Elektronische Rechnung in der Dominikanischen Republik: Hauptaspekte um e-CF nach DGII-Vorgaben zu erstellen

Die Generaldirektion für Interne Steuern (DGII) hat die Frist für große lokale und mittlere Steuerzahler zur Einführung der elektronischen Rechnungsstellung um sechs Monate verlängert. Ursprünglich war die Frist auf den 15. Mai 2025 festgesetzt, aber mit dieser Verlängerung wird der neue Termin der 15. November 2025 sein.
Diese Verlängerung gilt nur für diejenigen, die bereits dabei sind, das System einzuführen. Um von dieser Regelung zu profitieren, muss das Antragsformular für die Zulassung als elektronischer Rechnungsaussteller ausgefüllt werden. Dieses Formular ist im virtuellen Büro der DGII oder persönlich in den Büros der DGII erhältlich.
Die elektronische Rechnung in der Dominikanischen Republik wird durch das Gesetz Nr. 32-23 über die elektronische Rechnungsstellung geregelt und von der Generaldirektion für interne Steuern (DGII) als Teil des Modernisierungsprozesses des Steuersystems des Landes überwacht. Die Einführung dieses Gesetzes ermöglicht die elektronische Dokumentation von Geschäftsvorgängen, verbessert die Steuerkontrolle und erleichtert die Einhaltung der Steuervorschriften durch die automatische Ausstellung, Entgegennahme und Aufbewahrung elektronischer Steuerbescheinigungen (e-CF).
Gesetz 32-23: Rechtlicher Rahmen für die elektronische Rechnung in der Dominikanischen Republik
Das Gesetz Nr. 32-23 über die elektronische Rechnungsstellung, das seit dem 16. Mai 2023 in Kraft ist, legt die obligatorische Verwendung der elektronischen Rechnungsstellung zur Dokumentation von Handelsgeschäften in der Dominikanischen Republik fest. Sein Ziel ist die Modernisierung des Steuersystems durch die Digitalisierung der Prozesse der Ausstellung, des Empfangs und der Aufbewahrung elektronischer Steuerbelege (e-CF), um die Steuerkontrolle zu verbessern, die Steuerhinterziehung zu verringern und die Überwachung durch die Generaldirektion für interne Steuern (DGII) zu erleichtern.
Dieses Gesetz gilt für natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften ohne Rechtspersönlichkeit, die im Land tätig sind, und deckt sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor ab. Es legt auch die Fristen für die obligatorische Umsetzung je nach Art des Steuerpflichtigen fest und bietet Steueranreize für diejenigen, die das System innerhalb der festgelegten Fristen einführen.
Dekret 587-24: Vorschriften für die Anwendung des Gesetzes über elektronische Rechnungen in der Dominikanischen Republik
Das Dekret 587-24 ergänzt das Gesetz Nr. 32-23, indem es die technischen und operativen Richtlinien für die effektive Einführung des elektronischen Rechnungsstellungssystems in der Dominikanischen Republik festlegt. In dieser Verordnung werden wesentliche Aspekte wie der Zeitplan für die obligatorische Einführung je nach Art des Steuerpflichtigen sowie der spezifische Zeitplan für staatliche Stellen und öffentliche Einrichtungen festgelegt.
Das Dekret definiert auch den Rahmen für den Betrieb des Dienstleisters für die elektronische Rechnungsstellung (PSFE), der von der DGII genehmigte technische Lösungen anbieten kann. Außerdem wird die DGII als die für die Ausstellung von Zertifikaten für digitale Signaturen zuständige Stelle festgelegt, und es werden alternative Betriebsmodelle wie die aufgeschobene Übermittlung des e-CF und Notfallmechanismen aufgenommen. Schließlich sieht der Text steuerliche Anreize und Erleichterungen vor, um die freiwillige Einführung des Systems vor Ablauf der vorgeschriebenen Fristen zu fördern und so zu einem geordneten und effizienten Übergang zur Digitalisierung der Steuerverwaltung beizutragen.
Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik erfolgt schrittweise, je nach Kategorie der Steuerzahler. Das Gesetz Nr. 32-23 legt einen offiziellen Kalender fest, der von der Generaldirektion für Interne Steuern (DGII) veröffentlicht wird und in dem die maximalen Fristen für jedes Segment zur Einführung der elektronischen Steuerquittung (e-CF) als einzig gültige Form der Rechnungsstellung festgelegt sind.
- Große nationale Steuerzahler: wurden in drei Gruppen aufgeteilt und in drei Phasen bis zum 15. Mai 2024, d. h. 12 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, umgesetzt.
- Große lokale Steuerzahler und mittlere Steuerzahler: haben eine ursprüngliche Frist bis zum 15. Mai 2025, d. h. 24 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes. Die GD II gewährte jedoch eine verwaltungstechnische Verlängerung um sechs Monate und verlängerte die Frist bis zum 15. November 2025 für diejenigen, die sich bereits in der Umsetzungsphase befinden.
- Kleine, kleinste und nicht klassifizierte Unternehmen: haben maximal bis zum 15. Mai 2026, also 36 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, Zeit, um ihre Einbindung in das E-Invoicing-System abzuschließen.
Wie funktioniert das elektronische Rechnungsstellungssystem in der Dominikanischen Republik?
Das System der elektronischen Rechnungsstellung in der Dominikanischen Republik wird von der Generaldirektion für interne Steuern (DGII) verwaltet, die für die Validierung elektronischer Steuerbelege zuständig ist. Jeder e-CF, der an das System gesendet wird, muss den von der DGII festgelegten technischen Spezifikationen entsprechen, die seine Authentizität, Struktur und seinen Inhalt prüft. Nach Abschluss der Validierung vergibt das System eine Kontrollnummer, mit der der Aussteller den Status des Dokuments überprüfen kann.
Alle e-CFs müssen mit einer elektronischen Steuerbelegnummer (e-NCF) versehen sein, die von der DGII entsprechend der wirtschaftlichen Aktivität, dem Betriebsvolumen und dem Profil des Steuerzahlers vergeben wird. Darüber hinaus müssen die ausgestellten und validierten Dokumente 10 Jahre lang elektronisch aufbewahrt werden, um ihre Integrität und Verfügbarkeit gemäß den geltenden Vorschriften zu gewährleisten.
Arten von elektronischen Steuerbescheinigungen (e-CF)
In der Dominikanischen Republik wird die elektronische Rechnung rechtlich als elektronische Steuerquittung (e-CF) bezeichnet. Es handelt sich dabei um ein elektronisch signiertes digitales Dokument, das Vorgänge wie die Übertragung von Waren, die Lieferung zur Nutzung oder die Erbringung von Dienstleistungen unterstützt und die von der DGII festgelegten rechtlichen und steuerlichen Anforderungen erfüllt.
Die derzeitigen Vorschriften sehen verschiedene Arten von e-CF vor, die je nach Art der Transaktion spezifische steuerliche Funktionen erfüllen sollen. Als Standardformat für die Struktur und Validierung wird XML verwendet, in Übereinstimmung mit den von der DGII festgelegten technischen Leitlinien. Die wichtigsten Arten von elektronischen Steuerbescheinigungen sind:
- Elektronische Rechnung für Steuergutschriften
- Elektronische Verbraucherrechnung
- Elektronische Belastungsanzeige
- Elektronische Gutschrift
- Elektronischer Kaufbeleg
- Elektronischer Beleg für geringfügige Ausgaben
- Elektronischer Gutschein für Sonderregelungen
- Elektronischer Regierungsgutschein
- Elektronischer Gutschein für die Ausfuhr
- Elektronischer Beleg für Zahlungen im Ausland
Voraussetzungen für die Ausstellung elektronischer Steuerbescheinigungen in der Dominikanischen Republik
Um in der Dominikanischen Republik elektronische Steuerbescheinigungen (e-CF) ausstellen zu können, müssen die Steuerzahler eine Reihe von Anforderungen erfüllen, die von der DGII festgelegt wurden. Diese Anforderungen gewährleisten, dass der elektronische Rechnungsstellungsprozess sicher, in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften und mit rechtlicher Absicherung durchgeführt wird. Zu den wichtigsten Anforderungen gehören:
- Sie müssen im Nationalen Register der Steuerzahler (RNC) eingetragen sein.
- Auf dem neuesten Stand der steuerlichen und formalen Pflichten sein.
- Sie müssen von der DGII ermächtigt sein, Steuerbescheinigungen auszustellen.
- Über ein gültiges digitales Zertifikat für Steuerprozesse verfügen, das von einer anerkannten Zertifizierungsstelle ausgestellt wurde.
- Ein elektronisches Rechnungsstellungssystem verwenden, das den von der DGII festgelegten technischen Standards entspricht.
- Füllen Sie das Antragsformular für die Autorisierung aus.
- Sie müssen das Zertifizierungsverfahren erfolgreich durchlaufen haben, um mit der Ausstellung von e-CFs beginnen zu können.
- Sie müssen die Bestimmungen der Allgemeinen Vorschrift Nr. 06-2018 über Steuerquittungen einhalten.
Globale e-Rechnungsplattform von EDICOM
EDICOM ist eine internationale Referenz im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung und der Lösungen für die Einhaltung von Steuergesetzen und verfügt über eine globale Plattform, die es Unternehmen ermöglicht, die Ausstellung, Validierung, den Empfang und die Aufbewahrung elektronischer Steuerbescheinigungen (e-CF) in Übereinstimmung mit den von der Generaldirektion für Steuern (DGII) in der Dominikanischen Republik festgelegten Bestimmungen zu automatisieren.
Die EDICOM-Lösung lässt sich problemlos in Unternehmensverwaltungssysteme integrieren und ermöglicht die automatische Ausstellung von e-CFs, die Validierung mit der DGII und die effiziente Verwaltung der verschiedenen Arten von elektronischen Steuerbelegen, die in den Vorschriften vorgeschrieben sind. Sie bietet außerdem sichere elektronische Speicherdienste, die die Aufbewahrung von Dokumenten gemäß den gesetzlichen Fristen und unter Einhaltung von Integritäts- und Rückverfolgbarkeitsstandards gewährleisten. Dank ihres skalierbaren Konzepts ermöglicht die Plattform den Unternehmen, ihren steuerlichen Verpflichtungen sowohl in der Dominikanischen Republik als auch auf internationaler Ebene nachzukommen, was eine globale, effiziente und auf die steuerlichen Anforderungen des jeweiligen Landes abgestimmte Arbeitsweise ermöglicht.