e-Invoicing

Katars finanzpolitischer Kontext: Mehrwertsteuer und E-Rechnung

katar Mehrwertsteuer und E-Rechnung

Katar befindet sich in einer Phase des strategischen Übergangs zu einem moderneren, transparenteren und digitalisierten Steuersystem, das den Anforderungen einer globalisierten und weniger von Kohlenwasserstoffen abhängigen Wirtschaft entspricht. Jahrzehntelang konnte das Land dank der hohen Einnahmen aus dem Export von Erdöl und Flüssigerdgas (LNG), den Hauptpfeilern seiner Wirtschaft, ein Niedrigsteuermodell aufrechterhalten. Dieser stetige Mittelfluss ermöglichte die Finanzierung großer Infrastrukturprojekte, staatlicher Subventionen, öffentlicher Dienstleistungen und eines großzügigen Sozialsystems, ohne die Bevölkerung oder die lokalen Unternehmen nennenswert zu belasten.

Dieses bei hohen Ölpreisen bewährte Modell ist jedoch angesichts der Volatilität der Energiemärkte, des Klimawandels und des zunehmenden Drucks zur Einführung sauberer Energien anfälliger geworden. Im Rahmen ihres ehrgeizigen Qatar National Vision 2030 Programms, das darauf abzielt, das Land in eine wissensbasierte und weniger von Ölzyklen abhängige Wirtschaft umzuwandeln, ist die katarische Regierung jetzt bemüht, ihre wirtschaftliche und steuerliche Grundlage zu diversifizieren.

In diesem Zusammenhang sind Strukturreformen im Steuerbereich in den Vordergrund getreten, die sich auf die Steigerung der Einnahmen außerhalb des Erdölsektors, die Modernisierung der Steuerverwaltung und die Angleichung an internationale Standards für Transparenz und Einhaltung der Vorschriften konzentrieren. Die Schaffung und Stärkung der Allgemeinen Steuerbehörde (General Tax Authority, GTA), die Verabschiedung von Gesetzen zur Einführung der Mehrwertsteuer (MwSt.) und die Untersuchung eines elektronischen Rechnungsstellungssystems sind Teil dieses Paradigmenwechsels.

Einführung der Mehrwertsteuer: regionaler und lokaler Kontext

2016 unterzeichneten die Mitgliedsländer des Golf-Kooperationsrats (GCC) (Saudi-Arabien, Vereinigte Arabische Emirate, Kuwait, Bahrain, Oman und Katar) das Mehrwertsteuer-Rahmenabkommen, in dem sie sich zu Folgendem verpflichteten:

  1. Einführung eines harmonisierten Mehrwertsteuersatzes von 5 %.
  2. Gemeinsame technische und rechtliche Leitlinien.
  3. Erleichterung der regionalen Interoperabilität und Vermeidung von Doppelbesteuerung.

Seitdem haben es mehrere Länder erfolgreich eingeführt:

  • Saudi-Arabien: Januar 2018 (anschließend Erhöhung auf 15 % im Jahr 2020).
  • Vereinigte Arabische Emirate: Januar 2018.
  • Bahrain: Januar 2019.
  • Oman: April 2021.

Trotz der Verabschiedung des Mehrwertsteuergesetzes Nr. 25 im Jahr 2018 hat Katar noch kein offizielles Datum für das Inkrafttreten festgelegt. Die Rechtsgrundlage ist jedoch geschaffen und es wurden Steueraufklärungskampagnen für Unternehmen gestartet. Die General Tax Authority (GTA) arbeitet an Systemtests und Konsultationen mit dem Privatsektor.

Es wird erwartet, dass die Mehrwertsteuer in Katar kurz- bis mittelfristig in Kraft tritt, zumal das Land sein Engagement für die Strukturreformen des Qatar National Vision 2030 Programms verstärkt. Diese nationale Strategie zielt darauf ab, die Wirtschaft des Landes umzugestalten, indem die Abhängigkeit von Kohlenwasserstoffen verringert wird. Bestandteile dieses Programms:

  • Stärkung der Steuerbehörden.
  • Modernisierung der Verwaltungs- und Compliance-Systeme.
  • Förderung einer stärker diversifizierten, strukturierten und an internationalen Standards orientierten Besteuerung.

E-Invoicing in Katar

Die elektronische Rechnungsstellung wurde in Katar noch nicht offiziell eingeführt, aber sie gehört zum Programm der Regierung im Rahmen ihrer Pläne für digitale Transformation.

Die General Tax Authority (GTA) hat bereits mit den Vorbereitungen begonnen. Es wurden technische Konsultationen mit Technologieanbietern, multinationalen Unternehmen und strategischen Sektoren mit dem Ziel aufgenommen, die Marktkapazitäten zu verstehen, die Herausforderungen bei der Einführung zu ermitteln und eine skalierbare und sichere Infrastruktur aufzubauen.

Obwohl es keinen offiziellen Zeitplan gibt, wird erwartet, dass der Prozess mit der künftigen Einführung der Mehrwertsteuer (MwSt) koordiniert voranschreitet, da sich beide Mechanismen ergänzen: Die elektronische Rechnung erleichtert die Einhaltung, die automatische Prüfung und die Rückverfolgbarkeit der steuerpflichtigen Transaktionen.

Mehrere Nachbarländer haben die elektronische Rechnungsstellung bereits als wichtiges Instrument der Steuerkontrolle eingeführt:

  1. Saudi-Arabien: seit 2021 Pflicht in den B2B- und B2C-Phasen.
  2. Ägypten: regionaler Marktführer im Bereich der massiven elektronischen Rechnungsstellung sogar für staatliche Transaktionen.
  3. Vereinigte Arabische Emirate: in der Pilotphase mit Plänen, es zur Pflicht zu machen.

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