e-Invoicing

Wie funktioniert die E-Rechnung in der Dominikanischen Republik?

Electronic invoice dominican republic

Regelung des Gesetzes über elektronische Rechnungen durch das Dekret 587-24

Die Regierung der Dominikanischen Republik hat mit dem Erlass 587-24, der mehrere wichtige Aspekte des Gesetzes Nr. 32-23 regelt, einen wichtigen Schritt zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung getan. Das Dokument enthält u.a. Einzelheiten zu den folgenden Aspekten:

  • Freiwilligkeit und Terminierung von Steuerzahlern (alle Klassifikationen).
  • Terminierung von staatlichen Unternehmen und Regierungsstellen für die Ausstellung elektronischer Rechnungen.
  • Allgemeines zum Anbieter elektronischer Rechnungsstellungsdienste (PSFE).
  • Die DGII als Zertifizierungsstelle (für die Ausstellung von Signaturzertifikaten).
  • Detaillierte Beschreibung der Modelle für die aufgeschobene Versendung von ECF und im Notfallmodus.
  • Anreize und Erleichterungen für Steuerzahler.

Das ‚Allgemeine Gesetz über die elektronische Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik 32-23‘ trat am 16. Mai 2023 in Kraft. Das Gesetz legt die folgenden Termine für die Einführung der E-Rechnung fest:

  • Große nationale Unternehmen: Zwölf Monate nach dem Inkrafttreten des Gesetzes
  • Große und mittelgroße Unternehmen: 24 Monate nach Inkrafttreten
  • Kleine und nicht klassifizierte Steuerzahler: 36 Monate nach Inkrafttreten

Um eine reibungslose und ordnungsgemäße Umsetzung innerhalb des durch das Gesetz festgelegten Zeitrahmens zu gewährleisten, wurden die folgenden Fristen für große Unternehmen festgelegt:

  • Gruppe 1: 15. Januar 2024
  • Gruppe 2: 15. März 2024
  • Gruppe 3: 15. Mai 2024

Die einzelnen Unternehmen können den Status und die Frist, die jeweils für sie gelten, auf der Webseite der DGII (www.dgii.gov.do) unter ‚Facturación‘ durch die Eingabe der RNC-Nummer abfragen.

Grundlegende Informationen zur E-Rechnung in der Dominikanischen Republik

Das E-Rechnung in der Dominikanischen Republik wurde im Rahmen eines Pilotprojekts mir elf Unternehmen im Februar 2019 getestet. Zu diesen Unternehmen gehörte auch Philip Morris, das die erste E-Rechnung des Landes mittels der Lösung von EDICOM ausstellte.

Nach Abschluss des Pilotprojekts befindet sich das E-Invoicing-System nun in der freiwilligen Phase. Die Unternehmen, die die in der von der Generaldirektion für Steuern erlassenen Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, können mit der Ausstellung von e-CFs beginnen.

Um in der Dominikanischen Republik Rechnungen auf elektronischem Wege ausstellen zu können, müssen die Unternehmen zuvor von der DGII eine Genehmigung erhalten haben. Die Untrnehmen müssen die e-CFs für Steuerkontrollzwecke an die DGII senden. Um zu überprüfen, ob die e-CFs korrekt bei der DGII eingegangen sind, müssen die Unternehmen die Webseite der DGII aufrufen und prüfen, ob ihre Dokumente akzeptiert oder abgelehnt wurden
 

Was sind elektronische Steuerbelege (e-CF)?

Der elektronische Steuerbeleg oder e-CF ist die Bezeichnung für die E-Rechnung in der Dominikanischen Republik. Unter einem e-CF versteht man ein digital signiertes elektronisches Dokument, das die Auslieferung in Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen bescheinigt.

Neben dem e-CF sieht das Gesetz auch die Ausstellung anderer elektronischer Belege vor, wie z. B.:

  • Rechnung für Steuergutschriften (Typ 31).
  • Verbrauchsabrechnung (Typ 32)
  • Belastungsanzeige (Typ 33)
  • Gutschrift (Typ 34)
  • Kaufbeleg (Typ 41)
  • Geringfügige Ausgaben (Typ 43)
  • Sonderregelungen (Typ 44)
  • Verwaltungsdokument (Typ 45)
  • Ausfuhrbescheinigung (Typ 46)
  • Auslandszahlungsverkehr (Typ 47)

Um sie von den derzeitigen Papierrechnungen zu unterscheiden, werden e-CFs durch eine numerische Folge gekennzeichnet, die mit dem Buchstaben E beginnt, gefolgt von der Art des e-CFs.

Das von der DGII gewählte Standardformat ist XML.

Wer kann e-CFs ausstellen?

Jedes Unternehmen, das von der DGII ermächtigt wurde, elektronische Steuerbelege (e-CFs) auszustellen.

Voraussetzungen für die Ausstellung von e-CFs:

  • Die Unternehmen müssen im Nationalen Register der Steuerzahler (RNC) eingetragen sein.
  • Sie müssen ihre steuerlichen und formalen Pflichten auf dem neuesten Stand halten und dazu berechtigt sein, Steuerbelege auszustellen.
  • Verfügen Sie über ein digitales Zertifikat für Steuervorgänge, das von einem vertrauenswürdigen Anbieter (Zertifizierungsstelle) ausgestellt wurde und die Person identifiziert, die das offiziell Unternehmens vertritt.
  • Die Unternehmen müssen über eine Software für die Ausstellung elektronischer Steuerbescheinigungen (e-CF) verfügen, die von Ihrem Unternehmen entwickelt oder von einen von der DGII zertifizierten Softwareanbieter für die E-Rechnung erworben werden kann.

Pflichten für Unternehmen

  • Die Unternehmen müssen im Besitz eines aktuellen digitalen Zertifikats für die Erstellung aller e-CFs sein.
  • Weiterhin müssen sie die gedruckte Version des e-CF ausstellen, wenn ein nicht elektronischer Empfänger dies verlangt und alle gültig ausgestellten e-CFs von ihren
  • Lieferanten empfangen können.
  • Die Unternehmen müssen der DGII außerdem alle digitalen oder physischen Informationen vorlegen, die gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung verlangt werden können.
  • Die e-CFs müssen gemäß den Bestimmungen der Abgabenordnung für einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren aufbewahrt werden

Wer kann e-CFs erhalten?

Those taxpayers authorized to issue e-CFs, i.e. all electronic receivers are in turn electronic issuers.

Die EDICOM-Lösung in der Dominikanischen Republik

Die globale EDICOM-Lösung für die E-Rechnung erfüllt die technischen Anforderungen der Steuerbehörde der Dominikanischen Republik für die Ausstellung und den Empfang von e-CFs. Die Lösung ermöglicht die Erstellung digital signierter e-CFs im XML-Format, die sowohl an die GDII als auch an die Empfänger gesendet werden. Der Prozess wird in Echtzeit und automatisch durchgeführt, völlig transparent für den Benutzer.

EDICOM ist ein spezialisierter Anbieter von Lösungen für die E-Rechnung in mehr als 70 Ländern weltweit. Dazu zählen auch alle Anforderungen bzgl. der E-Rechnung und Tax Reporting in Lateinamerika. EDICOM garantiert die Einhaltung der gesetzlichen und technischen Anforderungen in den einzelnen Ländern..

Die E-Rechnung als Impuls für die digitale Wirtschaft des Landes

Mit der Einführung des E-Rechnung will die dominikanische Regierung eine bessere Steuerkontrolle erreichen und den Unternehmen die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten erleichtern. Auf diese Weise hat die Regierung beschlossen, in die Fußstapfen anderer lateinamerikanischer Länder wie Argentinien, Brasilien, Chile und Mexiko zu treten, die nach der Umsetzung der Einführung der E-Rechnung große Vorteile erzielt haben.

Die E-Rechnung in der Dominikanischen Republik wird nicht nur zu einer besseren Steuererhebung für das Land führen, sondern auch die Wirtschaft antreiben. Die Umstellung wird die Unternehmen auch in Bezug auf den digitalisierten Wettbewerb in Lateinamerika und weltweit wettbewerbsfähiger machen.

Mit dieser digitalen Transformation ist die Dominikanische Republik das erste Land in der Karibik, das die E-Rechnung einführt und damit dem Beispiel der meisten lateinamerikanischen Staaten folgt. Der lateinamerikanische Markt ist im Hinblick auf die Rechnungsstellung weltweit am weitesten fortgeschritten und stellt einen Großteil der weltweit ausgestellten E-Rechnungen.
 

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