SAF-T-Erklärung in Österreich
Die Unternehmen müssen ihre Steuer- und Buchhaltungsangaben im SAFT-Format erklären können.
VAT Compliance in anderen Ländern
Machen Sie Ihre Steuererklärung über das SAF-T-System in Österreich
Seit Januar 2009 müssen alle Unternehmen ihre Buchhaltungsinformationen über das SAF-T-System erklären, wenn es vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) angefordert wird.
Welche Informationen müssen dem BMF erklärt werden?
Die Steuer- und Buchhaltungsinformationen müssen im SAF-T-Format in einer XML-Datei erklärt werden. Dabei handelt es sich um eine Anpassung des OECD-Standards an die Eigenschaften des österreichischen Steuersystems.
Hauptbuchangaben des Unternehmens:
Kontenpläne
Hauptbuchdaten der Kunden und Lieferanten
Hauptbuchdaten des Produkts
Sonstige Buchhaltungsdaten:
Hauptbuch und Journale
Inventarbewegungen
Anlagenbilanz
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