Madagaskar macht Fortschritte bei der Einführung der verpflichtenden Elektronischen Rechnung
Fortschritte bei der Einführung der e-Rechnung in Madagaskar
Am 2. Juli 2025 veröffentlichte Madagaskar ein Dekret, das die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Madagaskar für alle B2B- und B2G-Transaktionen, einschließlich der von der Mehrwertsteuer befreiten, verschärft. Das Modell basiert auf einer zentralen Plattform der Steuerverwaltung, die für die Ausstellung, den Empfang und die Archivierung der Dokumente zuständig ist und in ein Modul integriert ist, das vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen ermöglicht.
Am 2. Juli 2025 veröffentlichte Madagaskar ein Dekret, das die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Madagaskar für alle B2B- und B2G-Transaktionen, einschließlich der von der Mehrwertsteuer befreiten, verschärft. Das Modell basiert auf einer zentralen Plattform der Steuerverwaltung, die für die Ausstellung, den Empfang und die Archivierung der Dokumente zuständig ist und in ein Modul integriert ist, das vorausgefüllte Mehrwertsteuererklärungen ermöglicht.
Die Verpflichtung zur Ausstellung und zum Empfang elektronischer Rechnungen wird je nach Größe der Unternehmen schrittweise eingeführt. Gemäß dem Dekret müssen große Unternehmen die Vorschriften spätestens sechs Monate nach Inbetriebnahme der zentralen Plattform erfüllen. Mittlere Unternehmen haben ab Inbetriebnahme der Plattform eine Frist von maximal einem Jahr. Schließlich haben kleine Steuerzahler und Kleinstunternehmen bis zu zwei Jahre Zeit, um sich vollständig in das System zu integrieren.
Ziele und Umfang der neuen e-Rechnung in Madagaskar
Mit der Einführung der e-Rechnung in Madagaskar werden mehrere Hauptziele verfolgt und ein breites Anwendungsspektrum abgedeckt:
- Überprüfung der Steuereinnahmen: Gewährleistung korrekter und aktueller Vertriebsdaten und Steuererklärungen zur verbesserten Kontrolle der Steuererhebung.
- Einschränkung des Steuerbetrugs: Durch die Erfassung von Rechnungen in einem zentralisierten und transparenten System werden die Möglichkeiten der Steuerhinterziehung deutlich reduziert.
- Verringerung der Befolgungskosten: Vereinfachung der Pflichten sowohl für die Steuerzahler als auch für die Steuerbehörde DGI, Verringerung der Kosten und des Aufwands für die Einhaltung der Steuervorschriften.
- Volle Abdeckung der Transaktionen: Das neue System wird alle kommerziellen Transaktionen (B2B, B2C und B2G) im Lande abdecken und alle Sektoren und Unternehmensgrößen in ein einziges elektronisches System integrieren.
Diese Ziele sind ein klarer Indikator für das Bestreben Madagaskars zum Aufbau einer modernen Steuerinfrastruktur. Das zentralisierte E-Invoicing-System wird die Arbeit der madegassischen Steuerbehörde (DGI) erleichtern und den Unternehmen ein wirksames Instrument zur Verwaltung ihrer Verpflichtungen bereitstellen, wodurch die Integrität des nationalen Steuerprozesses gestärkt wird.
Die Globale Lösung für die Elektronische Rechnung
Die bevorstehende Einführung der e-Rechnung in Madagaskar macht den Stellenwert der Unterstützung der Unternehmen durch einen globalen Technologieanbieter im Rahmen eines solchen Prozesses deutlich. End-to-End-Lösungen wie die von EDICOM angebotene ermöglichen es Unternehmen, Elektronische Rechnungen, die den gesetzlichen Anforderungen mehrerer Rechtsordnungen entsprechen, über eine einzige, vollständig integrierte Plattform auszustellen und zu empfangen.
Eine globale Plattform, die in der Lage ist, sich an die Vorschriften von mehr als 80 Ländern anzupassen, gewährleistet die rasche Anpassung an Gesetzesänderungen und zentralisiert gleichzeitig die Verwaltung von e-Rechnungen im Rahmen des internationalen Handels. Auf diese Weise können Unternehmen in Madagaskar von der Erfahrung und der globalen Infrastruktur von EDICOM profitieren, um die e-Rechnung effizient, sicher und gesetzeskonform einzuführen, ihre Prozesse zu optimieren und die Steuerkonformität sowohl vor Ort als auch bei internationalen Transaktionen zu gewährleisten.