Wie die E-Rechnung in Argentinien funktioniert
Das Ministerium für Industrie und produktive Entwicklung hat den Beschluss Nr. 9/2024 veröffentlicht, der vorsieht, dass vom 1. März 2024 bis zum 31. Oktober 2024 die Fristen der Artikel 4, 5 und 6 des Gesetzes 27.440, auch bekannt als „Produktionsfinanzierungsgesetz“, von 15 Tagen auf 21 Kalendertage verlängert werden, ebenso wie die Frist für die Ablehnung der elektronischen Kreditrechnung für KKMUs (Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen, MiPyME auf Spanisch) und deren Eintragung in das Register der „elektronischen Kreditrechnungen für KKMU“.
Die E-Rechnung ist für alle Unternehmen in Argentinien Pflicht. In dem Land existieren verschiedene Typen von E-Rechnungen, die je nach Steuerklasse der Rechnungssteller und -empfänger auch als elektronische Belege bezeichnet werden. Ihre Gültigkeit hängt von der Genehmigung durch die Zentralverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) ab.
Index [Ausblenden]
- Steuerzahler sind zum E-Invoicing verpflichtet
- Zwischen welchen Typen von E-Rechnungen wird in Argentinien unterschieden?
- Funktionsweise der Ausstellung von E-Rechnungen
- Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen in Argentinien
- Elektronischer Autorisierungscode (CAE): Online-Überprüfung von elektronischen Belegen
- Elektronisches Kreditrechnungssystem für KKMUs
- T-Rechnung im Hotelgewerbe in Argentinien
- E-Überweisung für Fleisch (REC) in der Viehwirtschaft
- QR-Code auf E-Rechnungen
- Globale E-Invoicing-Plattform EDICOM
Steuerzahler sind zum E-Invoicing verpflichtet
Dies sind die Unternehmen, die E-Rechnungen ausstellen müssen:
- Für die Mehrwertsteuer registrierte Unternehmen
- Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen
- Einzelne Steuerpflichtige Personen/Unternehmen (‚Monotributistas‘)
- Vom anexo de la RG 3749 erfasste Unternehmen
- Exportierende Unternehmen nach RG 2758
- Händler von nicht registrierten Gebrauchtwaren gemäß RG 3411
Desweiteren unterliegen folgende Unternehmen der Pflicht:
- Unternhemen, die eine der im Anhang anexo de la RG 3749 aufgeführten Tätigkeiten ausüben
- Exportunternehmen gemäß RG 2758
- Händler von nicht registrierungspflichtigen Gebrauchtwaren gemäß RG 3411
Zwischen welchen Typen von E-Rechnungen wird in Argentinien unterschieden?
Je nach Art des Vorgangs müssen die folgenden Rechnungs-Typen ausgestellt werden:
- Rechnungen, Quittungen und Belege
- Exportrechnungen
- Belege für den Kauf von gebrauchten Waren von Endverbrauchern, ausgestellt vom Käufer der Waren
- Quittungen, die von Hochschulen und anderen Dienstleistern ausgestellt werden
- Lastschrift- und/oder Gutschriften
- Dokumente, die den oben genannten gleichwertig sind: Instrumente, die gemäß den Vorgaben und Praktiken die Verwendung der Rechnung oder des Lieferscheins ersetzen, sofern sie die Transaktion korrekt identifizieren, den für jeden Fall festgelegten Anforderungen entsprechen und gemäß der Tätigkeit des Ausstellers gewöhnlich verwendet werden
- Im Verkehr mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Wiegescheine und gleichwertige Dokumente
Je nach Art des Unternehmens wird einer der folgenden Rechnungs-Typen ausgestellt:
- Registrierte Unternehmen stellen Rechnung A aus, wenn sie an andere registrierte Unternehmen und an ‚Monotributistas‘ verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Wenn sie jedoch eine Rechnung an Endverbraucher oder steuerbefreite Personen ausstellen, handelt es sich um eine Rechnung des Typs B.
- Monotributistas‘ stellen Rechnungen des Typs C aus
- Rechnungen des Typs E entsprechen Ausfuhrrechnungen. Sie werden von allen Unternehmen im Rahmen von Ausfuhrgeschäften ausgestellt
- Innerhalb der Rechnung A gibt es folgende Versionen:
- Rechnung A mit dem Vermerk „Vorgang unterliegt dem Steuerabzug"
- Rechnung M, die ebenfalls den Vermerk „Vorgang unterliegt dem Steuerabzug" enthalten muss
- Der Rechnungstyp T wird für Transkationen mit ausländischen Touristen ausgestellt
Funktionsweise der Ausstellung von E-Rechnungen
Es stehen zwei Optionen zur Verfügung, um E-Rechnungen auszustellen: über einen sogenannten ‚Controlador Fiscal‘ oder mittels einer E-Invoicing-Software.
Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen können eine der beiden Optionen wählen.
Kleine und mittlere Unternehmen, die Rechnungen an große Unternehmen oder an kleine und mittlere Unternhemen, die an das FCEM-System angeschlossen sind, ausstellen, müssen ausschließlich E-Rechnungen senden.
Controladores Fiscales‘ sind von der AFIP zugelassene Geräte, von denen eines für jede Verkaufsstelle erforderlich ist. Die Geräte werden zur Verarbeitung, Registrierung und Ausstellung von Belegen verwendet, um alle Transaktionen zu erfassen.
Das Software für die Automatisierung der E-Rechnung wird von einem Anbieter über einen Webservice bereitgestellt, wobei das Format XML verwendet wird. Dabei kann auch die AFIP-Anwendung oder das Online-System für Belege genutzt werden, um Rechnungen direkt vom AFIP-Portal aus zu erstellen. Die zu verwendete Option bzw. Funktion hängt von der Anzahl der ausgestellten Rechnungen ab.
Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen in Argentinien
Um in Argentinien Rechnungen ausstellen zu können, müssen die Steuerzahler bei der AFIP (Administración Federal de Ingresos Públicos bzw. Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen) registriert sein. Um elektronische Originalrechnungen, Quittungen, Gutschriften und Lastschriften zu erstellen, müssen die Steuerpflichtigen bei dieser Bundesverwaltung den elektronischen Autorisierungscode (C.A.E. bzw. Código de Autorización Electrónico) über das Internet auf der Website der Behörde beantragen.
Jedes Mal, wenn Sie eine Rechnung von einem Lieferanten erhalten, müssen Sie die Gültigkeit des Belegs überprüfen, die von der AFIP genehmigt wurde. Dies kann über die AFIP-Website überprüft werden und ist notwendig, um sicherzustellen, dass es sich nicht um eine gefälschte Rechnung handelt. Darüber hinaus sind sowohl der Aussteller als auch der Empfänger verpflichtet, den Steuerbeleg 10 Jahre lang aufzubewahren. Ebenso müssen alle von den Steuerpflichtigen ausgestellten E-Rechnungen einen QR-Code enthalten.
Elektronischer Autorisierungscode (CAE): Online-Überprüfung von elektronischen Belegen
Die AFIP ermöglicht eine Verbindung mit ihrer Belegregistrierungsplattform, um die eingegangenen Rechnungen in Echtzeit zu überprüfen und festzustellen, ob sie von der AFIP genehmigt wurden. Dies automatisiert den Prozess der Beschaffung und Registrierung des CAE (elektronischer Autorisierungscode), um ihn in die Rechnungen aufzunehmen, die über die entsprechenden WebServices-Verbindungen mit der AFIP überprüft werden.
Elektronisches Kreditrechnungssystem für KKMUs
Die elektronische Kreditrechnung für KKMU (FCEM bzw. Factura de Crédito Electrónica MiPyMe) ermöglicht es KKMU-Lieferanten großer Unternehmen, Kredite im Voraus einzuziehen. Die AFIP hat dieses System geschaffen, um die Finanzierung des Betriebskapitals zu verbessern und die Einzugssicherheit für KMUs zu erhöhen, die große Unternehmen beliefern. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem System ist, dass beide Parteien über ein elektronisches Steuerdomizil (DFE bzw. Domicilio Fiscal Electrónico) verfügen und dass die Aussteller elektronischer Kreditrechnungen eine Bankkontonummer (CBU bzw. Clave Bancaria Única) registrieren müssen.
Das Verfahren zur Annahme oder Stornierung einer elektronischen Kreditrechnung (FCE) impliziert, dass das empfangende Unternehmen wählen kann zwischen:
- Stornierung der FCE und Meldung an das FCE-Register der AFIP.
- Ablehnung der FCE, was nur aus den in Artikel 8 des Gesetzes Nr. 27.440 vorgesehenen Gründen (Fehler, Mängel, Unzulänglichkeiten, Unstimmigkeiten) möglich ist.
- Ausdrückliche Annahme der FCE; in diesem Fall wird die FCE zu einer vollstreckbaren Urkunde und einem Sachwert.
Nach Ablauf der Fristen für die Stornierung oder Ablehnung gilt die FCE als stillschweigend angenommen. Nach der ausdrücklichen oder stillschweigenden Annahme der FCEM und entsprechend der vom KKMU zum Zeitpunkt der Ausstellung getroffenen Wahl wird die Rechnung wie folgt behandelt:
- Sammelstelle Die AFIP benachrichtigt das große Unternehmen über die neue Zahlungsadresse und leitet die FCE an die Sammelstelle weiter.
- Offenes Zirkulationssystem: Das KKMU kann die elektronische Kreditrechnung (FCE) vom Home Banking aus indossieren, abtreten und diskontieren. Dieses System ist am 1. April in Kraft getreten. Ab diesem Datum müssen sowohl die KKMUs als auch große Unternehmen ihre Rechnungsstellungssysteme mit diesen Leitfäden aktualisiert haben.
T-Rechnung im Hotelgewerbe in Argentinien
Die argentinische Regierung hat Maßnahmen zur Förderung des ausländischen Tourismus ergriffen, darunter die Abschaffung der Mehrwertsteuer für Touristen, die in Hotels im Land übernachten. Seit September 2017 hat die AFIP die obligatorische Verwendung der T-Rechnung in Hotels eingeführt, die die herkömmlichen A- und B-Rechnungen für Übernachtungs- und Frühstücksleistungen ersetzt. Diese Regelung versucht die Zahl der Touristen zu erhöhen, da sie einen sofortigen Rabatt auf Dienstleistungen bietet, die Wettbewerbsfähigkeit des Sektors verbessert und die Steuerkontrolle erleichtert.
Mit der T-Rechnung können Hotels, die im Übernachtungspreis enthaltene Steuer auf Übernachtung und Frühstück automatisch erstatten. Zur Teilnahme müssen die Hotels mehrwertsteuerlich registriert sein, eine Genehmigung für die Ausstellung bei der AFIP beantragen und die monatliche Meldepflicht einhalten. Diese Anforderung gilt für mehrere Arten von Hoteleinrichtungen und Reisebüros, und erfordert, dass die Zahlungen mit ausländischen Karten oder Überweisungen aus dem Ausland erfolgen. Bargeld ist nicht zulässig und der ausländische Wohnsitz der Gäste muss überprüft werden.
E-Überweisung für Fleisch (REC) in der Viehwirtschaft
Die Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) hat mit dem Beschluss 5259/2022 die Verpflichtung eingeführt, die E-Überweisungsnummer für Fleisch (REC bzw. Remito Electrónico Cárnico) in die elektronischen Rechnungsbelege aufzunehmen, die den Verkauf von Fleisch und Nebenprodukten aus der Schlachtung von Rindern und Schweinen nachweisen. Dies bedeutet, dass die E-Überweisungen für Fleisch - RECs und die E-Belege nach der Ausstellung der E-Rechnung miteinander verknüpft werden müssen.
Bei der Erstellung des elektronischen Rechnungsbelegs muss die Tätigkeit, für die er ausgestellt wird, ausgewählt werden, um die REC zu identifizieren, die in diesem Dokument enthalten sein soll. Es gelten die folgenden Mindestvoraussetzungen für die Verknüpfung:
- Der Empfänger des elektronischen Belegs ist derselbe wie der Empfänger der übertragenen Waren
- Der zu verknüpfende REC wird ganz oder teilweise akzeptiert oder, je nach Fall, ausgestellt und ist in Übereinstimmung mit Artikel 7 des Allgemeinen Beschlusses Nr. 4.256 in seiner geänderten Fassung gültig.
Im Falle von Überweisungen, die gemäß Artikel 12 der Allgemeinen Entschließung ausgestellt wurden, erfolgt die Verknüpfung, sobald sie gemäß den Bestimmungen der genannten Regelung gemeldet wurden.
QR-Code auf E-Rechnungen
Die argentinische Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) hat mit dem allgemeinen Beschluss 4892/2020 die Verpflichtung eingeführt, E-Belege mit einem QR-Code zu versehen, der die Identifikationsdaten und den Inhalt des ausgestellten Belegs verschlüsselt.
Die Regelung gilt ab Dezember 2020 für Steuerpflichtige, die die Genehmigung zur Ausstellung von E-Belegen durch den Austausch von Informationen auf der Grundlage des WebService-Systems bearbeiten. Wenn der Antrag auf Genehmigung zur Ausstellung eines E-Belegs über den Dienst „Comprobantes en línea“ (Online-Belege) und/oder die Anwendung „Facturador Móvil“ (Mobile Rechnungslegung) gestellt wird, wird das System selbst den QR-Code in den genehmigten Beleg einfügen. Der QR-Code muss die folgenden Informationen enthalten:
- Ausgabedatum
- CUIT (eindeutige Steueridentifikationsnummer) des Ausstellers
- Verkaufsstelle
- Belegart
- Nummer des Gutscheins
- Gesamtbetrag
- Rechnungswährung und Besteuerung
- Art und Nummer des Empfängerdokuments
- Code der Berechtigungsart und Code
Globale E-Invoicing-Plattform EDICOM
EDICOM hat als internationaler E-Invoice-Anbieter eine einzigartige Plattform entwickelt, die die Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften in den verschiedenen Ländern, in denen Ihr Unternehmen tätig ist, erleichtert. Über die Plattform können Unternehmen die Erstellung, den Versand, die Erklärung und die Aufbewahrung von E-Belegen gemäß den Anforderungen der AFIP automatisieren.
Die Lösung automatisiert den Prozess der Beschaffung und Registrierung des CAE, der auf den Rechnungen über die entsprechenden WebService-Verbindungen mit der AFIP zu vermerken ist. Darüber hinaus implementiert sie spezielle Dienste für die Aufbewahrung elektronischer Originale für den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum durch ein elektronisches Langzeitspeichersystem, das die Integrität und Authentizität der Dokumente garantiert.