E-Invoicing-Status in Mittel- und Osteuropa (EEG-Länder)
E-Invoicing und E-MWSt.-Erklärung werden in den nächsten Jahren einen deutlichen Fortschritt in den mittel- und osteuropäischen Ländern verzeichnen - aber mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten. Die Einführung von E-Invoicing und die Übernahme kontinuierlicher Transaktionskontrollmodelle konsolidieren sich in Ländern wie Polen, Ungarn, Rumänien und Litauen, während die Fortschritte in Staaten wie Estland, Lettland oder Bulgarien bei der Übernahme der E-Rechnung noch weit von der massiven Einführung sind.
e-Invoicing-Stand in Mittel- und Osteuropa
Die Zeitpläne für die Übernahme setzen 2025 als Horizont für spürbare Neuheiten, welche schrittweise entsprechend des Routenplans der einzelnen Länder eingeführt werden. Die Digitalisierung im europäischen Rahmen müsste außerdem dank der finanziellen Förderung durch die Next Generation Fonds deutlich fortschreiten. Für sie stellt die digitale Umwandlung in den von den Ländern der Gemeinschaft eingereichten Aufbau-, Transformations- und Resilienzprogrammen einen klaren Schwerpunkt dar. Die Reformen und Investitionen werden bis zum 31. Dezember 2026 finanziert. Generell wird die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung, der Industrie und der Unternehmen gefördert.
Die Digitalisierungsprojekte unterstützen nicht nur die Förderung der Einführung neuer Technologien, sondern auch eine Änderung der Mentalität und Organisation als Hebel für einen wirklichen qualitativen Sprung.
Logischerweise folgen die mittel- und osteuropäischen Ländern dem Weg der schon konsolidierten Modelle, wobei Italien, Frankreich, Portugal oder Spanien Bezugspunkte für E Invoicing und elektronische MWSt.-Erklärungen sind.
Zurzeit gehen wir von einem Szenarium mit zwei Geschwindigkeiten in Mittel- und Osteuropa aus. Auf der einen Seite stehen Länder mit fortgeschrittenen Systemen der Steuererklärung wie Polen, Ungarn und Rumänien, die mit SAF-T i.SAF und i.VAZ im Fall von Litauen elektronische Steuererklärungen eingeführt haben und andere, die wie Polen, Rumänien und Lettland in der E Invoicing-Pflicht im B2B Rahmen fortschreiten.
Auf der anderen Seite stehen die Länder, die weiterhin an der Einhaltung der europäischen Richtlinie arbeiten, mit der die E-Rechnung in den Beziehungen der Lieferanten mit den öffentlichen Verwaltung zur Pflicht wird. Das ist der Fall der Slowakei, dank der Fertigstellung der Kommunikationsplattform der Regierung mit der Bezeichnung IS EFA.
Mit diesen Fortschritten kann das E-Invoicing in einem Teil des europäischen Kontinents Fuß fassen. Dieser Teil leidet zwar zurzeit unter den finanziellen Auswirkungen aufgrund der Konjunktur des Kriegs in der Ukraine, umfasst aber aufstrebende Märkte, in denen der Fortschritt des E-Invoicings die Investitionen und Geschäftsbeziehungen erleichtern wird.
Wie läuft das E-Invoicing in den einzelnen Ländern?
Albanien: Seit 2021 ist die Meldung der E-Rechnungen in Istzeit für alle Steuerzahler Pflicht. Die Regierung verfügt über eine zentrale Abrechnungsplattform (Central Information System - CIS), an die alle Rechnung zu ihrer Validierung gesendet werden müssen.
Weißrussland: Seit 2016 ist es Pflicht, die Tax Invoices im XML Format auf dem Portal der Regierung von Weißrussland einzureichen. Diese müssen elektronisch signiert sein.
Bulgarien: Bulgarien arbeitet an der Einführung der E-Rechnung. Die Bulgarian National Revenue Agency hat einen öffentlichen Umfrageprozess über das E-Invoicing eröffnet. Vorerst gibt es keine weiteren Details über den Prozess.
Kroatien: Seit 2019 ist die E-Rechnung für die Lieferanten der öffentlichen Verwaltung Pflicht. Es muss eine XML-Datei erstellt und über das Peppol Netzwerk an die zentrale kroatische Plattform gesendet werden, die deren Verteilung an die öffentlichen Einrichtungen übernimmt.
Slowakei: Die E-Rechnung mit öffentlichen Einrichtungen ist freiwillig und kann über die nationale Kommunikationsplattform IS EFA gesendet werden. Es ist vorgesehen, dass sie demnächst auf allen Ebenen eingeführt wird.
Slowenien: Seit 2015 ist die Verwendung der E-Rechnung für die öffentlichen Einrichtungen wie auch für deren Lieferanten Pflicht. Sie muss im Peppol Format oder im slowenischen Nationalformat gesendet werden.
Estland: Seit 2017 müssen alle öffentlichen Einrichtungen E-Rechnungen erhalten und verarbeiten. Seit 2019 sind außerdem die Lieferantenunternehmen mit Sitz in Estland auch dazu verpflichtet, E-Rechnungen an die öffentliche Verwaltung zu senden.
Ungarn: In Ungarn besteht keine Versandpflicht für E-Rechnungen. Nur die öffentlichen Verwaltungen sind laut gültiger europäischer Vorschrift dazu verpflichtet, E-Rechnungen zu erhalten und zu verarbeiten. Ungarn hat außerdem 2018 das RTIR System eingeführt, über das alle Unternehmen des Landes ihre Steuerinformation in Istzeit an die Steuerbehörde NAV senden müssen.
Kasachstan: Die E-Rechnung ist seit 2019 für alle Steuerzahler Pflicht. Sie müssen sie an die zentrale Plattform EIIS senden, die deren Validierung und Verteilung an die Empfänger übernimmt.
Lettland: Entsprechend der europäischen Richtlinien ist in Lettland der Einsatz der E-Rechnung im B2G Rahmen für öffentliche Verwaltungen Pflicht und für öffentliche Lieferanten freiwillig. Für die B2B-Rechnung ist 2025 das vorgesehene Pflichtdatum. Ende 2021 prüfte und verabschiedete der Ministerrat von Lettland das vom Finanzministerium erarbeitete Informationsgutachten, in dem die Pflicht der B2B Rechnung ab 2025 vorgeschlagen wird. Das offizielle Gesetz ist noch nicht veröffentlicht worden.
Litauen: Der Einsatz der E-Rechnung ist in Litauen im B2G Rahmen für öffentliche Lieferanten wie auch für öffentliche Verwaltungen Pflicht. Litauen verfügt neben dem E-Invoicing für die öffentlichen Verwaltungen über ein elektronisches Berichterstattungssystem der Steuer- und Rechnungslegungsinformationen über das i.MAS System für Privatunternehmen.
Polen: In Polen ist das Projekt zur massiven Einführung der E-Rechnung unter Unternehmen für Januar 2024 vorgesehen. Alle ausgestellten Rechnungen müssen über eine zentrale Plattform, das sogenannte Nationale E-Invoicing-System (KSeF), gemeldet werden. Andererseits fordert das polnische Finanzministerium die elektronische MWSt.-Erklärung über das SAF-T System für polnische Unternehmen wie auch für die im Land tätigen Unternehmen an.
Rumänien: Die rumänische Regierung hat die zentrale RO E-Rechnungsplattform für B2G wie auch für B2B E-Rechnungen geschaffen. Seit Juli 2022 ist die E-Rechnung für die Unternehmen Pflicht, deren Aktivität mit Produktkategorien zusammenhängt, die als hohes Steuerrisiko angesehen werden. Im B2B Rahmen ist die E-Rechnung auch seit dem 1. Juli 2022 Pflicht. Andererseits müssen die Unternehmen seit 2022 ihre Steuer- und Rechnungslegungsinformationen im SAF T Format an ANAF melden.
Russland: Der Einsatz der E-Rechnungen ist in Russland freiwillig und hängt von der Vereinbarung zwischen Sender und Empfänger ab. Davon ausgenommen sind Unternehmen, die Güter kaufen u./o. verkaufen, die der Rückverfolgung importierter Güter unterliegen.
Serbien: Das Finanzministerium von Serbien hat die Übernahme der E-Rechnung phasenweise eingeleitet. Seit dem 1. Juli 2022 müssen die öffentlichen Einrichtungen Serbiens E-Rechnungen an die Unternehmen senden, welche sie empfangen und verarbeiten können müssen. Ab dem 1. Januar 2023 wird das E-Invoicing auf den gesamten B2B Rahmen ausgedehnt.
Ukraine: Die Meldung der E-Rechnungen ist in der Ukraine für alle Unternehmen Pflicht. Sie muss im XML-Format erstellt und nach deren Erstellung müssen sie gemeldet werden (bis zum 15. für Rechnungen der vorherigen zweiten Monatshälfte und vom 16. bis zum 31. eines Monats für Rechnungen der ersten Monatshälfte).
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