Neuigkeiten zur E-Rechnung in Panama
Die Generaldirektion für Einnahmen (DGI) hat am 17. Januar 2024 die Resolution Nr. 201-0384 erlassen, in der festgelegt wird, dass Lieferunternehmen und Transaktionen in Einnahme- und Ausgabeberechnungen vor dem Wahlgericht ausschließlich im elektronischen Rechnungssystem Panamas registriert werden müssen.
Panama hat 2016 mit der Einführung des panamaischen Systems für elektronische Rechnungen (SFEP) mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung begonnen.
Die Einführung des SFEP besteht aus 4 Phasen: Entwurf, Bau, freiwilliger Pilotplan und Massifizierung. Nach Abschluss des Pilotplans, an dem 43 Unternehmen teilnahmen, hat das panamaische E-Invoicing-System ab dem 1. Juli 2021 die Phase der freiwilligen Masseneinführung begonnen.
Das panamaische System zur elektronischen Rechnungsstellung (SFEP) wird durch den Erlass Nr. 367 geregelt. Der Erlass legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen fest.
Die Spezifikationen sind im technischen Dossier festgelegt, das Formate, Verfahren und Standards für die elektronische Rechnungsstellung definiert.
Nach dem am 26. November 2021 veröffentlichten Gesetz 256 wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2023 das gesamte neue RUC (Einheitliches Steuerzahlerregister) die E-Invoicing PAC als Mittel zur Rechnungsstellung verwenden müssen.
Neue Resolution Nr. 201-0384
Die Generaldirektion für Einnahmen (DGI) des Ministeriums für Wirtschaft und Finanzen (MEF) hat am 17. Januar 2024 die Resolution Nr. 201-0384 erlassen. Darin werden Lieferunternehmen, politische Parteien und unabhängige Kandidaten darauf hingewiesen, dass alle Einnahme- und Ausgaberegister, die beim Wahlgericht eingereicht werden, ausschließlich im elektronischen Rechnungssystem Panamas registriert sein müssen.
Darüber hinaus legt die am 23. Januar im Amtsblatt veröffentlichte Resolution fest, dass Ausnahmeanträge für die Verwendung von Steuergeräten den Bestimmungen des Gesetzes Nr. 76 von 1976 und seinen Änderungen entsprechen müssen und bei der Generaldirektion für Einnahmen eingereicht werden müssen.
Das panamaische System für elektronische Rechnungen (SFRP)
Nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung Nr. 3 vom 23. Januar 2023 wurden die Fristen für die Einführung der E-Rechnung in Panama (SFEP) wie folgt festgelegt:
Ab dem 2. Januar 2023:
- Private Einrichtungen, die von der Seeschifffahrtsbehörde Panamas ordnungsgemäß ermächtigt wurden die Einhaltung der Vorschriften für den Bau, die Navigation, die Verhütung von Umweltverschmutzung und die Sicherheit von Handelsschiffen, Passagierschiffen, Vergnügungsschiffen, wissenschaftlichen Forschungsschiffen, Arbeitsschiffen, Ölbohrschiffen und Bohrschiffen im internationalen Verkehr, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, in der Handelsmarine Panamas sicherzustellen.
- Dienstleistungen für den Transport von Erdölderivaten.
- Gasthäuser mit weniger als sieben Zimmern.
-Vermietung von Immobilien auf der Grundlage von notariell beurkundeten oder beim Ministerium für Wohnungswesen und Bodenordnung registrierten Verträgen, die von natürlichen oder juristischen Personen, die ihr Eigentum ohne Einschaltung Dritter verwalten, durchgeführt werden.
- Ab 1. März 2023:
- Grenzüberschreitende öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, die nicht durch Gesetz freigestellt sind.
- Öffentliche Personenbeförderungsdienste im Inland auf dem Luftweg.
- Jeweils ab 30. April, 30. Juni und 31. August 2023:
- Grenzüberschreitende öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, die nicht durch Gesetz freigestellt sind.
- Öffentliche Personenbeförderungsdienste im Inland auf dem Luftweg.
- Ab 30. Juni 2023:
- Transaktionen und Dienstleistungen, die von Banken und anderen Finanzinstituten, einschließlich Leasinggesellschaften und Investmentfonds, erbracht werden.
- Unternehmen mit Sitz in Frei- oder Sonderzonen, wie z. B:
- Freihandelszone Baru
- Freihandelszonen
- Erdölfreie Zone
- Zona Libre de Colón (ZLC)
- Ciudad del Saber
- Wirtschaftsraum Panama-Pazifik (AEEPP)
- Hauptsitze multinationaler Unternehmen (SEM)*
- Multinationale Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion (EMMA)*
*Im Falle von SEM-Gesellschaften, wie z.B. den nach den EMMA-Vorgaben gegründeten, unterliegen nicht der Verwendung von Steuergeräten, so dass sie das panamaische elektronische Rechnungssystem als ihre Rechnungsstellungsmethode ab dem im vorhergehenden Kalender festgelegten Datum anwenden müssen.
- Ab dem 31. August 2023:
- Transaktionen, die von der in Panama zugelassenen Aktien- und Warenbörse durchgeführt werden.
- Vom Versicherungssektor durchgeführte Transaktionen.
- Transaktionen, die von anderen, bisher nicht typisierten Finanzunternehmen durchgeführt werden.
EDICOM PAC Panama, Qualifizierter Zugelassener Anbieter
EDICOM wurde am 14. November 2022 als Qualifizierter Autorisierter Anbieter (PAC) von der Generaldirektion der Einnahmen der Republik Panama (DGI) akkreditiert. Fordern Sie weitere Informationen an, um Ihr E-Invoicing-Projekt in Panama zu starten.
Die Zertifizierung wurde anhand Beschluss Nr. 201-7569 vom 14. November 2022 ausgestellt. Sie zertifiziert für EDICOM die Befugnis, als PAC zu handeln, da sie alle technischen und administrativen Anforderungen zur Gewährleistung optimaler Sicherheitsheitsvorgehensweisen erfüllt und die angemessene technische Infrastruktur zur Verarbeitung und Speicherung aller E-Rechnungen und -Unterlagen der Steuerzahler in Panama besitzt.