ViDA (VAT in the Digital Age) - Vereinbarung über digitale Mehrwertsteuer-Maßnahmen
Auf der ECOFIN-Tagung am 5. November 2024 hat der Europäische Rat den Text des Maßnahmenpakets zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter angenommen. Der Zeitplan für die Umsetzung sieht schrittweise Änderungen ab 2025 vor, wenn die ersten Maßnahmen angenommen werden, bis 2035, wenn die nationalen E-Invoicing-Systeme vollständig harmonisiert sind.
Dies ist der Startschuss für ein standardisiertes und digitalisiertes Mehrwertsteuersystem, in dem die elektronische Rechnungsstellung zum neuen Standard für innergemeinschaftliche Umsätze wird.
Zu den wichtigsten Entwicklungen gehören die Aufhebung der Notwendigkeit einer Genehmigung der Europäischen Kommission für die elektronische Rechnungsstellung im Inland, die Ausweitung des One-Stop-Shop-Systems (OSS) und die Einführung verbindlicher digitaler Meldepflichten (DRR) auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für innergemeinschaftliche Umsätze.
Im Rahmen des Projekts Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter - ViDA - schlägt die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung des derzeitigen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union vor, um Steuerbetrug zu bekämpfen. Zu den Initiativen gehört die Einführung eines neuen Steuermeldesystems durch elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen.
Am 5. November 2024 wurde eine wichtige politische Einigung über das Projekt ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter) erzielt, die einen wichtigen Schritt zur Modernisierung und Digitalisierung des Mehrwertsteuersystems in der Region darstellt. Diese Einigung führt eine Reihe neuer Entwicklungen ein, die darauf abzielen, das Mehrwertsteuerverfahren in der gesamten EU zu vereinfachen und zu harmonisieren und die Effizienz und Anpassungsfähigkeit in einem zunehmend digitalisierten Wirtschaftsumfeld zu steigern.
Aufgrund erheblicher Unterschiede zwischen dem ursprünglichen Vorschlag der Europäischen Kommission und dem vom ECOFIN-Rat vereinbarten Text wird die Vereinbarung dem Europäischen Parlament erneut zur Überprüfung vorgelegt. In Anbetracht des verlängerten Zeitplans dürfte dieses Verfahren jedoch eine reine Formalität sein. Anschließend muss der Europäische Rat die Vereinbarung annehmen, wobei die ersten Maßnahmen voraussichtlich Anfang 2025 in Kraft treten werden.
Der überarbeitete Zeitplan für die Umsetzung sieht wie folgt aus:
- 2025 (20 Tage nach Verabschiedung von ViDA): Keine Genehmigung der Europäischen Kommission für die elektronische Rechnungsstellung im Inland mehr erforderlich.
- 1. Januar 2027: Aktualisierungen des E-Commerce-Pakets; Ausweitung der OSS auf Strom-, Gas- und Wärmelieferungen.
- 1. Juli 2028: Einheitliche MwSt-Registrierung (Ausweitung der OSS auf alle B2C-Lieferungen, Bestandsübertragungen und Anwendung der obligatorischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft) und freiwillige Umsetzung der „deemed supplier“-Regel für Hosting- und Mobilitätsplattformen.
- 1. Januar 2030: Erweiterte Mehrwertsteuerpflichten für Plattformen: verpflichtende Umsetzung der Deemed-Supplier-Regel für Hosting- und Mobilitätsplattformen.
- 1. Juli 2030: Verpflichtende digitale Meldepflichten (DRR) auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für EU-interne B2B-Umsätze und Umsätze, die der obligatorischen Verlagerung der Steuerschuldnerschaft unterliegen; Harmonisierung der inländischen elektronischen Rechnungsstellung (mit Ausnahme der vor 2024 bestehenden) mit EU-Standards.
- 1. Januar 2035: Harmonisierung der inländischen elektronischen Rechnungsstellung, die vor 2024 besteht, mit den EU-Standards.
Diese Reformen sind eine Reaktion auf die sich rasch verändernde digitale Landschaft und zielen darauf ab, ein strafferes, gerechteres und transparenteres Steuersystem in der gesamten EU zu schaffen, von dem sowohl Unternehmen als auch Verbraucher profitieren.
Themenübersicht [Ausblenden]
- Was ist die Initiative ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter)?: Die Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in Europa
- Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung (DRRs)
- Wirtschaftlichkeit der Plattform
- Mehrwertsteuer-Registrierung bei einer einzigen Anlaufstelle (OSS)
- Ziele des neuen Mehrwertsteuersystems
- Gesetzlicher Kontext
- Vorteile des neuen Mehrwertsteuersystems
Was ist die Initiative ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter)?: Die Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in Europa
Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste Steuereinnahmequelle für alle EU-Mitgliedstaaten und macht 12 % des EU-Haushalts aus. Die derzeitigen MwSt.-Vorschriften sind veraltet und für eine ordnungsgemäße Steuerkontrolle ungenügend. Denn die Heterogenität der Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten erschwert die Einhaltung der Steuervorschriften, erleichtert den Steuerbetrug, verursacht hohe Verwaltungskosten und verursacht große Verluste für die öffentlichen Haushalte. Der Bericht der Europäischen Kommission über die Mehrwertsteuerlücke 2022 stellt fest, dass im Jahr 2020 etwa 93.000 Milliarden an Steuereinnahmen entgangen sind. Ein Viertel davon entfällt auf grenzüberschreitende Transaktionen.
Das europäische Projekt ViDA (VAT in the Digital Age) stützt sich auf drei Hauptfaktoren, die darauf abzielen, das Mehrwertsteuersystem an die Herausforderungen der digitalen Wirtschaft anzupassen und seine Effizienz auf europäischer Ebene zu verbessern. Diese Hauptfaktoren sind:
- Digitale Meldepflichten (DRR): Dieser Faktor fördert die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und die Schaffung digitaler Meldesysteme, um den Austausch von Steuerinformationen zwischen den EU-Ländern zu erleichtern. Sie zielt darauf ab, die elektronische Rechnungsstellung in allen Mitgliedstaaten zu standardisieren, was zu mehr Transparenz, Effizienz und einem Rückgang des Steuerbetrugs führen wird.
- Plattform-Wirtschaft: Bewältigung der Herausforderungen der Plattformwirtschaft für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und Personenbeförderungsdienstleistungen durch Stärkung der Rolle digitaler Plattformen bei der Mehrwertsteuererhebung.
- Einheitliche MwSt-Registrierung (OSS): Im Rahmen des dritten Faktores wird die Schaffung eines einheitlichen MwSt-Registrierungssystems vorgeschlagen, das es den Unternehmen ermöglichen wird, ihre steuerlichen Verpflichtungen in der gesamten EU über ein einziges Register zu verwalten. Dies wird die Steuerverwaltung für Unternehmen, die in mehreren Ländern tätig sind, vereinfachen und den bürokratischen Aufwand und die Kosten verringern, die mit der Einhaltung der Steuervorschriften in verschiedenen Ländern verbunden sind.
Diese drei Faktoren zielen darauf ab, das Mehrwertsteuersystem in der EU zu modernisieren, es an neue digitale Geschäftsmodelle anzupassen und die Effizienz und Transparenz der Steuererhebung zu verbessern.
Anforderungen an die elektronische Rechnungsstellung und die digitale Berichterstattung (DRRs)
Dies sind die wichtigsten Termine im Zeitplan für die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der DRRs.
In 2025
- Die Mitgliedstaaten können die elektronische Rechnungsstellung für inländische B2B- und B2C-Transaktionen verbindlich vorschreiben.
- Eine vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission ist nicht erforderlich, sofern diese Maßnahmen auf die in ihrem Hoheitsgebiet ansässigen Steuerpflichtigen beschränkt sind.
Ab dem 1. Juli 2030
- Die elektronische Rechnungsstellung wird für B2B-Transaktionen innerhalb der EU und für Transaktionen, die der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft unterliegen, obligatorisch sein.
- Die nationalen E-Invoicing-Systeme (außer denen, die vor 2024 eingeführt werden) werden mit den EU-Standards harmonisiert.
- Mehrwertsteuerregistrierte Unternehmen müssen strukturierte elektronische Rechnungen in einem EU-Standardformat ausstellen.
- Die Rechnungen müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Lieferung der Ware oder der Erbringung der Dienstleistung (oder nach der Zahlung, je nachdem, was früher eintritt) ausgestellt werden. Diese Frist ersetzt die ursprünglich in der ViDA-Initiative vorgeschlagene Zwei-Tages-Frist.
Ab dem 1. Januar 2035
- Nationale E-Invoicing-Systeme, die bis 2024 eingeführt werden, sollten vollständig mit den EU-Standards harmonisiert sein.
Wirtschaftlichkeit der Plattform
Viele Online-Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungen sind nicht mehrwertsteuerpflichtig, da sie häufig von Privatpersonen oder kleinen Unternehmen angeboten werden, die nicht verpflichtet sind, sich für die Mehrwertsteuer zu registrieren.
Ab 1. Januar 2030 (oder ab 1. Juli 2028 Optional)
- Die „opt-out-Klausel“-Regel für Kleinunternehmer wird eingeführt.
- Digitale Plattformen, wie z. B. Plattformen für die Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung, werden für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer im Namen von Anbietern verantwortlich sein, die dies nicht selbst tun.
- Diese Plattformen werden die Mehrwertsteuer direkt vom Kunden einziehen und an die Steuerbehörden abführen.
Mehrwertsteuer-Registrierung bei einer einzigen Anlaufstelle (OSS)
Derzeit ermöglicht das System der einzigen Anlaufstelle den Unternehmen, die Mehrwertsteuer für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU über einen einzigen Mitgliedstaat zu verwalten. Für Verkäufe innerhalb eines einzigen Mitgliedstaates sind jedoch weiterhin zusätzliche MwSt-Registrierungen erforderlich.
Ab dem 1. Juli 2028
- Die Mitgliedstaaten werden ein Verfahren zur Verlagerung der Steuerschuldnerschaft für nicht etablierte Anbieter einführen.
- Die neuen Vorschriften werden den Anwendungsbereich der „einzigen Anlaufstelle“ auf folgende Bereiche ausweiten:
- B2C-Verkäufe von Produkten wie Strom oder Gas innerhalb eines Mitgliedstaates.
- Lagerbewegungen innerhalb der EU für spätere Direktverkäufe an die Verbraucher.
Wer ist an die neuen Vorgaben gebunden?
Das neue System wird sich sowohl auf die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen als auch auf die Mitgliedstaaten auswirken, da diese einerseits die neuen Maßnahmen in ihren Steuersystemen umsetzen und andererseits die E-Rechnung im Bereich B2B einführen müssen.
Ziele des neuen Mehrwertsteuersystems
Die ViDA-Initiative zielt in erster Linie auf die Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems ab und verfolgt die folgenden Ziele:
- Ein effizientes und gerechtes Mehrwertsteuersystem für die digitale Wirtschaft zu gewährleisten.
- Bekämpfung von Betrug, insbesondere von innerhalb der EU-Grenzen.
- Gewährleistung des reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarktes.
- Vereinfachung und Anpassung der MwSt.-Vorschriften an die neuen Gegebenheiten des digitalen Marktes, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu erleichtern und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
- Optimierung der Steuererklärungspflichten durch Digitalisierung.
Gesetzlicher Kontext
Auf legislativer Ebene hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Änderung der folgenden Gesetzestexte veröffentlicht, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten:
- Richtlinie 2006/112/EG über die mehrwertsteuerlichen Vorschriften im digitalen Zeitalter.
- Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderliche Regelung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 in Bezug auf die Informationspflichten für bestimmte Mehrwertsteuerregelungen.
Die Legislativvorschläge werden dem Rat zur Annahme und dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Anhörung vorgelegt.
Vorteile des neuen Mehrwertsteuersystems
- Geringere Kosten für die Einhaltung von Steuervorschriften. Dem ViDA-Bericht zufolge werden durch das neue System schätzungsweise 4,3 Mrd. Beim Verwaltungsaufwand eingespart.
- Einsparungen bei den Bearbeitungskosten. Die Europäische Kommission schätzt, dass allein bei den Postzustellungen 1,9 Milliarden Euro eingespart werden können.
- Beschleunigung der digitalen Transformation von Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Lösungen.
- Höhere Effizienz der Steuerkontrolle dank verbesserter Risikoanalysesysteme.
- Verbesserte Steuererhebung. Dem ViDA-Bericht zufolge werden schätzungsweise zwischen 135.000 Millionen und 177.000 Millionen Euro eingenommen werden.
- Verringerung des Steuerbetrugs. Die Beschaffung von Informationen in Echtzeit wird den Steuerbetrug erschweren.
- Schnellere Einführung der Digital Reporting Requirements (DDR) durch ein standardisiertes Modell auf europäischer Ebene.
- Verbesserung des grenzüberschreitenden Handels, da die Mitgliedstaaten ihre Steuermeldesysteme weiterentwickeln müssen, um Kompatibilität und Interoperabilität innerhalb der EU zu gewährleisten.
- Verbesserte Nachhaltigkeit. Der Bericht beziffert die Einsparungen durch die Verringerung der Kohlenstoffemissionen auf 0,01 Milliarden bis 500 Millionen Euro.