So funktioniert die E-Rechnung in Paraguay

Die von der paraguayianische Steuerbehörde SET geplante Einführung der E-Rechnung zielt darauf ab, die Steuererhebung zu verbessern und die Steuerhinterziehung im Land einzudämmen. Das Projekt der E-Rechnung in Paraguay begann bereits 2017 und hat seitdem mehrere Umsetzungsphasen durchlaufen: Piloprojekt, freiwillige Teilnahme und verpflichtende Teilnahme.
Themen [Ausblenden]
- Nationales E-Rechnungsstellungssystem (SIFEN)
- Aktueller Stand der Einführung der E-Rechnung in Paraguay
- Verpflichtete Unternehmen
- Elektronische Steuerdokumente (DTEs)
- Arten von DTEs
- Format der DTE's
- KUDE – Die grafische Darstellung der E-Rechnung
- Wie funktioniert die E-Rechnung in Paraguay?
- Voraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Steuerdokumente
- EDICOMs E-Invoicing-Lösung
Nationales E-Rechnungsstellungssystem - SIFEN
Die E-Rechnung in Paraguay nennt sich Sistema Integrado de Facturación Electrónica Nacional (SIFEN). Im Rahmen des SIFEN werden die sogenannten elektronischen Steuerdokumente (DTEs) über die zentrale Plattform e-kuatia gesendet, empfangen validiert, aufbewahrt und eingesehen.
Aktueller Stand der Einführung der E-Rechnung in Paraguay
Mit dem Gesetzesbeschluss 105/2021 hat die Steuerbehörde SET Vorgaben für die Ausstellung elektronischer Steuerdokumente festlegt und die Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen für Unternehmen eingeführt. Der Beschluss gibt auch die Fristen vor, zu denen die teilnehmenden Unternehmen des Pilotprojekts und der freiwilligen Umsetzung ihre Steuerdokumente gemäß dem Gesetzesbeschluss 95/2021 ausschließlich elektronisch ausstellen müssen. Als aktueller Start gilt demnach der 1. Juli 2022. Damit soll eine möglichst effiziente Umsetzung des SIFEN in Schritten erreicht werden.
Mit dem Beschluss erweitert die SET zudem die Liste der zur E-Rechnung verpflichteten Unternehmen und gibt auch für die Einführung gemäß der Gruppeneinteilung nach Ablauf der freiwilligen Umsetzung vor. Die Unternehmen der Gruppen 1 bis 10 sind verpflichtet, alle Steuerdokumente elektronisch auszustellen mit Ausnahme des virtuellen Quellensteuerbelegs.
Phasen | Fristen |
---|---|
1 – “Pilotprojekt” | 01. Juli 2022 |
2 – “Freiwillige Umsetzung” | 01. Juli 2022 |
3 – “Pflicht” | 02. Januar 2023 |
4 – “Pflicht” | 02. April 2023 |
5 – “Pflicht” | 02. Juli 2023 |
6 – “Pflicht” | 02. Oktober 2023 |
7 – “Pflicht” | 02. Januar 2024 |
8 – “Pflicht” | 01. April 2024 |
9 – “Pflicht” | 01. Juli 2024 |
10 – “Pflicht” | 01. Oktober 2024 |
Verpflichtete Unternehmen
Die Liste der Unternehmen, aus denen sich die Gruppen zusammensetzen, wird auf dem SIFEN-Webportal (ekuatia.set.gov.py/portal/ekuatia/) und auf der SET-Webseite veröffentlicht. Die von der "Marandu"-Steuer-Mailbox betroffenen Unternehmen werden benachrichtigt.
DTEs in Paraguay
Die DTEs sind die von SIFEN validierten und genehmigten Steuerdokumente in elektronischem Format. Sie werden verwendet, um die Erhebung der Umsatzsteuer sowie Einnahmen, Kosten und Ausgaben im Bezug auf die Einkommensteuer genau zu erfassen.
Arten von DTEs in Paraguay
Elektronische Rechnungen
- Elektronische Rechnung
- Elektronische Importrechnung
- Elektronische Exportrechnung
Ergänzende elektronische Dokumente
- Elektronische Gutschrift
- Elektronische Lastschrift
Elektronischer Überweisungsschein
Elektronische Selbstfakturierun
Format der DTEs
Es wird zwischen zwei Arten von Formaten für das DTE unterschieden, dem elektronischen Dokument und dem elektronischen Steuerdokument, je nachdem, ob eine Vor- oder Nachvalidierung durchgeführt wurde.
DE: Elektronische Dokumente (Elektronische Rechnung, Elektronische Exportrechnung, Elektronische Importrechnung, Elektronische Gutschrift, Elektronische Lastschrift, Elektronische Eigenrechnung, Elektronischer Überweisungsbeleg, sonstige elektronische Dokumente), die von einem zugelassenen elektronischen Rechnungsaussteller erstellt werden.
DTE: Entspricht der Konvertierung eines validierten DE, das im SIFEN gespeichert wurde. Das Dokument dient somit als gesetzeskonformer Nachweis für steuerliche, kommerzielle, buchhalterische und rechtliche Zwecke.
KuDE – Die Grafische Darstellung der E-Rechnung
Bei Warensendungen oder bei der Ausstellung von Rechnungen an Empfänger, die diese nicht elektronisch annehmen und verbeiten können, muss eine grafische Darstellung der Rechnung (KuDE) erstellt werden. Die KuDE kann in gedruckter oder digitaler Form erstellt werden und bildet die in einem DE enthaltenen Informationen in vereinfachter Form ab. Die KuDE muss für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten aufbewahrt werden.
Wie funktioniert die E-Rechnung in Paraguay?
- E-Rechnungen werden im XML-Format erstellt und müssen mit einem Stempel versehen werden.
- Jedes elektronische Dokument muss eine digitale Signatur und einen Kontrollcode enthalten, um die Authentizität und Integrität zu gewährleisten.
- Die elektronischen Dokumente müssen zur Validierung an das Portal der Steuerbehörde gesendet werden.
- Nachdem das Dokument validiert wurde, gilt es als DTE und ist ab diesem Zeitpunkt als gesetzeskonformer Nachweis für die Erhebung bzw. den Nachweis der Umsatzsteuer sowie für den Verkauf von Waren und Dienstleistungen, Kosten und Ausgaben im Bezug auf die Einkommensteuer gültig.
- Der Aussteller sind dazu verpflichtet, das Ergebnis der Überprüfung über den von der Steuerbehörde bereitgestellten Web Service abzurufen.
- Können die Empfänger das Dokument elektronisch verarbeiten, müssen die Aussteller die DTEs per Web Service oder per E-Mail übermitteln oder zum Herunterladen bereitstellen. Die Empfänger müssen die empfangenen DTEs annehmen oder unter Angabe eines Grundes ablehnen.
- Können die Empfänger das Dokument nicht elektronisch verarbeiten, muss der Rechnungssteller eine grafische Darstellung des Dokuments in Papaierform oder in digitaler Form per E-Mail übermitteln oder zum Herunterladen bereitstellen.
- Während des anschließenden Aufbewahrungszeitraums, muss die Vertraulichkeit, Integrität, Einsicht gewährleistet werden.
Voraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Steuerdokumente
- Die Unternehmen müssen von Steuerbehörde als elektronische Rechnungssteller zugelassen sein.
- Erwerb des digitalen Zertifikats von einem zugelassenen Zertifizierungsdienstanbietern, um die Authentizität und die Integrität der Dokumente zu gewährleisten. Dabei ist darauf zu achten, dass das Zertifikat die USt-ID (RUC) der Aussteller enthalten muss.
- Die Unternehmen müssen über das entsprechende technische Know-How für die Rechnungsstellung verfügen und die Ausstellung, Annahme und Aufbewahrung zu gewährleisten.
- Einhaltung des vorgeschriebenen Testverfahrens in der vom der SET zu diesem Zweck bereitgestellten Testumgebung, um die Qualität der gesendeten und empfangenen Informationen zu überprüfen.
- Beantragung der Genehmigungen und des Stempeln der DTEs über das Marangatu-Steuerverwaltungssystem unter Verwendung eines vertraulichen Benutzerzugangs-codes. Dafür ist eine gültige RUC notwendig.
- Beantragung des Sicherheitscodes CSC bei der SET, um den QR-Code auf der KuDe zu generieren.
EDICOMs E-Invoicing-Lösung
EDICOM ist ein internationaler Anbieter von E-Invoicing-Lösungen. Mit unser E-Invoicing-Plattform können den elektronischen Datenaustausch zwischen Ihrem Unternehmen und Ihren Kunden, Lieferanten und den zentralen Rechnungseingangsportalen verschiedener Steuerbehörden gemäß der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben abbilden.
Ein großer Vorteil unser Lösung ist die Skalierbarkeit, die es ermöglicht, neue Anbindungen je nach Bedarf Ihres Unternehmens zu implementieren. Zudem können Sie sich auf den reibungslosen Versand und Empfang elektronischer Rechnungen in allen Ländern verlassen.