Neuigkeiten zur E-Rechnung in Panama

Panama hat 2016 mit der Einführung des panamaischen Systems für elektronische Rechnungen (SFEP) mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung begonnen.
Die Einführung des SFEP besteht aus 4 Phasen: Entwurf, Bau, freiwilliger Pilotplan und Massifizierung. Nach Abschluss des Pilotplans, an dem 43 Unternehmen teilnahmen, hat das panamaische E-Invoicing-System ab dem 1. Juli 2021 die Phase der freiwilligen Masseneinführung begonnen.
Das panamaische System zur elektronischen Rechnungsstellung (SFEP) wird durch den Erlass Nr. 367 geregelt. Der Erlass legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen fest.
Die Spezifikationen sind im technischen Dossier festgelegt, das Formate, Verfahren und Standards für die elektronische Rechnungsstellung definiert.
Nach dem am 26. November 2021 veröffentlichten Gesetz 256 wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2023 das gesamte neue RUC (Einheitliches Steuerzahlerregister) die E-Invoicing PAC als Mittel zur Rechnungsstellung verwenden müssen.
Nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung Nr. 3 vom 23. Januar 2023 wurden die Fristen für die Einführung der E-Rechnung in Panama (SFEP) wie folgt festgelegt:
- Ab dem 2. Januar 2023:
- Private Einrichtungen, die von der Seeschifffahrtsbehörde Panamas ordnungsgemäß ermächtigt wurden die Einhaltung der Vorschriften für den Bau, die Navigation, die Verhütung von Umweltverschmutzung und die Sicherheit von Handelsschiffen, Passagierschiffen, Vergnügungsschiffen, wissenschaftlichen Forschungsschiffen, Arbeitsschiffen, Ölbohrschiffen und Bohrschiffen im internationalen Verkehr, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, in der Handelsmarine Panamas sicherzustellen.
- Dienstleistungen für den Transport von Erdölderivaten.
- Gasthäuser mit weniger als sieben Zimmern.
-Vermietung von Immobilien auf der Grundlage von notariell beurkundeten oder beim Ministerium für Wohnungswesen und Bodenordnung registrierten Verträgen, die von natürlichen oder juristischen Personen, die ihr Eigentum ohne Einschaltung Dritter verwalten, durchgeführt werden.
- Ab 1. März 2023:
- Grenzüberschreitende öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, die nicht durch Gesetz freigestellt sind.
- Öffentliche Personenbeförderungsdienste im Inland auf dem Luftweg.
- Jeweils ab 30. April, 30. Juni und 31. August 2023:
- Grenzüberschreitende öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, die nicht durch Gesetz freigestellt sind.
- Öffentliche Personenbeförderungsdienste im Inland auf dem Luftweg.
- Ab 30. Juni 2023:
- Transaktionen und Dienstleistungen, die von Banken und anderen Finanzinstituten, einschließlich Leasinggesellschaften und Investmentfonds, erbracht werden.
- Unternehmen mit Sitz in Frei- oder Sonderzonen, wie z. B:
- Freihandelszone Baru
- Freihandelszonen
- Erdölfreie Zone
- Zona Libre de Colón (ZLC)
- Ciudad del Saber
- Wirtschaftsraum Panama-Pazifik (AEEPP)
- Hauptsitze multinationaler Unternehmen (SEM)*
- Multinationale Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion (EMMA)*
*Im Falle von SEM-Gesellschaften, wie z.B. den nach den EMMA-Vorgaben gegründeten, unterliegen nicht der Verwendung von Steuergeräten, so dass sie das panamaische elektronische Rechnungssystem als ihre Rechnungsstellungsmethode ab dem im vorhergehenden Kalender festgelegten Datum anwenden müssen.
- Ab dem 31. August 2023:
- Transaktionen, die von der in Panama zugelassenen Aktien- und Warenbörse durchgeführt werden.
- Vom Versicherungssektor durchgeführte Transaktionen.
- Transaktionen, die von anderen, bisher nicht typisierten Finanzunternehmen durchgeführt werden.
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Das panamaische System für elektronische Rechnungen (SFRP)
Gegenwärtig existiert das SFEP neben dem System der Fiscal Devices, das in der Vergangenheit für den Rechnungsversand eingesetzt wurde. Fiscal Devices sind elektronische Geräte, die von der panamanischen Steuerbehörde (DGI) für die Verarbeitung, Aufzeichnung und Speicherung von Steuerbelegen zugelassen sind. Diese Geräte sind an Fiskalkassen angeschlossen, die den Gesamtbetrag der zu erklärenden Steuern erfassen. Sie werden auch an Fiskaldrucker angeschlossen, um Quittungen zu drucken.
Wenn die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung abgeschlossen ist, werden die Fiscal Devices durch das SFEP ersetzt.
Wer kann elektronisch Rechnungen ausstellen?
Jede natürliche oder juristische Person, die bei der DGI die Genehmigung zur Verwendung elektronischer Rechnungen zur Dokumentation von Überweisungen, Warenverkäufen und Dienstleistungen beantragt.
Merkmale der elektronischen Rechnung
Format
Elektronisches XML-Format gemäß der von der DGI erstellten technischen Datei.
Steuerliche Kontrolle
Jede Rechnung muss mit einem eindeutigen elektronischen Rechnungscode (CUFE) gekennzeichnet sein.
Speicherung
Sowohl eingehende als auch ausgehende elektronische Rechnungen müssen fünf Jahre lang aufbewahrt werden, bis die ITBMS- oder Umsatzsteuerabgaben erfüllt sind.
Elektronische Signatur
Die Aussteller müssen die elektronischen Rechnungen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen, die ihre Rechtsgültigkeit garantiert, indem sie die Echtheit und Unverfälschbarkeit sicherstellt.
Auf dem Weg zur digitalen Transformation in Panama
Durch die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erhofft sich die Regierung:
- die digitale Wirtschaft anzukurbeln,
- die Innovation von Geschäftsprozessen zu fördern und den Wettbewerb im Privatsektor zu stärken,
- die Einhaltung von Steuervorschriften zu erleichtern.
Das SFEP ist Teil der globalen Strategie der Regierung, die darauf abzielt, Panama zu einer weltweiten Logistikdrehscheibe zu machen.
Die strategische Lage der Republik Panama und ihre attraktive Steuerpolitik haben sie zu einem Brennpunkt für den internationalen Handel gemacht. Es ist zu einem bevorzugten Ziel für multinationale Unternehmen geworden, um ihre Shared Service Centers einzurichten.
Die Digitalisierung der Verwaltung Panamas durch elektronische Rechnungsstellung wird der nationalen Logistikstrategie 2030 einen großen Schub verleihen.