e-Invoicing

In Belgien wird die E-Rechnung für alle Auftragnehmer der öffentlichen Verwaltung zur Pflicht

Belgien E-Rechnung

Die belgische Regierung hat den königlichen Erlass vom 9. März über die Einführung der E- Rechnung an öffentliche Auftraggeber genehmigt, der am 31. März 2022 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde.

Ziel des Dekrets ist es, die Verpflichtung zur Ausstellung von E-Rechnungen auf alle Auftragnehmer öffentlicher Aufträge im Land auszuweiten.

Die Verpflichtung wird schrittweise eingeführt und richtet sich nach dem Wert der Aufträge
Die Pflicht, E-Rechnungen zu senden, besteht bereits für Lieferanten von zentralisierten Einrichtungen in mehreren Regionen (Brüssel, Flandern und Wallonien) und wird nun auf die Auftragnehmer in allen Regionen ausgedehnt. 

Belgien schließt sich damit den übrigen Ländern der Europäischen Union wie Frankreich und Italien an, die beschlossen haben, die mit der europäischen Richtlinie 2014/55 eingeführte Pflicht zur E-Rechnung nicht nur auf ihre Auftragegber, sondern auch auf die Auftragnehmer auszuweiten.

Termine für die schrittweise Einführung der E-Rechnung

  • 1. November 2022: Sechs Monate nach der Veröffentlichung des Dekrets im belgischen Amtsblatt müssen am ersten Tag eines jeden Monats E-Rechnungen für alle öffentlichen Aufträge eingereicht werden, die den europäischen Schwellenwert (214.000 € für Produkte und Dienstleistungen) überschreiten. 
  • 1. Mai 2023: 12 Monate nach der Veröffentlichung des Dekrets im belgischen Amtsblatt müssen am ersten Tag eines jeden Monats E-Rechnungen für alle öffentlichen Aufträge mit einem Wert von mehr als 30.000 € eingereicht werden. 
  • 1. März 2024: 18 Monate nach der Veröffentlichung des Dekrets im belgischen Staatsanzeiger gilt die Verpflichtung auch für Aufträge mit einem Wert von weniger als 30.000 €. 

Aufträge unter 3.000 € sind von der Steuer befreit. Die Regierungsebenen können aber beschließen, diese Befreiung nicht anzuwenden oder einen anderen Zeitpunkt vorschreiben.

Merkmale der E-Rechnung in Belgien

Belgien wird die E-Rechnung im B2B-Sektor einführen. Ziel ist es, den Steuerbetrug zu bekämpfen, der im Jahr 2018 10,8 % der geschätzten Einnahmen, d. h. rund 3,6 Milliarden Euro, betrug.

Die Regierung sieht in ihrem Haushalt für 2022 Investitionen für die Einführung der E- Rechnung vor. Das zu verwendende System und der Zeitplan sind noch nicht bekannt. Es wird eine schrittweise Umsetzung geben.  
E-Rechnungen werden in Belgien über PEPPOL an die öffentlichen Auftraggeber übermittelt. Die Rechnungen werden dabei entweder an die Mercurius-Plattform oder über PEPPOL direkt an die öffentlichen Auftraggeber gesendet.

Edicom bildet die E-Rechnung in Belgien und an weltweit 70 weitere Plattform mit der Global E-Invoicing Platform ab.

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