Deutschland: Die B2G e-Rechnung in den Deutschen Bundesländern

Die e-Rechnungsportale auf Bundesebene, ZRE und OZG-RE, werden zu einem einzigen System zusammengefasst. Ziel ist, die Abläufe zu straffen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Die ZRE-Plattform wird in die OZG-RE integriert, um ein einziges Portal für die Einreichung von elektronischen Rechnungen bei der Bundesverwaltung zu schaffen.
Das ZRE-Portal wird ab dem 4. Quartal nicht mehr verfügbar sein.
Die europäische Richtlinie 2014/55/EU legt fest, dass alle öffentlichen Verwaltungen in den Mitgliedstaaten in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen gemäß der vom Europäischen Komitee für Normung (CEN) festgelegten europäischen Norm, insbesondere der Norm EN 16931, zu empfangen und zu verarbeiten.
Um dieser Richtlinie nachzukommen, hat Deutschland seinen Rechtsrahmen durch den Erlass des E-Rechnungs-Gesetzes und der E-Rechnungsverordnung angepasst, in denen die technischen und rechtlichen Anforderungen für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im öffentlichen Sektor festgelegt sind.
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung B2G (Business to Government) in Deutschland erfolgte in mehreren Phasen:
- 18. April 2019: Verpflichtung zum Erhalt elektronischer Rechnungen auf nationaler Ebene.
- 18. April 2020: Verpflichtung zum Erhalt elektronischer Rechnungen auf nationaler Ebene
- 27. November 2020: Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen an die Bundesverwaltung.
In diesem Zusammenhang arbeitet EDICOM, seit 2018 aktives Mitglied des Verbands elektronische Rechnung (VeR), eng mit anderen Technologieanbietern im Land zusammen, um die Digitalisierung des B2G-Ökosystems voranzutreiben. Eine der bemerkenswertesten Initiativen in dem vom Verband organisierten Workshop ist die Schaffung eines zentralen Verzeichnisses von Leitweg-IDs, einer wichtigen Kennung für die Weiterleitung von Rechnungen an die entsprechenden öffentlichen Stellen.
Dieses Projekt zielt darauf ab, elektronische Prozesse für Verwaltungen, Lieferanten und Kunden auf allen Ebenen des öffentlichen Sektors zu erleichtern. Die Arbeitsgruppe hat der VeR-Hauptversammlung bereits einen formellen Vorschlag unterbreitet, um diese Initiative zu konsolidieren und zu einer stärker integrierten und effizienteren Infrastruktur zu gelangen.
Inhaltsübersicht [Ausblenden]
B2G e-Rechnung auf nationaler Ebene
Was das E-Rechnungs-Modell auf zentraler Ebene betrifft, so wurde mit der E-Rechnungsverordnung die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) geschaffen, die für die Erstellung einer standardisierten Rechnung zuständig ist, die die Anforderungen der EN 16931 erfüllt.
Das elektronische Rechnungsformat der Zentralverwaltung in Deutschland ist in der Basic Invoice User Specification (CIUS) definiert. Es werden zwei Formate akzeptiert: das nationale ZUGFeRD und das Peppol UBL, genannt XRechnung.
Die erlaubten Kommunikationen sind:
- Manuell
- Correo electrónico
- WebService
- Peppol. Die für das Peppol-Netz in Deutschland zuständige Behörde ist KoSIT.
Deutschland führt seine beiden B2G-Plattformen für die elektronische Rechnungsstellung des Bundes, ZRE und OZG-RE, zu einem einzigen System zusammen, um die Abläufe zu straffen und die Benutzerfreundlichkeit zu verbessern. Durch die Zusammenlegung sollen redundante Infrastrukturen beseitigt, die Verwaltungskosten gesenkt und der Rechnungsstellungsprozess für Lieferanten vereinfacht werden.
Desde 2018, el país ha operado con dos plataformas independientes:
- ZRE: wird von der direkten Bundesverwaltung benutzt.
- OZG-RE: wird von der indirekten Bundesverwaltung benutzt, neben 7 deutschen Bundesländern.
In November 2024, das Bundesamt der Finanzen und Innerem hat beschlossen, die ZRE-Plattform in OZG-RE zu integrieren, um ein einziges Portal für die Einreichung elektronischer Rechnungen bei der Bundesverwaltung zu schaffen. Die ZRE-Plattform wird ab dem vierten Quartal 2025 nicht mehr verfügbar sein.
Die Umstellung begann am 23. Mai 2025, wobei das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung (Bundeswehr) als erste Stelle die neue Plattform übernahm. Die übrigen Bundesbehörden werden sich in späteren Phasen anschließen. Die Lieferanten werden frühzeitig benachrichtigt, um ihre Anpassung zu erleichtern.
Lieferanten, die interaktive Portale oder behördenspezifische Plattformen nutzen, müssen sich an das neue System anpassen. Anbieter, die über das Peppol-Netz arbeiten, müssen keine Änderungen vornehmen, da ihre Rechnungen nach Aktualisierung des entsprechenden Datensatzes im Netz automatisch an den neuen Anschlusspunkt weitergeleitet werden.
B2G e-Invoicing auf regionaler Ebene
Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes gibt den Bundesländern die Befugnis, eigene Umsetzungsverordnungen zu erlassen.
Der nationale Prozess in Deutschland verlief parallel zu dem der 16 Bundesländer, die jeweils ihre eigene Gesetzgebungsautonomie zur Umsetzung der europäischen Richtlinie haben.
Die Entwicklung von E-Invoicing hängt davon ab, dass jedes Bundesland seine eigene Umsetzung der europäischen Richtlinie durch ein Verordnungsgesetz veröffentlicht:
- Die Kommunikationssysteme.
- Formate.
- Eingangspunkte für e-Rechnungen bei regionalen und kommunalen Verwaltungen.
Die Bundesländer können wählen, ob sie dem Modell der Core Invoice User Specification (CIUS) oder einem eigenen Standard für die elektronische Rechnungsstellung folgen wollen.
Die einzige Vorgabe für die Bundesländer ist, dass sie, wenn sie einen eigenen Webdienst entwickeln, auch die Peppol-Anbindung anbieten müssen.
Was ist ZUGFeRD?
Das Forum Elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) ist für die Entwicklung und Pflege des ZUGFeRD-Standards verantwortlich.
Als hybrides Datenformat integriert ZUGFeRD (Zentraler User Guide des Forums Elektronische Rechnung Deutschland) die im XML-Format strukturierten Rechnungsdaten in ein PDF-Dokument (PDF/A-3). Das bedeutet, dass die Rechnung immer als PDF-Dokument versendet wird, welches die visuelle Komponente der Rechnung darstellt. Gleichzeitig wird ein identisches Exemplar derselben Rechnung (XML) innerhalb des PDFs mitgeschickt. Die elektronische Rechnungsverarbeitung ist unter Verwendung der strukturierten Rechnungsdaten möglich.
Ein wichtiger Schritt für den Ausbau des E-Invoicing im B2G-Bereich ist die Aktualisierung der ZUGFeRD E-Invoice-Vorlage, die sowohl mit der europäischen Norm EN 16931 als auch mit der französischen Factur-X 1.0 kompatibel ist.
Was ist XRechnung?
Neben dem aktualisierten ZUGFeRD-Format wird als Standard für elektronische Rechnungen im B2G-Verkehr das nationale XRechnung-Format verwendet. Dieses Format ist für zentrale, regionale und lokale Behörden obligatorisch. Es besteht aus einer XML-Datendatei, die die erforderlichen Rechnungsdaten enthält.
Der Standard wurde in Anlehnung an die europäische Norm EN 16931 erstellt und ist seit November 2020 zur Verwendung freigegeben. ZUGFeRD kann im B2B-, B2G- und B2C-Geschäftsverkehr eingesetzt werden.
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) pflegt und entwickelt den Standard XRechnung im Auftrag des IT-Planungsrates. Darüber hinaus koordiniert die KoSIT die Weiterentwicklung von XRechnung mit Hilfe von Experten aus Bund, Ländern und Kommunen.
Was ist die Leitweg-ID?
Die Leitweg-ID ist ein eindeutiger Code zur Identifizierung von Empfängern von B2G-Dokumenten, die an Rechnungsempfangsplattformen in Deutschland gesendet werden.
Es handelt sich um ein Pflichtfeld, das von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT), der für die Entwicklung der standardisierten Rechnung zuständigen Stelle, vorgegeben wird. Es muss von der öffentlichen Verwaltung an den Aussteller der elektronischen Rechnung übermittelt werden. Dieser fügt sie in das Dokument ein, bevor er es versendet.
Es müssen zwei Leitweg-ID-Codes angegeben werden. Der erste ist ein technischer Code, der die Plattform des Käufers identifiziert. Der zweite Code ist ein kommerzieller Code und wird vom Käufer bei jedem neuen Vertrag oder jeder neuen Bestellung angegeben.
EDICOM e-Rechnungs Lösung in Deutschland
EDICOM, ein auf EDI (Electronic Data Interchange) und elektronische Rechnungsstellung spezialisierter Technologiepartner, verfügt über eine Datenverarbeitungs- und Kommunikationslösung für die Ausstellung von Rechnungen nach den Vorgaben der öffentlichen Verwaltungen, die auch für B2B-Beziehungen gilt.
EDICOM hat die globale e-Invoicing-Plattform mit Multistandard-Fähigkeiten entwickelt, die es ermöglicht, jede Rechnung in die von den deutschen Behörden definierten Standards XRechnung oder ZUGFeRD zu transformieren.
Die Lösung gewährleistet die Erstellung, Speicherung und Übermittlung von elektronischen Dokumenten nach deutschem Recht. Sie ist vollständig automatisiert und stellt elektronische Rechnungen mit einer einzigen, in dem ERP-System des Unternehmens integrierten Lösung aus und empfängt sie.
Außerdem ist EDICOM als Access Point für die PEPPOL-Plattform zertifiziert, wodurch eine Verbindung sowohl mit deutschen, als auch mit allen europäischen öffentlichen Verwaltungen garantiert werden kann.
Eine der Service der Plattform ist ihre ständige Aktualisierung: EDICOM verwaltet aktiv das Know-how seiner Lösung, um diese ständig auf dem neuesten Stand zu halten und an die Änderungen der Vorschriften anzupassen, die in den verschiedenen, integrierten Ländern regelmäßig vorgenommen werden (Formate, Steuerkontrollverfahren, Kommunikation, Signaturen usw.). Dies macht EDICOM’s Plattform zu einer Lösung, die in der Lage ist, jede Veränderung bezüglich der E-Invoicing Entwicklungen in Deutschland schnell umzusetzen.
E-Invoicing Entwicklungen in den deutschen Bundesländern [Ausblenden]
- B2G E-Invoicing in Baden-Württemberg
- B2G E-Invoicing in Bayern
- B2G E-Invoicing in Niedersachsen
- B2G E-Invoicing in Berlin
- B2G E-Invoicing in Bremen
- B2G E-Invoicing in Hessen
- B2G E-Invoicing in Hamburg
- B2G E-Invoicing in Mecklenburg-Vorpommern
- B2G E-Invoicing in Sachsen
- B2G E-Invoicing im Saarland
- B2G E-Invoicing in Nordrhein-Westfalen
- B2G E-Invoicing in Rheinland-Pfalz
- B2G E-Invoicing in Sachsen-Anhalt
- B2G E-Invoicing in Schleswig-Holstein
- B2G E-Invoicing in Thüringen
B2G E-Invoicing in Baden-Württemberg
- Umsetzung durch das E-Government-Gesetz Baden-Württemberg (EgovG BW).
- Lokale Verordnung: E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg (ErechVOBW)
- Empfang von elektronischen Rechnungen über ein zentrales Portal.
- Die möglichen Kommunikationskanäle sind: Web-Upload, E-Mail und Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Bayern
- Umsetzung durch das Bürgerservice - BayDiV: Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) Vom 11. Juli 2023 (GVBl. S. 464) BayRS 206-1-1-D (§§ 1–13) (gesetze-bayern.de)
- Lokale Verordnung: Bayrische E-Government Verordnung - BayEGovV
- Dezentralisierter Rechnungsempfang
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Niedersachen
- Umsetzung durch das Gesetz über digitale Verwaltung und Informationssicherheit (NDIG).
- Lokale Verordnung: Niedersächsischen Verordnung über den elektronischen Rechnungsverkehr.
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das lokale Portal Zentrale E-Poststelle.
- Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, E-Mail, zukünftig Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Berlin
- Umsetzung durch das Berliner E-Rechnungsgesetz (BERG).
- Lokale Verordnung: E-Rechnungsverordnung (E-RechV).
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das OZG-RE Portal
- Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Brandenburg
- Umsetzung durch das Brandenburgeisches E-Government-Gesetz (BbgEGovG).
- Lokale Verordnung: Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das OZG-RE Portal
- Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Bremen
- Umsetzung durch das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Bremen.
- Lokale Verordnung: Verordnung über die elektronische Rechnung (E-Rechnungs-VO).
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das lokale Portal “zERIKA”.
- Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
- Alle Lieferanten der öffentlichen Verwaltung müssen elektronische Rechnungen ausstellen
B2G E-Invoicing in Hessen
- Umsetzung durch das E-Rechnungs-Verordnung Hessen.
- Lokale Verordnung: E-Rechnungs-Verordnung Hessen.
- Zentrale Rechnungsannahme der hessischen Landesverwaltung.
- Mögliche Kommunikationskanäle sind ZRE, Peppol, E-Mail.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Hamburg
- Umsetzung durch das Gesetz zur Weiterentwicklung des digitalen Finanzmanagements in Hamburg und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften.
- Empfang der Rechnungen über ein zentrales Portal.
- Mögliche Übertragungskanäle: E-Mail und DE-Mail
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Mecklenburg-Vorpommern
- Umsetzung durch das E-Government-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern (EgovG M-V) (noch nicht verabschiedet)
- Verordnung ERechV Mecklenburg-Vorpommern.
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das OZG-RE Portal
- Mögliche Übertragungskanäle: Webupload, E-Mail, Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Sachsen
- Umsetzung durch das Sächsisches E-Government -Gesetz.
- Lokale Verordnung: Sächsisches E-Government-Gesetz-Durchführungsverordnung.
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das OZG-RE Portal
- Mögliche Übertragungskanäle: E-Mail, DE-Mail, Webservice und Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing im Saarland
- Umsetzung durch das E-Government-Gesetz Saarland (EGovSL)
- Lokale Verordnung: E-rechnungsverordnung Saarlabd (E-RechVO SL)
- Mögliche Übertragungskanäle: E-Mail, Webservice, zukünftig auch Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Nordrhein-Westfahlen
- Umsetzung durch das E-Government-Gesetz Nordrhein-Westfalen (EGovNRW).
- Lokale Verordnung: Verordnung zur Ausgestaltung des elektronischen Rechnungsverkehrs nach § 7a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen.
- Empfang von Rechnungen über das Portal ZRE RLP (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz).
- Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, Webupload, E-Mail, DE-Mail, zukünftig auch Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Rheinland-Pfalz
- Umsetzung durch das E-Government-Gesetz Rheinland-Pfalz (ERechGRP).
- Lokale Verordnung: E-Rechnungs-Verordnung RLP
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das lokale Portal ZRE RLP (E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz)
- Mögliche Übertragungskanäle: Webupload, E-Mail, zukünftig auch Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Sachsen-Anhalt
- Umsetzung durch das E-Rechnungsgesetz Sachsen-Anhalt - ERG LSA
- Lokale Verordnung: E-Rechnungsverordnung LSA
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das lokale E-Rechnungsportal.
- Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, E-Mail, DE-Mail, Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Schleswig-Holstein
- Umsetzung durch das Landesverwaltungsgesetz - LVwG
- Lokale Verordnung: E-Rechnungsverordnung (ERechVO).
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das lokale Portal
- Mögliche Übertragungskanäle: E-Mail, DE-Mail, Webservice, Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards
B2G E-Invoicing in Thüringen
- Umsetzung durch das Thüringer E-Government-Gesetz (ThürEGovG).
- Lokale Verordnung: Thüringer E-Rechnungs-Verordnung (ThüringerERechVO).
- Empfang der elektronischen Rechnungen über das OZG-RE Portal
- Mögliche Übertragungskanäle: Weberfassung, Webupload, E-Mail, Peppol.
- Unterstützte Formate: XRechnung und CEN-konforme Standards