Die E-Rechnung in Argentinien

Die E-Rechnung ist für alle Unternehmen in Argentinien Pflicht. In dem Land existieren verschiedene Typen von E-Rechnungen, die je nach Steuerklasse der Rechnungssteller und -empfänger auch als elektronische Belege bezeichnet werden. Ihre Gültigkeit hängt von der Genehmigung durch die Zentralverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) ab.
Index [Ausblenden]
- Unternehmen, für die die Pflicht gilt
- Zwischen welchen Typen von E-Rechnungen wird in Argentinien unterschieden?
- Funktionsweise der Ausstellung von E-Rechnungen
- Vorgaben für die Erstellung von E-Rechnungen
- Verifizierung der elektronischen Belege in Echtzeit
- QR-Code
- Rechnungsvorfinanzierung für kleine Unternehmen
- EDICOMs E-Invoicing-Lösung
Unternehmen, für die die Pflicht gilt
Dies sind die Unternehmen, die E-Rechnungen ausstellen müssen:
- Für die Mehrwertsteuer registrierte Unternehmen
- Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen
- Einzelne Steuerpflichtige Personen/Unternehmen (‚Monotributistas‘)
- Vom anexo de la RG 3749 erfasste Unternehmen
- Exportierende Unternehmen nach RG 2758
- Händler von nicht registrierten Gebrauchtwaren gemäß RG 3411
Desweiteren unterliegen folgende Unternehmen der Pflicht:
- Unternhemen, die eine der im Anhang anexo de la RG 3749 aufgeführten Tätigkeiten ausüben
- Exportunternehmen gemäß RG 2758
- Händler von nicht registrierungspflichtigen Gebrauchtwaren gemäß RG 3411
Zwischen welchen Typen von E-Rechnungen wird in Argentinien unterschieden?
Je nach Art des Vorgangs müssen die folgenden Rechnungs-Typen ausgestellt werden:
- Rechnungen, Quittungen und Belege
- Exportrechnungen
- Belege für den Kauf von gebrauchten Waren von Endverbrauchern, ausgestellt vom Käufer der Waren
- Quittungen, die von Hochschulen und anderen Dienstleistern ausgestellt werden
- Lastschrift- und/oder Gutschriften
- Dokumente, die den oben genannten gleichwertig sind: Instrumente, die gemäß den Vorgaben und Praktiken die Verwendung der Rechnung oder des Lieferscheins ersetzen, sofern sie die Transaktion korrekt identifizieren, den für jeden Fall festgelegten Anforderungen entsprechen und gemäß der Tätigkeit des Ausstellers gewöhnlich verwendet werden
- Im Verkehr mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen: Wiegescheine und gleichwertige Dokumente
Je nach Art des Unternehmens wird einer der folgenden Rechnungs-Typen ausgestellt:
- Registrierte Unternehmen stellen Rechnung A aus, wenn sie an andere registrierte Unternehmen und an ‚Monotributistas‘ verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Wenn sie jedoch eine Rechnung an Endverbraucher oder steuerbefreite Personen ausstellen, handelt es sich um eine Rechnung des Typs B.
- Monotributistas‘ stellen Rechnungen des Typs C aus
- Rechnungen des Typs E entsprechen Ausfuhrrechnungen. Sie werden von allen Unternehmen im Rahmen von Ausfuhrgeschäften ausgestellt
- Innerhalb der Rechnung A gibt es folgende Versionen:
- Rechnung A mit dem Vermerk „Vorgang unterliegt dem Steuerabzug"
- Rechnung M, die ebenfalls den Vermerk „Vorgang unterliegt dem Steuerabzug" enthalten muss
- Der Rechnungstyp T wird für Transkationen mit ausländischen Touristen ausgestellt
Funktionsweise der Ausstellung von E-Rechnungen
Es stehen zwei Optionen zur Verfügung, um E-Rechnungen auszustellen: über einen sogenannten ‚Controlador Fiscal‘ oder mittels einer E-Invoicing-Software.
Von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen können eine der beiden Optionen wählen.
Kleine und mittlere Unternehmen, die Rechnungen an große Unternehmen oder an kleine und mittlere Unternhemen, die an das FCEM-System angeschlossen sind, ausstellen, müssen ausschließlich E-Rechnungen senden.
‚Controladores Fiscales‘ sind von der AFIP zugelassene Geräte, von denen eines für jede Verkaufsstelle erforderlich ist. Die Geräte werden zur Verarbeitung, Registrierung und Ausstellung von Belegen verwendet, um alle Transaktionen zu erfassen.
Das Software für die Automatisierung der E-Rechnung wird von einem Anbieter über einen Webservice bereitgestellt, wobei das Format XML verwendet wird. Dabei kann auch die AFIP-Anwendung oder das Online-System für Belege genutzt werden, um Rechnungen direkt vom AFIP-Portal aus zu erstellen. Die zu verwendete Option bzw. Funktion hängt von der Anzahl der ausgestellten Rechnungen ab.
Vorgaben für die Erstellung von E-Rechnungen
Um E-Rechnungen ausstellen zu können, müssen die Unternehmen bei der AFIP registriert sein.
Um E-Rechnungen, Quittungen, Gutschriften und Lastschriften zu erstellen, müssen Unternehmen bei der Zentralverwaltung den Code für die elektronische Autorisierung (Código de Autorización Electrónico – CAE) über das Internet auf der Website der Behörde beantragen.
Jedes Mal, wenn eine Rechnung empfangen wird, muss die Gültigkeit des von der AFIP genehmigten Dokuments überprüft werden. Dies kann auf die AFIP-Webseite überprüft werden und ist notwendig, um sicherzustellen, dass es sich nicht um ein gefälschtes Dokument handelt.
Die Rechnungsaussteller sowie die Empfänger müssen die E-Rechnung über einen Zeitraum von 10 Jahren aufbewahren.
Alle E-Rechnungen müssen einen QR-Code enthalten. Dabei muss der Code die folgenden Informationen enthalten:
- Erstellungsdatum
- CUIT des Ausstellers
- Verkaufsort
- Dokumenttyp
- Dokumentnummer
- Gesamtbetrag
- Währung
- Nummer der Eingangsbestätigung
- Autorisierungsnummer
Verifizierung der elektronischen Belege in Echtzeit
Die AFIP bietet die Möglichkeit eingehende Rechnungen in Echtzeit zu überprüfen, indem die CAE-Nummer automatisch abgerufen und in die Rechnungen aufgenommen wird. Dieser Prozess wird über eine Webservice-Verbindungen mit der AFIP abgebildet.
QR-Code
Die AFIP hat mit dem allgemeinen Beschluss 4892/2020 die Verwendung des QR-Codes in E-Rechnungen eingeführt. Der QR-Code enthält die Identifikationsnummer und den Inhalt des jeweiligen Dokuments. Der Beschluss gilt seit Dezember 2020 für Unternehmen, die die Verifizierung von ausgehenden E-Rechnungen über Webservice vornehmen.
Rechnungsvorfinanzierung für kleine Unternehmen
Die FCEM ermöglicht es kleinen Unternehmen, die Großunternehmen beliefern, Rechnungsbeträge vorzufinanzieren. Die AFIP hat diese Regelung eingeführt, um die Finanzierung des Betriebskapitals von kleinen Unternehmen, die mit großen Unternehmen zusammenarbeiten, sicherzustellen.
Wenn ein kleines Unternehmen eine E-Rechnung an ein großes Unternehmen ausstellt, kann das kleine Unternehmen die Rechnung an einen sogenannten Agente de Depósito Colectivo (ADC) oder an das Sistema de Circulación Abierta (SCA) übermitteln.
Mit der integrierten E-Invoicing-Lösung von EDICOM kann die Rechnungsvorfinanzierung effizient abgebildet werden, um den Prozess zu beschleunigen. Über die direkte Anbindung an die AFIP empfängt die EDICOM-Lösung die Benachrichtigungen der FCEM bzgl. der Annahme bzw. Ablehnung der Dokumente. Anschließend werden die über die FCEM erhaltenen Informationen in das ERP-System integriert.
EDICOMs E-Invoicing-Lösung
Die E-Invoicing-Lösung von EDICOM bildet die E-Rechnungen gemäß der gesetzlichen und technischen Vorgaben in den einzelnen Ländern ab und erleichtet somit Compliance für multinationale Unternehmen. Mit der Lösung lassen sich die Erstellung, der Versand und die Aufbewahrung elektronischer Belege gemäß den Vorgaben der AFIP automatisieren.
Die Lösung automatisiert den Prozess der Registrierung und den Empfang der CAE-Nummer über eine Anbindung an die AFIP über Webservice. Darüber hinaus bildet die Lösung die Aufbewahrung der elektronischen Originaldokumente über den gesetzlich vorgeschriebenen Zeitraum ab, das die Integrität und Authentizität der Dokumente garantiert.