Wie die E-Rechnung in Uruguay aussieht
Die Generaldirektion für Steuern in Uruguay hat mit dem Beschluss 2548/2023 den 31.12.2024 als Frist für die Einführung der elektronischen Rechnung für die im Beschluss Nr. 2389/2023 genannten Gruppen von Steuerpflichtigen festgelegt.
Die Steuerpflichtigen, einschließlich derjenigen, die die Mindestmehrwertsteuer zahlen, sich registrieren lassen, ihre Tätigkeit neu aufnehmen oder zu Steuerpflichtigen werden, müssen vor dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen.
In Uruguay werden E-Rechnungen als elektronische Steuerbelege (CFE) bezeichnet, und die Generaldirektion für Steuern (Dirección General Impositiva, DGI) ist die Steuerbehörde, die für die Ausstellung, Entgegennahme und Aufbewahrung der CFE zuständig ist. Die Generaldirektion für Steuern (DGI) hat 2016 mit der Einführung der E-Rechnung für Unternehmen oder Steuerzahler begonnen, die zum E-Invoicing wechseln mussten, und dies wird im 2022 abgeschlossen sein.
Inhaltsübersicht [Ausblenden]
- E-Invoicing-System in Uruguay
- Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen in Uruguay
- Akteure und Funktionsweise des E-Invoicing-Systems in Uruguay
- Frist für die Teilnahme an der elektronischen Rechnungsstellung für Mehrwertsteuerpflichtige
- Arten von elektronischen Steuerbelegen (CFE)
- EDICOM, zugelassener Provider für die Ausstellung von E-Rechnungen in Uruguay
- Vorteile des E-Invoicing für die Unternehmen
- Die globale E-Invoicing-Lösung von EDICOM
Das E-Invoicing-System in Uruguay
Gemäß dem Beschluss Nr. 798/2012 hat die Generaldirektion für Steuern (DGI) das E-Invoicing eingeführt. damit, dass kleine, mittlere und große Unternehmen über dieses System elektronische Dokumente im Zusammenhang mit ihren Geschäftsvorgängen ausstellen. Das so genannte Dokumentationsverfahren mithilfe elektronischer Steuerbelege schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Unternehmen für die durchgeführten Vorgänge elektronische Steuerbelege ausstellen können, die die gleiche rechtliche und steuerliche Gültigkeit haben wie die in Papierform ausgestellten Dokumente.
Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen in Uruguay
Um Rechnungen elektronisch ausstellen zu können, müssen Unternehmen oder Steuerzahler das administrative Registrierungs- und Zertifizierungsverfahren der DGI durchlaufen. Dafür ist Folgendes erforderlich:
- Sie sind eine steuerpflichtige Person für einige der von der Generaldirektion für Steuern (DGI) geregelten Steuern.
- Sie wählen einen Technologieanbieter für die Ausstellung von elektronischen Steuerbelegen (CFE) aus.
- Sie besitzen ein digitales Zertifikat und eine elektronische Unterschrift, mit denen sie elektronische Dokumente ausstellen können.
- Sie verwalten verschiedene CAE (Ausstellungsgenehmigung - Constancia de Autorización de Emisión), um die E-Rechnungen zu nummerieren und sie bei der DGI anzumelden.
Akteure und Funktionsweise des E-Invoicing-Systems in Uruguay
In Uruguay sind alle Unternehmen verpflichtet, sich dem E-Invoicing-System anzuschließen. Mit dem Beschluss Nr. 798/2012 wird ein Nachweissystem mithilfe elektronischer Steuerbelege eingeführt, das auf der Beteiligung von drei Akteuren beruht: DGI, Aussteller und Empfänger. Die DGI (Generaldirektion für Steuern - Dirección General Impositiva) ist die für die Steuererhebung in Uruguay zuständige Steuerbehörde, während Aussteller und Empfänger die Unternehmen oder Steuerpflichtigen sind, die von der DGI ermächtigt wurden, elektronische Steuerbelege auszustellen und zu empfangen. Alle Steuerpflichtigen, die an dem von der DGI eingerichteten Rechnungsstellungssystem teilnehmen, müssen elektronische Aussteller und Empfänger sein.
Frist für die Teilnahme an der elektronischen Rechnungsstellung für Mehrwertsteuerpflichtige
Die Generaldirektion für Steuern Uruguays hat mit dem Beschluss 2548/2023 den 31.12.2024 als Frist für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung für die im Beschluss Nr. 2389/2023 genannten Gruppen von Steuerpflichtigen festgelegt.
Die Steuerpflichtigen, einschließlich derjenigen, die die Mindestmehrwertsteuer zahlen, die sich registrieren lassen, ihre Tätigkeit neu aufnehmen oder zu Steuerpflichtigen werden, müssen vor dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen ausstellen.
Arten von elektronischen Steuerbelegen (CFE)
Die CFE haben ein einheitliches Format auf der Grundlage des XML-Standards. Das E-Invoicing-System in Uruguay umfasst die nachfolgend definierten elektronischen Steuerbelege:
- e-Factura: elektronischer Steuerbeleg, der zur Dokumentation von Transaktionen mit Steuerzahlern verwendet wird.
- Gutschrift und Lastschrift einer e-Factura: elektronische Steuerbelege, die verwendet werden, um Anpassungen in Bezug auf Transaktionen zu dokumentieren, die zuvor in einer e-Factura dokumentiert wurden.
- e-Ticket: elektronischer Steuerbeleg, der zur Dokumentation von Transaktionen mit Endverbrauchern verwendet wird.
- Gutschrift und Lastschrift eines e-Ticket: elektronische Steuerbelege, die verwendet werden, um Anpassungen in Bezug auf Vorgänge zu dokumentieren, die zuvor in e-Tickets dokumentiert wurden.
- e-Remito: elektronischer Steuerbeleg, der zur Dokumentation der physischen Warenbewegung verwendet wird.
- e-Resguardo: elektronischer Steuerbeleg, der als Nachweis von Steuerabzügen und einkünften der verantwortlichen Steuerzahler verwendet wird.
- e-Factura de Exportación: elektronischer Steuerbeleg, der zur Dokumentation der Ausfuhr von Waren verwendet wird.
- Gutschrift und Lastschrift einer e-Factura: elektronische Steuerbelege, die zur Dokumentation von Anpassungen in Bezug auf Vorgänge verwendet werden, die zuvor in e- e-Facturas de Exportación dokumentiert wurden.
- e-Remito de Exportación: elektronischer Steuerbeleg, der zur Dokumentation der physischen Bewegung von Waren bei der Ausfuhr verwendet wird.
- e-Boleta de Entrada: elektronischer Steuerbeleg, der von Erwerbern zur Dokumentation anderer Kaufvorgänge verwendet wird.
- Gutschrift und Lastschrift für ein e-Boleta de Entrada: elektronische Steuerbelege, die zur Dokumentation von Berichtigungen in Bezug auf zuvor in e-Boletas de Entrada dokumentierte Vorgänge verwendet werden.
EDICOM, zugelassener Provider für die Ausstellung von E-Rechnungen in Uruguay
EDICOM ist ein Software-Provider, der im Register der qualifizierten Lieferanten in Uruguay eingetragen und berechtigt ist, den elektronischen Rechnungsstellungsprozess durchzuführen. So kann jeder Steuerpflichtige, der in Uruguay Rechnungen ausstellen muss, seine elektronischen Steuerbelege sicher und einfach über die EDICOM-Plattform ausstellen, unterschreiben, versenden und speichern.
Vorteile des E-Invoicing für die Unternehmen
Dies sind die wichtigsten Vorteile für die Verwendung elektronischer Steuerbelege für Unternehmen in Uruguay:
- Verbesserte Unternehmensverwaltung
- Gesenkte Betriebskosten
- Automatisierte und integrierte Prozesse für die Ausstellung und den Empfang von E Rechnungen
- Zentralisierte Informationen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften
- Erhöhte Transaktionssicherheit
- Verkürzte Liefer- und Abholzeiten
Die globale E-Invoicing-Lösung von EDICOM
EDICOM ist ein internationaler Anbieter von Lösungen im Bereich E-Invoicing. Es bietet Lösungen für die globale Datenintegration zwischen Unternehmen über eine einzige internationale E-Invoicing-Plattform, die an die technischen und rechtlichen Anforderungen der verschiedenen Länder angepasst ist, in denen deren Kunden tätig sind.
Ihre Skalierbarkeit macht diese Plattform besonders attraktiv, denn Unternehmen können ganz nach Belieben und Bedarf neue Tools implementieren. EDICOM ist gleichermaßen um deren globale Anpassungsfähigkeit bemüht. So sind die Lösungen der Plattform für den elektronischen Rechnungsversand und -empfang an die jeweiligen Spezifikationen der Herkunfts- und Bestimmungsländer seiner Kunden angepasst.