Alles Wissenswerte rund um die E-Rechnung in Peru
Die Nationale Steuer- und Zollverwaltung (SUNAT) hat beschlossen, die Nutzung des Integrierten Systems für Elektronische Aufzeichnungen (SIRE) bis Januar 2025 zu verschieben.
Peru gilt als eines der Länder mit einem der forschrittlichsten elektronischen Rechnungsstellungsmodelle (Sistema de Emisión Electrónica - SEE) in Lateinamerika. Das Projekt, welches von dem peruanischen Zentralamt für Steuern (SUNAT) koordiniert wird, umfasst nahezu 100 % der Unternehmen des Landes.
Themenübersicht [Ausblenden]
- Status der e-Rechnung in Peru
- Elektronischer Zahlungsbeleg (CPE)
- Arten von elektronischen Zahlungsbelegen
- CPE-Format
- CPE-Speicherung
- Elektronisches Übermittlungssystem (SEE)
- Voraussetzungen für elektronische Rechnungssteller in Peru
- Digitalisierung des Factoring von elektronischen Rechnungen
- EDICOM‘s Software für die elektronische Rechnungsstellung
Status der e-Rechnung in Peru
Im Jahr 2022 machte sich die Nationale Oberbehörde für Zoll- und Steuerverwaltung (SUNAT) daran, den Prozess der elektronischen Rechnungsstellung abzuschließen und die restlichen Unternehmen des Landes, insbesondere die mittleren und kleinen Steuerzahler, die dieses System noch nicht eingeführt hatten, einzubeziehen. Heute sind dank der Bemühungen der Steuerverwaltung 100 % der Steuerzahler verpflichtet, Rechnungen in elektronischem Format auszustellen und zu empfangen.
Die SUNAT erlässt einen Beschluss zur Verlängerung der Verbindlichkeit der RVIE und des RCE bis Januar 2025
Die Nationale Zoll- und Steuerbehörde (SUNAT) hat im peruanischen Amtsblatt den Beschluss Nr. 000145/2024 veröffentlicht, mit dem die Frist für das obligatorische elektronische Verkaufs- und Einkommensregister (RVIE) und das elektronische Einkaufsregister (RCE) über das Integrierte System der elektronischen Register (SIRE) verlängert wird.
Durch die Verlängerung erhalten die Steuerzahler einen zusätzlichen Zeitraum von fünf Monaten, so dass sie mehr Zeit haben, sich vorzubereiten und ihre Prozesse anzupassen, um die Vorschriften ordnungsgemäß zu erfüllen. Die ursprünglich für August 2024 vorgesehene Verpflichtung wird somit auf Januar 2025 verschoben.
Die Bestimmungen des Beschlusses Nr. 000145/2024 betreffen diejenigen Steuerpflichtigen, die zwischen Juli 2023 und Dezember 2024 nicht die Verpflichtung zur Führung von Aufzeichnungen im Elektronischen Buchsystem (SLE), dem Elektronischen Buchprogramm (PLE) oder dem SLE-Portal erworben haben. Ausgenommen sind auch diejenigen, die nicht unter bestimmte Steuerregelungen fallen, wie z.B. die besondere Einkommensteuerregelung oder die MYPE-Steuerregelung, es sei denn, sie sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Elektronische Zahlungsbelege (CPEs) und die Firsten für den Versand
Als elektronische Zahlungsbelege (CPEs) werden in Peru Dokumente bezeichnet, die Angaben zur Steuer für Geschäftsvorgänge beinhalten (z. B. Rechnungen, Kassenbons oder Gutschriften). CPEs müssen in dem von der SUNAT vorgegebenen Format generiert werden und enthalten Informationen zur Lieferung bzw. zur Erbringung von Waren oder Dienstleistungen.
Im Rahmen der vorausgegangenen Vorgaben, die durch den Beschluss Nr. 000193-2020/SUNAT der geregelt wurden, mussten Rechnungen spätstens am Tag nach ihrer Erstellung versendet werden. Die SUNAT stellte jedoch fest, dass weniger als 90 % der erstellten Rechnungen dieser Vorgabe entsprach.
Daher wurde der Zeitraum für den Versand von Rechnungen zu bewertet und durch den Beschlusses Nr. 000003-2023/SUNAT auf Kalendertage nach der Erstellung der Rechnung verlängert.
Weitere Änderungen der Vorgaben für die E-Rechnungs die durch den Beschluss Nº 000003-2023/SUNAT geregelt sind. Die Aussteller von E-Rechnungen müssen der SUNAT jeweils eine Kopie der folgenden Dokumente übermitteln:
- Die elektronische Quittung SP (DAE) sowie die sogenannte elektronische Notiz, die der DAE anhängt, am Tag der Ausstellung oder bis zu einer maximalen Frist von sieben Kalendertagen
- Die elektronische Kaufabrechnung an dem in dem jeweiligen Dokumente angegebenen Ausstellungsdatum bzw. am darauffolgenden Kalendertag
- Die Rechnung und der damit verbundene elektronische Vermerk an dem in dem Dokument angegebenen Ausstellungsdatum bzw. innerhalb von drei Kalendertagen
Arten von elektronischen Zahlungsbelegen
- Rechnungen
- Verkaufsbeleg (Einzel- oder Tagesübersicht)
- Gutschriften
- Lastschriften
- Einbehaltungsbeleg (CRE)
- Inkassobeleg (CPE)
- Frachtbrief
- Rechnung des öffentlichen Dienstes
- Elektronische Kaufabrechnungen
CPE-Format
CPEs müssen im Standardformat UBL V2.1 erstellt werden, das auf XML basiert und von der technischen Standartisierungsstelle, OASIS, entwickelt wurde.
CPE-Archivierung
CPEs müssen von Rechnungsstellern und Empfängern archiviert werden. Die Rechnungssteller müssen die CPEs mindestens ein Jahr lang zum Herunterladen oder Ausdrucken zur Verfügung stellen und deren Vertraulichkeit gewährleisten. Elektronische Rechnungssteller müssen außerdem alle CPEs sowie Tagesberichte und Ablehnungsbescheide auf magnetischem oder optischem Weg speichern, archivieren und aufbewahren.
Elektronisches Übermittlungssystem (SEE)
Das elektronische Übermittlungssystem wird durch die SUNAT-Verordnung nº300/2014 geregelt. Für die Ausstellung von CPEs müssen die Unternehmen elektronische Anbieter (PSE) beauftragen, der die Erstellung und Unterzeichnung der Dokumente gewährleistet. Die ausgestellten CPEs müssen von einer OSE-SEE vorvalidiert werden. Die OSE-SEE prüft die Gültigkeit des CDR, indem eine Empfangsbestätigung (CDR) ausstellt wird. Die OSE-SEE sendet die CDR an den Rechnungsaussteller und die SUNAT, die die XML-Datei der CPE anhängt.
Voraussetzungen für die elektronische Rechnungssteller in Peru
- Sie müssen eine RUC-Nummer haben
- Registrierung als elektronische Rechnungsaussteller durch die SEE
- Sie müssen ein digitales Zertifikat besitzen
- Ein PSE und ein OSE-SEE müssen vorhanden sein
Digitalisierung des Factoring von elektronischen Rechnungen
Dieses von der peruanischen Steuerbehörde (SUNAT) zugelassene System ermöglicht es Ihnen, Handelsrechnungen mit handelbaren Rechnungen zu verknüpfen, um schnell an Liquidität zu gelangen und den Betrieb fortzuführen.
Einer der wichtigsten Aspekte ist, dass der elektronische Erwerber die elektronischen Rechnungen seiner elektronischen Lieferanten innerhalb von 8 Arbeitstagen nach deren Erhalt akzeptieren (Konformität) oder ablehnen (Nichtkonformität) muss. Diese Antwort ist für den Empfänger der elektronischen Rechnungen obligatorisch, wenn er die Steuergutschrift in Anspruch nehmen möchte.
Das neue Gesetz erweitert die Zahl der Unternehmen, die Finanzanlagen ausgeben können, und sorgt für mehr Zuverlässigkeit und Sicherheit bei den erteilten Aufträgen. Dies ist von entscheidender Bedeutung für die Wirtschaft, da es die Finanzierung für KKMU, Start-ups und Unternehmen aller Größenordnungen erleichtert.
Die Umwandlung von staatlichen Rechnungen und Bestellungen in Wertpapiere ist ein wirksames Mittel zur Verbesserung des Cashflows von Unternehmen und verschafft ihnen die Liquidität, die sie zur Aufrechterhaltung ihres Tagesgeschäfts und zur Sicherung künftiger Aufträge benötigen.
Der Zugang zu kurzfristigen Finanzierungen für Betriebskapital ist eine der größten Herausforderungen für Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen. Das Fehlen einer solchen Finanzierung führt häufig zu Liquiditätsengpässen, die sich negativ auf die Wirtschaftsleistung und das Wachstum auswirken können.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass EDICOM eine Lösung für die elektronische Rechnungsstellung anbietet, die an die von SUNAT festgelegten Bedingungen angepasst ist und die Automatisierung des gesamten Prozesses ermöglicht. Unsere Plattform kommuniziert auf integrierte Weise mit der SUNAT-Plattform, sowohl für die Mitteilung der Konformität oder Nichtkonformität als auch für den Empfang von Nachrichten, die Sie von Ihren Kunden erhalten. Auf diese Weise erhalten Sie alle Mitteilungen zentral in Ihrer eigenen Lösung, ohne dass Sie auf die SUNAT-Plattform zugreifen müssen.
EDICOM‘s Software für die elektronische Rechnungsstellung
EDICOM verfügt über eine Lösung für die elektronische Rechnungsstellung, die die Prozesse automatisiert und an die Anforderungen der SUNAT angepasst ist. Die Lösung von EDICOM vereinfacht die Prozesse für die Ausstellung und den Empfang elektronischer Rechnungen. Die Plattform von EDICOM ermöglicht es Unternehmen, CPEs an die SUNAT auszustellen, zu signieren und zu validieren.
Die Daten werden in das erforderliche XML-Schema konvertiert. Dabei wird die Integrität durch eine digitale Signatur gewährñeistet, bevor sie an die SUNAT gesendet werden.
EDICOM’s Plattform übermittelt elektronische Dokumente an die SUNAT und an Kunden und empfängt CPEs von Lieferanten. Die Lieferung an Kunden kann elektronisch erfolgen, auch wenn diese über keine EDI-Lösung verfügen.
- Kunden mit einer Lösung für die elektronische Rechnungsstellung: Die Partner erhalten automatisch einen CPE mit dem von der SUNAT geforderten XML-Schema, der von ihrer Lösung verarbeitet und in ihr ERP- oder Verwaltungssystem integriert werden kann.
- Kunden ohne elektronische Rechnungsstellungslösung: Die Rechnungen werden durch das Business@Mail-Modul veröffentlicht. Business@Mail-Modul ist ein hochsicheres Webportal, in dem die Empfänger ihre Rechnungen anzeigen und herunterladen können.
Die globale E-Invoicing-Plattform von EDICOM ist in der Lage, elektronische Rechnungen in mehr als 70 Ländern zu übermitteln.