024 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 10 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.
  13. Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz vom mehr als 7 Millionen saudischen Riyals im Jahr 2022 und/oder im Jahr 2023, dazu verpflichet, ihre Rechnungen an die ZATCA-Plattform zu senden.

In dieser Phase müssen die folgenden Anforderungen erfüllt werden: Alle E-Rechnungen, einschließlich Steuerrechnungen oder vereinfachte Steuerrechnungen und die dazugehörigen Dokumente, müssen im XML- oder PDF/A-3-Format (inkl. XML) erstellt werden. 

Um die Integrität der Rechnungen zu gewährleisten, müssen folgende Sicherheits-mechanismen implementiert werden: digitale Signatur, eindeutige universelle Kennung (UUID), Generierung eines Hash und eines QR-Codes.

EDICOMs Lösung für die E-Rechnung

Als Softwaranbieter hat sich EDICOM auf Lösungen für den elektronischen Datenaustausch und die E-Rechnung spezialisiert. Derzeit ist EDICOM in über 70 Ländern tätig und bietet Lösungen für die E-Rechnungen in der ganzen Welt an.

EDICOMs E-Invoicing Platform für die Ausstellung und den Empfang von E-Rechnungen ist an die Spezifikationen der einzelnen Länder anpassbar und wird ständig aktualisiert, um die Einhaltung der Anforderungen zu gewährleisten.

Müssen Sie die FATOORAH-Anforderungen in Saudi-Arabien erfüllen? Wir können Ihnen helfen.