e-Invoicing

Alle Informationen zur E-Rechnung in Estland, Litauen und Lettland

E-Rechnung in Estland, Litauen und Lettland

In Estland, Litauen und Lettland wird die E-Rechung für Unternehmen in naher Zukunft Pflicht. Wie in anderen EU-Ländern soll so die Interoperabilität und die Transparenz im Rahmen von Beschaffungsprozessen sichergestellt werden. Wie weit sind die drei Länder bei der Einführung der E-Rechnung?

In den drei Ländern schreitet die Entwicklung des Systems für die E-Rechnung in den Bereichen B2G und B2B mit unterschiedlichem Tempo voran.

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Estland: Die E-Rechnung im Bereich B2G

Seit Juli 2019 ist die E-Rechnung im Bereich B2G Pflicht. Unternehmen müssen seitdem E-Rechnungen basierend auf einem der folgenden beiden Standards an öffentliche Auftraggeber ausstellen:

  • Europäische Standards: UBL und UN/CEFACT gemäß Richtlinie 2014/55/EU
  • Nationaler Standard: EVS 923: 2014 / AC: 2017 basierend auf XML

Im Gegensatz zu Ländern, in denen Rechnungen an öffentliche Auftraggeber an eine zentrale Plattform gesendet werden (z. B. in Spanien oder in Frankreich), werden die Rechnungen im Bereich B2G in Estland direkt an die jeweiligen öffentlichen Auftraggeber gesendet. Verschiedene Softwareunternehmen für die Rechungsausstellung und den Versand entsprechende Lösungen an.

Alle Auftraggeber und Auftragnehmer, die E-Rechnungen annehmen bzw. ausstellen, sind beim Zentrum für Register und Informationssysteme (RIK), das dem estnischen Justizministerium untersteht, angemeldet. Das RIK verwaltet alle Informationen in Bezug auf die elektronische Übermittlung von Rechnungen an registrierte Auftraggeber. Die Ausstellung von E-Rechnung in dem Land erfordert keine elektronische Signatur.

Litauen: Anbindung an das Peppol-Netzwerk

Seit dem 18. April 2019 ist Litauen Teil des Peppol-Netzwerks. Dabei unterstützt das Land auch den vom Peppol-Netzwerk angewendeten Standard Peppol Universal Business Language (UBL). Die Peppol UBL basiert auf XML. Der Peppol-Standard ermöglicht eine interoperable Beschaffungsprozess über nationale Grenzen hinweg.

Seit Juli 2017 ist die E-Rechnung im Bereich B2G Pflicht. Neben des in 2019 eingeführten Peppol-Standards wird der nationale Standard basierend auf XML weiterhin akzeptiert.

Die zentrale Plattform eSaskaita, der zentrale Knotenpunkt für den Versand und Empfang von E-Rechnungen, ist nun also auch über Peppol erreichbar.

Neben der E-Rechnung ist in Litauen das sogenannte E-Reporting Pflicht. Das E-Reporting ist Teil des Steuerverwaltungssystems names i.MAS und lässt sich in drei Prozesse unterteilen:

  • VAZ: Monatlicher Bericht über ausgestellte Lieferscheine und andere Transportdokumente
  • SAF: Monatlicher Bericht über ausgestellte und erhaltene Rechnungen
  • SAF-T: Auf Anfrage der Steuerbehörde zu erstellender Bericht

Lettland: Die E-Rechnung in den Bereichen B2B und B2B

Am 9. April 2019 veröffentlichte der Ministerrat des Landes die Verordnung Nr. 154 die besagt, dass öffentliche Auftraggeber E-Rechnungen im Format PEPPOL BIS Billing 3.0 von Lieferanten empfangen und verarbeiten können müssen. Seit April 2020 ist die Ausstellung von E-Rechnungen an mittelbare und unmittelbare öffentliche Auftraggeber Pflicht.

E-Rechnungen können auf drei verschiedenen Wegen ausgestellt werden:

  1. Über die Applikation ‚e-adrese‘, die allen in Lettland registrierte Unternehmen zur Verfügung steht
  2. Via E-Mail
  3. Über jeden anderen Weg, wenn dieser zuvor mit dem jeweiligen öffentlichen Auftraggeber vereinbart wurde

Die Ausstellung von E-Rechnungen an die Zentralverwaltung erfolgt über die zentrale Plattform ‚ePakalpojumi.lv‘.

Das lettische Finanzministerium hat bekanntgegeben, dass die E-Rechnung in den Bereich B2G und B2B über Peppol ab 2025 allgemein Pflicht wird.

Lösungen für den weltweiten Versand von E-Rechnungen

Auch wenn mit dem Peppol-Standard der Trend in Richtung eines EU-Standards geht, ist es dennoch sinnvoll auf einen spezialisierten Anbieter von Softwarelösungen für E-Invoicing zu setzen. Denn weltweit wird es weiterhin unterschiedliche Standards und gesetzliche Vorgaben geben.

Die Ausstellung von E-Rechnungen gemäß verschiedener nationaler Standards in den Bereichen B2G und B2B kann internationale Unternehmen vor große Herausforderungen stellen. Mit der EDICOM-Lösung können diese Prozesse effizient und transparent unter Einhaltung der verschiedenen gesetzlichen Vorgaben in den einzelnen Ländern abgebildet werden.

Die EDICOM-Lösung ermöglicht den Versand von E-Rechnungen an alle öffentlichen und privaten Auftraggeber.
 

EDICOM coordinates HOSP&INVOICE project (Action No: 2017-EU-IA-0146).

EDICOM HOSP&INVOICE project (Action No: 2017-EU-IA-0146)

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