Neuigkeiten zur E-Rechnung in Panama

Der veröffentlichte Beschluss Nr. 201-9775 in dem festlegt wird, dass autorisierte Zertifizierungsanbieter (PACs) in der Lage sein müssen, die Zugehörigkeit zu E-Invoice-Emittenten über einen speziellen Webdienst (WS) zu melden.
Panama hat 2016 mit der Einführung des panamaischen Systems für elektronische Rechnungen (SFEP) mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung begonnen.
Die Einführung des SFEP besteht aus 4 Phasen: Entwurf, Bau, freiwilliger Pilotplan und Massifizierung. Nach Abschluss des Pilotplans, an dem 43 Unternehmen teilnahmen, hat das panamaische E-Invoicing-System ab dem 1. Juli 2021 die Phase der freiwilligen Masseneinführung begonnen.
Das panamaische System zur elektronischen Rechnungsstellung (SFEP) wird durch den Erlass Nr. 367 geregelt. Der Erlass legt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen fest.
Die Spezifikationen sind im technischen Dossier festgelegt, das Formate, Verfahren und Standards für die elektronische Rechnungsstellung definiert.
Nach dem am 26. November 2021 veröffentlichten Gesetz 256 wurde festgelegt, dass ab dem 1. Januar 2023 das gesamte neue RUC (Einheitliches Steuerzahlerregister) die E-Invoicing PAC als Mittel zur Rechnungsstellung verwenden müssen.
Neuer Beschluss Nr. 201-9775
Ab dem 9. November 2023 tritt eine neue Steuerpflicht in Kraft, die von der Generaldirektion für Steuern (DGI) durch den Beschluss Nr. 201-9775 gefördert wird. Dieser Beschluss legt fest, dass autorisierte Zertifizierungsanbieter (PACs) in der Lage sein müssen, die Zugehörigkeit zu E-Rechnungsausstellern über einen speziellen Webdienst (WS) zu melden.
Die Verordnung verlangt außerdem, dass die Kunden von PACs sechs Registrierungsschritte absolvieren müssen, um als E-Invoice Issuer zu gelten, was die Notwendigkeit einer genauen und rechtzeitigen Umsetzung unterstreicht. Diese Änderungen wirken sich direkt auf PACs und Steuerzahler aus, deren Einkommen 1 Mio. USD oder Balboas übersteigt, und erfordern ein detailliertes Verständnis der Auswirkungen und die Ergreifung geeigneter Maßnahmen.
- Eine Erklärung zur Annahme des SFEP in e-tax2.0 erstellen: Unternehmen müssen eine Erklärung zur Annahme des SFEP in der e-tax2.0-Plattform ausfüllen und einreichen. Diese Erklärung gibt Auskunft darüber, ob das Unternehmen Rechnungen über das kostenlose Rechnungsstellungssystem ausstellen wird oder ob es sich für einen autorisierten Zertifizierungsanbieter (PAC) entscheidet.
- Eine eidesstattliche Erklärung zur Bevollmächtigung erstellen: Darüber hinaus müssen die Unternehmen eine eidesstattliche Erklärung zur Bevollmächtigung für die Rücknahme elektronischer Signaturen erstellen. Dieser Schritt ist unerlässlich, um eine ordnungsgemäße Verwaltung der elektronischen Signatur im Zusammenhang mit Steuertransaktionen zu gewährleisten.
- Zeitrahmen für die Einführung des Abrechnungssystems: Nach der Abgabe der Steuererklärung haben die Unternehmen zwischen 90 und 120 Tagen (2,5 Millionen) Zeit, um ihr Abrechnungssystem vollständig einzuführen. Diese Frist ist entscheidend für einen reibungslosen und rechtzeitigen Übergang.
- Zertifizierungstests bestehen: Der Steuerpflichtige muss die von der DGI festgelegten Zertifizierungstests durchlaufen und bestehen. Dieser Schritt ist unerlässlich, um sicherzustellen, dass das Abrechnungssystem die festgelegten Standards und Anforderungen erfüllt.
- Information des PAC über den Affiliation WS: Sobald die Tests bestanden sind, muss der PAC über den Affiliation Web Service informieren, dass das Unternehmen den Zertifizierungsprozess erfolgreich abgeschlossen hat. Dieser Schritt ist wichtig, um das Unternehmen als elektronischen Rechnungsaussteller (FE) zu qualifizieren.
- Bestätigung der Zugehörigkeit in e-tax2.0: Der Steuerpflichtige muss die Zugehörigkeit seines PAC direkt in der e-tax2.0 Plattform bestätigen. Dieser Vorgang gewährleistet eine effektive Verbindung zwischen dem Steuerpflichtigen und dem gewählten PAC.
Der Beschluss Nr. 201-9775 legt einen Stichtag für die Umsetzung fest: Diese Verpflichtung tritt am 9. November 2023 in Kraft. Daher müssen sowohl PACs als auch betroffene Steuerzahler umgehend Maßnahmen ergreifen, um die Verordnung einzuhalten und mögliche Strafen zu vermeiden.
Aus technischer Sicht erfordern diese Änderungen, dass die PACs ihre Systeme intern überprüfen und anpassen, um sicherzustellen, dass sie die FE Issuer Affiliation Notice über den vorgesehenen WS ausführen können. Diese technische Anpassung ist für die Einhaltung der Vorschriften und die Effizienz bei der Verwaltung elektronischer Steuerdokumente von entscheidender Bedeutung und stellt sicher, dass die Prozesse mit den Richtlinien der DGI übereinstimmen.
Das panamaische System für elektronische Rechnungen (SFRP)
Nach der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung Nr. 3 vom 23. Januar 2023 wurden die Fristen für die Einführung der E-Rechnung in Panama (SFEP) wie folgt festgelegt:
Ab dem 2. Januar 2023:
- Private Einrichtungen, die von der Seeschifffahrtsbehörde Panamas ordnungsgemäß ermächtigt wurden die Einhaltung der Vorschriften für den Bau, die Navigation, die Verhütung von Umweltverschmutzung und die Sicherheit von Handelsschiffen, Passagierschiffen, Vergnügungsschiffen, wissenschaftlichen Forschungsschiffen, Arbeitsschiffen, Ölbohrschiffen und Bohrschiffen im internationalen Verkehr, unabhängig davon, ob sie registriert sind oder nicht, in der Handelsmarine Panamas sicherzustellen.
- Dienstleistungen für den Transport von Erdölderivaten.
- Gasthäuser mit weniger als sieben Zimmern.
-Vermietung von Immobilien auf der Grundlage von notariell beurkundeten oder beim Ministerium für Wohnungswesen und Bodenordnung registrierten Verträgen, die von natürlichen oder juristischen Personen, die ihr Eigentum ohne Einschaltung Dritter verwalten, durchgeführt werden.
- Ab 1. März 2023:
- Grenzüberschreitende öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, die nicht durch Gesetz freigestellt sind.
- Öffentliche Personenbeförderungsdienste im Inland auf dem Luftweg.
- Jeweils ab 30. April, 30. Juni und 31. August 2023:
- Grenzüberschreitende öffentliche Personenverkehrsdienste auf dem Land-, Luft- oder Seeweg, die nicht durch Gesetz freigestellt sind.
- Öffentliche Personenbeförderungsdienste im Inland auf dem Luftweg.
- Ab 30. Juni 2023:
- Transaktionen und Dienstleistungen, die von Banken und anderen Finanzinstituten, einschließlich Leasinggesellschaften und Investmentfonds, erbracht werden.
- Unternehmen mit Sitz in Frei- oder Sonderzonen, wie z. B:
- Freihandelszone Baru
- Freihandelszonen
- Erdölfreie Zone
- Zona Libre de Colón (ZLC)
- Ciudad del Saber
- Wirtschaftsraum Panama-Pazifik (AEEPP)
- Hauptsitze multinationaler Unternehmen (SEM)*
- Multinationale Unternehmen für die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Produktion (EMMA)*
*Im Falle von SEM-Gesellschaften, wie z.B. den nach den EMMA-Vorgaben gegründeten, unterliegen nicht der Verwendung von Steuergeräten, so dass sie das panamaische elektronische Rechnungssystem als ihre Rechnungsstellungsmethode ab dem im vorhergehenden Kalender festgelegten Datum anwenden müssen.
- Ab dem 31. August 2023:
- Transaktionen, die von der in Panama zugelassenen Aktien- und Warenbörse durchgeführt werden.
- Vom Versicherungssektor durchgeführte Transaktionen.
- Transaktionen, die von anderen, bisher nicht typisierten Finanzunternehmen durchgeführt werden.
EDICOM PAC Panama, Qualifizierter Zugelassener Anbieter
EDICOM wurde am 14. November 2022 als Qualifizierter Autorisierter Anbieter (PAC) von der Generaldirektion der Einnahmen der Republik Panama (DGI) akkreditiert. Fordern Sie weitere Informationen an, um Ihr E-Invoicing-Projekt in Panama zu starten.