Wie ist die e-Rechnung in Paraguay
Das Präsidium der Republik Paraguay hat das Dekret Nr. 872 erlassen, mit dem neue Verkaufsbelege und andere Steuerdokumente in das Integrierte Nationale Elektronische Rechnungssystem (SIFEN) aufgenommen werden. Die Dokumente, die gemäß der Verordnung der Exekutive elektronisch ausgestellt werden können, sind: Elektronische Verkaufsbelege, elektronische Ergänzungsdokumente, elektronische Gutscheine, elektronische Zahlungsbelege und elektronische Überweisungsbelege.
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in Paraguay, die vom Staatssekretariat für Steuern (SET) geplant ist, soll die Steuererhebung verbessern und den Steuerbetrug im Land eindämmen. Das Projekt zur elektronischen Rechnungsstellung in Paraguay umfasst mehrere Umsetzungsphasen: einen Pilotplan, die freiwillige Einführung und die obligatorische Einführung.
Themen [Ausblenden]
- Nationales E-Rechnungsstellungssystem (SIFEN)
- Aktueller Stand der Einführung der E-Rechnung in Paraguay
- Verpflichtete Unternehmen
- Elektronische Steuerdokumente (DTEs)
- DTE Formate in Paraguay
- Voraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Steuerdokumente
- Elektronische Systeme zur Ausstellung von Steuerdokumenten
- Wie funktioniert die E-Rechnung in Paraguay?
- KuDE – Die grafische Darstellung der E-Rechnung
- EDICOMs E-Invoicing-Lösung
Nationales E-Rechnungsstellungssystem - SIFEN
Die E-Rechnung in Paraguay nennt sich Sistema Integrado de Facturación Electrónica Nacional (SIFEN). Im Rahmen des SIFEN werden die sogenannten elektronischen Steuerdokumente (DTEs) über die zentrale Plattform e-kuatia gesendet, empfangen validiert, aufbewahrt und eingesehen.
Aktueller Stand der Einführung der E-Rechnung in Paraguay
Mit dem Gesetzesbeschluss 105/2021 hat die Steuerbehörde SET Vorgaben für die Ausstellung elektronischer Steuerdokumente festlegt und die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen eingeführt. Der Beschluss gibt auch die Fristen vor, zu denen die teilnehmenden Unternehmen des Pilotprojekts und der freiwilligen Umsetzung ihre Steuerdokumente gemäß dem Gesetzesbeschluss 95/2021 ausschließlich elektronisch ausstellen müssen. Als aktueller Start gilt demnach der 1. Juli 2022. Damit soll eine möglichst effiziente Umsetzung des SIFEN in Schritten erreicht werden.
Mit diesem Beschluss erweitert der SET die Liste der Verpflichteten, die die Masseneinführung der elektronischen Rechnungsstellung vorantreiben müssen, und legt die Termine fest, ab denen die neuen Gruppen von Steuerpflichtigen alle ihre Steuerunterlagen elektronisch ausstellen müssen. Schließlich veröffentlichte der SET im Januar 2024 auf seiner Website den Allgemeinen Beschluss DNIT N°01, der eine neue Gruppe von elektronischen Steuerpflichtigen für juristische Personen einführt, die sich als neue Steuerpflichtige im RUC registrieren lassen. In diesem Zusammenhang müssen die Steuerzahler der Gruppen 1 bis 11 alle ihre Steuerdokumente nur noch elektronisch ausstellen, mit Ausnahme des virtuellen Quellensteuerbelegs.
Phasen | Fristen |
---|---|
1 – “Pilotprojekt” | 01. Juli 2022 |
2 – “Freiwillige Umsetzung” | 01. Juli 2022 |
3 – “Pflicht” | 02. Januar 2023 |
4 – “Pflicht” | 02. April 2023 |
5 – “Pflicht” | 02. Juli 2023 |
6 – “Pflicht” | 02. Oktober 2023 |
7 – “Pflicht” | 02. Januar 2024 |
8 – “Pflicht” | 01. April 2024 |
9 – “Pflicht” | 01. Juli 2024 |
10 – “Pflicht” | 01. Oktober 2024 |
11 - “Pflicht” | 01. Januar 2025 |
Verpflichtete Unternehmen
Die Liste der Unternehmen, aus denen sich die Gruppen zusammensetzen, wird auf dem SIFEN-Webportal (ekuatia.set.gov.py/portal/ekuatia/) und auf der SET-Webseite veröffentlicht. Die von der "Marandu"-Steuer-Mailbox betroffenen Unternehmen werden benachrichtigt.
Elektronische Steuerdokumente (DTEs)
Die DTE sind die von der SIFEN validierten und genehmigten Steuerdokumente in elektronischem Format. Sie werden verwendet, um die Steuerbelastung und -gutschrift bei der Mehrwertsteuer sowie Einnahmen, Kosten und Ausgaben bei der Einkommensteuer zu unterstützen. In Paraguay gibt es die folgenden Arten von elektronischen Steuerdokumenten:
Elektronische Verkaufsbelege
- Elektronische Rechnung
- Elektronische Austauschrechnung
- Elektronische Exportrechnung
- Elektronische Selbstfakturierung
- Elektronische Resimple-Rechnung
- Elektronisches Ticket für den Eintritt zu einer öffentlichen Veranstaltung
Elektronische ergänzende Dokumente
- Elektronische Gutschrift
- Elektronische Lastschrift
Elektronische Belege
- Elektronischer Einkommensnachweis IRP
- Elektronische Spendenbescheinigung
- Elektronischer Importbeleg
- Elektronischer Quellensteuerbeleg
- Elektronischer Empfangsschein
Elektronischer Zahlungseingang
Elektronischer Überweisungsschein
DTE Formate in Paraguay
Es wird zwischen zwei Arten von Formaten für DTEs unterschieden, dem elektronischen Dokument und dem elektronischen Steuerdokument, je nachdem, ob eine Vorvalidierung oder eine Nachvalidierung durchgeführt wurde.
DE: Elektronische Dokumente (Elektronische Verkaufsbelege, Elektronische Ergänzungsdokumente, Elektronische Gutscheine, Elektronische Geldeingänge und Elektronische Überweisungsbelege), die vom Rechnungsstellungssystem eines autorisierten elektronischen Ausstellers erstellt werden.
DTE: Entspricht der Konvertierung eines DE, der alle zu diesem Zweck festgelegten Validierungen zufriedenstellend oder erfolgreich bestanden hat und im SIFEN gespeichert ist und somit als Beleg für steuerliche, kommerzielle, buchhalterische und rechtliche Zwecke verwendet werden kann.
Voraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Steuerdokumente
- Die Unternehmen müssen von Steuerbehörde als elektronische Rechnungssteller zugelassen sein.
- Erwerb des digitalen Zertifikats von einem zugelassenen Zertifizierungsdienstanbietern, um die Authentizität und die Integrität der Dokumente zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, dass das Zertifikat die USt-ID (RUC) der Aussteller enthalten muss.
- Die Unternehmen müssen über das entsprechende technische Know-How für die Rechnungsstellung verfügen und die Ausstellung, Annahme und Aufbewahrung zu gewährleisten.
- Einhaltung des vorgeschriebenen Testverfahrens in der vom der SET zu diesem Zweck bereitgestellten Testumgebung, um die Qualität der gesendeten und empfangenen Informationen zu überprüfen.
- Beantragung der Genehmigungen und des Stempeln der DTEs über das Marangatu-Steuerverwaltungssystem unter Verwendung eines vertraulichen Benutzerzugangs-codes. Dafür ist eine gültige RUC notwendig.
- Beantragung des Sicherheitscodes CSC bei der SET, um den QR-Code auf der KuDe zu generieren.
Elektronische Systeme zur Ausstellung von Steuerdokumenten
Es gibt zwei Möglichkeiten, elektronische Rechnungen und ergänzende Dokumente auszustellen:
- E-kuatia'i: Kostenlose Lösung für die elektronische Rechnungsstellung, die sich an Steuerzahler richtet, die nur wenige elektronische Dokumente ausstellen. SET stellt diese Lösung kostenlos zur Verfügung und umfasst grundlegende Dienstleistungen wie die Ausstellung, Genehmigung und Versendung, Abfrage und Speicherung von elektronischen Steuerdokumenten (DTE).
- E-kuatia: Lösung für die elektronische Rechnungsstellung, die sich an große und mittlere Steuerzahler richtet, durch die Entwicklung der erforderlichen Software für die Ausstellung von Rechnungen an die SIFEN. Diese können sich auf freiwilliger Basis anschließen oder vom SET zur Ausstellung elektronischer Rechnungen verpflichtet werden. Über das System e-Kuatia werden Verkaufsrechnungen, ergänzende Dokumente, Überweisungsbelege und andere Dokumente mit steuerlichen Auswirkungen auf elektronischem Wege ausgestellt, empfangen und eingesehen.
Wie funktioniert die E-Rechnung in Paraguay?
- E-Rechnungen werden im XML-Format erstellt und müssen mit einem Stempel versehen werden.
- Jedes elektronische Dokument muss eine digitale Signatur und einen Kontrollcode enthalten, um die Authentizität und Integrität zu gewährleisten.
- Die elektronischen Dokumente müssen zur Validierung an das Portal der Steuerbehörde gesendet werden.
- Nachdem das Dokument validiert wurde, gilt es als DTE und ist ab diesem Zeitpunkt als gesetzeskonformer Nachweis für die Erhebung bzw. den Nachweis der Umsatzsteuer sowie für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Kosten und Ausgaben im Bezug auf die Einkommensteuer gültig.
- Der Aussteller sind dazu verpflichtet, das Ergebnis der Überprüfung über den von der Steuerbehörde bereitgestellten Web Service abzurufen.
- Können die Empfänger das Dokument elektronisch verarbeiten, müssen die Aussteller die DTEs per Web Service oder per E-Mail übermitteln oder zum Herunterladen bereitstellen. Die Empfänger müssen die empfangenen DTEs annehmen oder unter Angabe eines Grundes ablehnen.
- Können die Empfänger das Dokument nicht elektronisch verarbeiten, muss der Rechnungssteller eine grafische Darstellung des Dokuments in Papaierform oder in digitaler Form per E-Mail übermitteln oder zum Herunterladen bereitstellen.
- Während des anschließenden Aufbewahrungszeitraums, muss die Vertraulichkeit, Integrität, Einsicht gewährleistet werden.
KuDE – Die Grafische Darstellung der E-Rechnung
Bei Warensendungen oder bei der Ausstellung von Rechnungen an Empfänger, die diese nicht elektronisch annehmen und verbeiten können, muss eine grafische Darstellung der Rechnung (KuDE) erstellt werden. Die KuDE kann in gedruckter oder digitaler Form erstellt werden und bildet die in einem DE enthaltenen Informationen in vereinfachter Form ab. Die KuDE muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aufbewahrt werden.
EDICOMs E-Invoicing-Lösung
EDICOM ist ein internationaler Anbieter von E-Invoicing-Lösungen. Mit unser E-Invoicing-Plattform können den elektronischen Datenaustausch zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden, Lieferanten und den zentralen Rechnungseingangsportalen verschiedener Steuerbehörden gemäß der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben abbilden.
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