e-Invoicing

Aktuelle E-Invoicing Entwicklungen in den deutschen Bundesländern

E-Invoicing deutschen Bundesländern

Deutschland macht Fortschritte bei der Einführung von E-Invoicing bei der öffentlichen Verwaltung.

UPDATE: Die neue Bundesregierung hat sich die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs in Deutschland zum Ziel gemacht. Auf Seite 167 des Koalitionsvertrags wurde zu diesem Zweck die bundesweit einheitliche Einführung eines elektronischen Meldesystems für die Erstellung, Prüfung und Weiterleitung von Rechnungen festgeschrieben. Das Umsatzsteuersystem soll so weniger betrugsanfällig und gleichzeitig modernisiert und entbürokratisiert werden. Ein konkreter Gesetzesantrag liegt bislang noch nicht vor.

Die Bundesländer Saarland, Baden-Württemberg und Hamburg verpflichten ihre Auftragnehmer ab dem 1. Januar 2022 elektronische Rechnungen auszustellen, mit Ausnahme von Direktbestellungen von bis zu 1.000 Euro.

Die Ausstellung von E-Rechnungen an öffentliche Auftraggeber des Bund und in Bremen ist bereits seit Ende November 2020 Pflicht. In Mecklenburg-Vorpommern wird die E-Rechnung im Jahr 2023 zur Pflicht und in Hessen im Jahr 2024. In Rheinland-Pfalz ist das Zieldatum ebenfalls der 1. Januar 2024.
 

E-Rechnung in Deutschland

Ab dem 18. April 2020 müssen die Bundesländer die elektronische Rechnungsstellung gemäß der europäischen Richtlinie 2014/55/EU unterstützen. Die Entwicklung des E-Invoicing ist von den jeweiligen Umsetzungen der europäischen Richtlinie der einzelnen Bundesländer und der Veröffentlichung deren Verordnungsgesetzes abhängig:

  • Kommunikationssysteme
  • Formate
  • Empfangsstellen für die elektronische Rechnungen der regionalen und kommunalen öffentlichen Verwaltungen

Das deutsche E-Rechnungs-Gesetz gibt den Bundesländern die Befugnis, eigene Umsetzungsverordnungen zu erlassen.

Die Bundesländer können entscheiden, ob sie das durch die Core Invoice User Specification (CIUS) festgelegte Modell oder einen eigenen E-Invoice-Standard verwenden wollen. Sie können außerdem frei darüber bestimmen, ob sie die Plattform des Zentralen Rechnungseingangsportals OZG-RE nutzen wollen oder ob sie ein anderes System oder Portal bevorzugen.

Die einzige Anforderung an die Bundesländer ist, im Falle der Entwicklung eines eigenen Webservice auch die PEPPOL-Anbindung anzubieten.

Aufgrund des dezentralen Charakters des deutschen Rechnungsstellungssystems hat sich dessen Umsetzung in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich entwickelt.

Progreso de la factura electrónica en los Estados Federados Alemanes [Ausblenden]

B2G E-Invoicing in Baden-Württemberg

 

B2G E-Invoicing in Bayern

  • Umsetzung durch das Bayerisches E-Goverment Gesetz (BayEGovG)
  • Lokale Verordnung: Bayrische E-Government Verordnung - BayEGovV
  • Dezentralisierter Rechnungsempfang
  • Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards

 

B2G E-Invoicing in Niedersachen

 

B2G E-Invoicing in Berlin

 

B2G E-Invoicing in Brandenburg

  • Umsetzung durch das Brandenburgeisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG).
  • Lokale Verordnung: Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
  • Empfang der elektronischen Rechnungen über das OZG-RE Portal
  • Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL
  • Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards

 

B2G E-Invoicing in Bremen

 

B2G E-Invoicing in Hessen

 

B2G E-Invoicing in Hamburg

 

B2G E-Invoicing in Mecklenburg-Vorpommern

  • Umsetzung durch das E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EgovG M-V) (noch nicht verabschiedet)
  • Verordnung ERechV Mecklenburg-Vorpommern.
  • Empfang der elektronischen Rechnungen über das OZG-RE Portal
  • Mögliche Übertragungskanäle: Webupload, E-Mail, PEPPOL
  • Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards

 

B2G E-Invoicing in Sachsen

 

B2G E-Invoicing im Saarland

  • Umsetzung durch das E-Government-Gesetz Saarland (EGovSL)
  • Lokale Verordnung: E-rechnungsverordnung Saarlabd (E-RechVO SL)
  • Mögliche Übertragungskanäle: E-Mail, Webservice, zukünftig auch PEPPOL
  • Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards

 

B2G E-Invoicing in Nordrhein-Westfahlen

 

B2G E-Invoicing in Rheinland-Pfalz

  • Umsetzung durch das E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP).
  • Lokale Verordnung: E-Rechnungs-Verordnung RLP
  • Empfang der elektronischen Rechnungen über das lokale Portal ZRE RLP (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz)
  • Mögliche Übertragungskanäle: Webupload, E-Mail, zukünftig auch PEPPOL
  • Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards

 

B2G E-Invoicing in Sachsen-Anhalt

  • Umsetzung durch das E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA
  • Lokale Verordnung: E-Rechnungsverordnung LSA
  • Empfang der elektronischen Rechnungen über das lokale E-Rechnungsportal.
  • Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, PEPPOL
  • Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards

 

B2G E-Invoicing in Schleswig-Holstein

 

B2G E-Invoicing in Thüringen

 

Als Mitglied des Verbands elektronischer Rechnungen gehört Edicom dem Arbeitskreis Verzeichnisdienst an

Edicom ist seit 2018 Mitglied im Verband elektronischer Rechnung (VeR), um sich an der Weiterentwicklung der elektronischen Rechnung in Deutschland zu beteiligen.

Im Rahmen des Arbeitskreises ‚Verzeichnisdienst‘ hat Edicom, zusammen mit weiteren VeR-Mitgliedern, einen Vorschlag zur Entwicklung eines Leitweg-ID-Verzeichnisses ausgearbeitet. Dieses Verzeichnis vereinfacht die Einführung der elektronischen Rechnung für Auftragnehmer und für Auftraggeber öffentlicher Aufträge. 

Der Arebitskreis hat der VeR-Hauptversammlung bereits einen Vorschlag unterbreitet, um die Realisierung des Projekts zu fördern.

Modell ZUGFeRD 2.1

Ein wichtiger Schritt zur Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich ist die Aktualisierung der ZUGFeRD-Rechnungsvorlage, die mit der am 24. März 2020 veröffentlichten Version 2.1 mit der europäischen Norm EN 16931, sowie mit dem französischen Standard Factur-X 1.0 kompatibel wurde.

Die vorherige Version 1.0 wurde vor der Verabschiedung der Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2016 und vor der Veröffentlichung der EN 16931 entwickelt und entsprach daher nicht den vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) genehmigten Normungsanforderungen, und ihre Verwendung war mit der öffentlichen Verwaltung nicht vereinbar.

Die Version ZUGFeRD 2.1 enthält Korrekturen, die die Einhaltung der EN 16931 gewährleisten. Zu den neuen Funktionen gehören:

  • Aktualisierung der Codelisten
  • Behebung von Problemen mit der Groß- und Kleinschreibung im Spezifikationskennzeichner
  • Korrekturen für einzelne Codierungen und die Zuordnung von Elementen zu einzelnen Profilen
  • Anpassungen zur weiteren Angleichung von ZUGFeRD 2.0 und Factur-X

Neben dem aktualisierten Format ZUGFeRD 2.1 wird für elektronische Rechnungen in B2G-Beziehungen das deutsche PEPPOL-Format, „XRechnung“ genannt, verwendet. Dieses Format ist für zentrale, regionale und lokale Behörden obligatorisch.

Es wird erwartet, dass das ZUGFeRD-Modell nach der Aktualisierung auch in den Beziehungen zur Verwaltung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Bisher ist das hybride ZUGFeRD-Format, bestehend aus PDF A/3 und XML, im B2B-Umfeld am weitesten verbreitet, da es elektronische Prozesse für Unternehmen und Privatpersonen mit geringem technologischem Aufwand erleichtert.

E-Invoicing-Lösungen, um in Deutschland immer auf dem aktuellen Stand sein

EDICOM, ein auf EDI (Electronic Data Interchange) und elektronische Rechnungsstellung spezialisierter Technologiepartner, verfügt über eine Datenverarbeitungs- und Kommunikationslösung für die Ausstellung von Rechnungen nach den Vorgaben der öffentlichen Verwaltungen, die auch für B2B-Beziehungen gilt.

EDICOM hat die globale e-Invoicing-Plattform mit Multistandard-Fähigkeiten entwickelt, die es ermöglicht, jede Rechnung in die von den deutschen Behörden definierten Standards XRechnung oder ZUGFeRD zu transformieren.

Die Lösung gewährleistet die Erstellung, Speicherung und Übermittlung von elektronischen Dokumenten nach deutschem Recht. Sie ist vollständig automatisiert und stellt elektronische Rechnungen mit einer einzigen, in dem ERP-System des Unternehmens integrierten Lösung aus und empfängt sie.

Außerdem ist EDICOM als Access Point für die PEPPOL-Plattform zertifiziert, wodurch eine Verbindung sowohl mit deutschen, als auch mit allen europäischen öffentlichen Verwaltungen garantiert werden kann.
Eine der Service der Plattform ist ihre ständige Aktualisierung: EDICOM verwaltet aktiv das Know-how seiner Lösung, um diese ständig auf dem neuesten Stand zu halten und an die Änderungen der Vorschriften anzupassen, die in den verschiedenen, integrierten Ländern regelmäßig vorgenommen werden (Formate, Steuerkontrollverfahren, Kommunikation, Signaturen usw.). Dies macht EDICOM’s Plattform zu einer Lösung, die in der Lage ist, jede Veränderung bezüglich der E-Invoicing Entwicklungen in Deutschland schnell umzusetzen.

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