e-Invoicing

Wie die E-Rechnung in Bolivien aussieht

E-Rechnung Bolivien

Bolivien ist aktiv bemüht, das E-Invoicing einzuführen. Die Nationale Steuerbehörde (Servicio de Impuestos Nacionales - SIN) hat den normativen Direktionsbeschluss Nr. 102100000011 veröffentlicht, der das System der elektronischen Rechnungsstellung in Bolivien regeln soll. Diejenigen Unternehmen, die dies wünschen, können jedoch dem Zeitplan der massiven Einführung zuvorkommen und auf freiwilliger Basis mit der elektronischen Rechnungsstellung beginnen.

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Virtuelles Invoicing-System

Das elektronische Rechnungsstellungssystem in Bolivien heißt Sistema de Facturación Virtual (SFV bzw. virtuelles Invoicing-System). Die nationale Steuerbehörde SIN hat drei Rechnungsstellungsmodalitäten eingeführt, die die bisherigen Modelle der elektronischen Rechnungen, des virtuellen Büros, der webbasierten elektronischen Rechnungen und der elektronischen Rechnungen nach Zyklen ersetzen.

Modalitäten des E-Invoicing im bolivianischen System für virtuelle Rechnungen

Das bolivianische virtuelle Invoicing-System besteht aus verschiedenen elektronischen Rechnungsstellungsmodalitäten, und die nationale Steuerbehörde SIN wird den Steuerzahlern die zu verwendende Modalität zuweisen.

E-Invoicing Online

Bei der Modalität des E-Invoicing Online werden digital signierte Rechnungen über eine vom SIN zugelassene E-Invoicing-Software ausgestellt.

Computergestütztes E-Invoicing Online

Bei der Modalität des computergestützten E Invoicing werden die Rechnungen über eine vom SIN zugelassene E-Invoicing-Software ausgestellt.

Online-Webportal für das E-Invoicing

Die Modalität des Online-Webportals für das E Invoicing richtet sich an kleine Unternehmen mit einem niedrigen Rechnungsvolumen. Dabei werden die E-Invoices manuell über das von der SIN eingerichtete Webportal gemeldet.

Die E-Rechnung wird für die Unternehmen inn der vierten Rollout-Gruppe ab dem 1. April 2023 Pflicht

Mit dem Beschluss Nr. 102200000024 der Steuerbehörde wird die vierte Gruppe von Unternehmen definiert, die ihre ERP-Systeme für die Ausstellung von E-Rechnungen anpassen und einführen müssen. Ab dem 1. April müssen diese Unternehmen dann E-Rechnungen gemäß den von der Steuerbehörde vorgegebenen technischen Spezifikationen erstellen.

EDICOM autorisierter E-Invoicing-Anbieter

Die E-Invoicing-Plattform von EDICOM ist von der nationalen Steuerbehörde Boliviens zertifiziert. Mit der EDICOM-Lösung können elektronische Rechnungen sowohl online als auch computergestützt elektronisch ausgetauscht werden. Vollständig automatisiert und in das ERP des Unternehmens integriert, können Sie elektronische Rechnungen im gewünschten Format ausstellen, unterschreiben und an die nationale Stuerbehörde SIN senden. Die Rechnungen werden nach der Validierung durch die SIN in dem zuvor vereinbarten Format an die Empfänger verschickt. Darüber hinaus integriert der Dienst die von der SIN ausgestellten Validierungen, so dass Sie jederzeit über den Status Ihrer Rechnungen informiert sind. Mit demselben System können Sie auch E-Rechnungen empfangen und integrieren.

Arten von E-Invoices 

Das virtuelle E-Invoicing-System ermöglicht den Austausch der folgenden Arten von E Rechnungen:

  1. Rechnungen mit Anspruch auf Steuergutschrift: Rechnungen, die eine Steuergutschrift für den Käufer und eine Steuerbelastung für den Verkäufer generieren.
  2. Rechnungen, für die keine Steuergutschrift gewährt wird: Dies sind die Rechnungen, die weder zu einer Steuergutschrift für den Käufer noch zu einer Steuerbelastung für den Verkäufer führen.
  3. Berichtigungsbeleg: Die Gutschrift und Lastschrift dient nur zu regulatorischen Zwecken als Berichtigungsbeleg für die Steuergutschrift und -belastung, wenn eine teilweise oder vollständige Erstattung oder eine Vertragskündigung vorgenommen wird.

Formate der E-Invoices nach Sektoren

Das virtuelle Fakturierungssystem umfasst 27 verschiedene Arten von Rechnungen, je nach Branche oder Dienstleistung. Alle im XML-Format.

  • Kauf- und Verkaufsrechnung
  • Rechnung für Immobilienmiete
  • Handelsrechnung für den Export
  • Handelsrechnung für den Export frei Haus
  • Rechnung für den Verkauf in einer Freihandelszone
  • Rechnung für touristische Dienstleistungen und Unterkunft
  • Rechnung für Lebensmittelsicherheit und Versorgung
  • Rechnung zum Nulltarif
  • Kauf- und Verkaufsrechnung in Fremdwährung
  • Zollfreie Rechnung
  • Rechnung für den Bildungssektor
  • Rechnung für die Vermarktung von Kohlenwasserstoffen
  • Rechnung für grundlegende Serviceleistungen
  • Rechnung, die der ICE (besondere Verbrauchssteuer) unterliegt
  • Rechnung eines Finanzinstituts
  • Hotelrechnung
  • Krankenhausrechnung
  • Rechnung für Glücksspiele
  • Kohlenwasserstoff-Rechnung
  • Rechnung für den internen Verkauf von Mineralien
  • Handelsrechnung für die Ausfuhr von Mineralien
  • Rechnung für Telekommunikationsdienste
  • Prepaid-Rechnung
  • Gutschrift - Lastschrift
  • Rechnung für inländische Produkte
  • Rechnung für inländische Produkte, die der Sonderverbrauchssteuer ICE unterliegen
  • Rechnung SIETE-RG

Zulassung von Produkten und Serviceleistungen

Die Rechnungen müssen einen Identifikationscode für die Produkte und Dienstleistungen enthalten, der auf der Liste der Steuerverwaltung basiert, ähnlich dem Cabys-Katalog in Costa Rica. Falls die angebotenen Produkte nicht auf der Liste der SIN stehen, muss ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Anforderungen für die Ausstellung von E-Rechnungen in Bolivien

  1. Elektronisches Zertifikat der elektronischen Unterschrift (Modalität des E-Invoicing Online).
  2. Von der nationalen Steuerbehörde zugelassene Berechtigungsnachweise (computergestütztes E-Invoicing Online und Online-Webportal).
  3. Von der Steuerverwaltung genehmigtes computergestütztes Rechnungsstellungssystem.

Entwicklung der E-Rechnung in Bolivien

Das E-Invoicing in Bolivien hat sich im Laufe der Jahre ungleichmäßig entwickelt. Seit seiner Einführung im Jahr 2007 hat die SIN mehrere Versuche unternommen, durch die Umsetzung verschiedener Projekte die Anwendung von E-Rechnungen auszuweiten. Die letzte wurde 2019 mit der Einführung des E-Invoicing-Systems (SFE, Sistema de Facturación Electrónica) durchgeführt, das nach einer einjährigen Verlängerung im Jahr 2021 abgeschlossen sein sollte, nachdem alle Steuerpflichtigen schrittweise einbezogen worden waren. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation des Landes, die durch die Gesundheitskrise noch verschärft wurde, veröffentlichte die SIN im Mai 2020 mit dem Beschluss Nr. 102000000011 jedoch die Abschaffung des neuen Steuermodells, um das Projekt zwei Monate später mit der Veröffentlichung einer neuen Verordnung Nr. 102000000017 wieder aufzunehmen, die neue Modalitäten für das E-Invoicing im Rahmen des virtuellen E-Invoicing-Systems regelt.

  • 2007 Beschluss RND 10-0016-07, der das Neue Rechnungsstellungssystem, auch bekannt als NSF-07, regelte.
  • 2010 regelt den Betrieb des Virtuellen Büros für Steuerzahler und/oder verantwortliche Drittparteien.
  • 2013 Einführung des Systems der virtuellen Rechnungsstellung (SFV).
  • 2016 Erneuerung des Systems der virtuellen Rechnungsstellung durch den normativen Direktionsbeschluss Nr. 10-0021-16.
  • 2018 Genehmigung der Einführung des elektronischen Rechnungsstellungssystems durch Beschluss RND Nr. 101800000026.
  • 2019 Verschiebung des Beginns der Umsetzung des SFE auf das Jahr 2020 durch den normativen Direktionsbeschluss Nr. 101900000003.
  • Mai 2020 - Aussetzung der neuen SFE durch Beschluss Nr. 102000000011.
  • Juli 2020 - Veröffentlichung des Beschlusses Nr. 102000000017 über die neuen Modalitäten der Online-Rechnung.
  • Dezember 2021 - Die erste Gruppe von elektronischen Rechnungsstellern tritt bei.
  • August 2022 - Die zweite Gruppe von elektronischen Rechnungsstellern tritt bei.

Vorteile des neuen SFE-Systems in Bolivien

  • Automatische Erstellung des Einkaufs- und Verkaufsregisters in den folgenden Modalitäten:
  • Elektronische Rechnungsstellung, computergestützt und Webportal.
  • Vorschlag zur automatischen Erstellung von MwSt- und Transaktionssteuer-Formularen.
  • Vorschlag zur automatischen Erstellung des Formulars 110 für Beschäftigte im privaten und öffentlichen Sektor sowie für Freiberufler und Online-Berater.
  • Kostensenkung durch Einsparung von Zeit und Papierressourcen.
  • Leichtere Einhaltung der Steuervorschriften.
  • Optimierung der Prozesse, da es sich um einen vollautomatischen Prozess handelt, der Fehler durch menschliche Eingriffe reduziert.

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