e-Invoicing,  Digitale Transformation

ViDA - EU drängt auf E-Rechnung im B2B-Bereich

VAT in Digital Age - E-Rechnung im B2B-Bereich  - EDICOM

Im Rahmen der Initiative Mehrwertsteuer (MwSt.) im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age – ViDA) hat die EU eine Reihe von Maßnahmen angekündigt, die das derzeitige Mehrwertsteuersystem in der EU modernisieren und den Steuerbetrug eindämmen sollen. Ein ganz wichtiger Aspekt ist dabei die Einführung eines neuen Steuerberichtssystems, bei dem die E-Rechnung zwischen Unternehmen eine zentrale Rolle spielen soll. 

 

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Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in der EU

Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste Steuereinnahmequelle für alle EU-Mitgliedstaaten und macht 12 % des EU-Haushalts aus. Die derzeitigen MwSt.-Vorschriften sind veraltet und für eine ordnungsgemäße Steuerkontrolle ungenügend. Denn die Heterogenität der Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten erschwert die Einhaltung der Steuervorschriften, erleichtert den Steuerbetrug, verursacht hohe Verwaltungskosten und verursacht große Verluste für die öffentlichen Haushalte. Der Bericht der Europäischen Kommission über die Mehrwertsteuerlücke 2022 stellt fest, dass im Jahr 2020 etwa 93.000 Milliarden an Steuereinnahmen entgangen sind. Ein Viertel davon entfällt auf grenzüberschreitende Transaktionen. 

Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, die Mehrwertsteuervorgaben zu aktualisieren, um sie an die neue Realität des zunehmend globalen Marktes anzupassen und auf neue Modelle des elektronischen Handels zu reagieren. 

Es handelt sich um eine beispiellose Reform, die darauf abzielt, die Mehrwertsteuererklärungen in elektronischem Format auf innergemeinschaftlicher Ebene zu harmonisieren. Das neue System führt die elektronische Steuererklärung in Echtzeit über die E-Rechnung ein.

Ziele des neuen Mehrwertsteuersystems

Die ViDA-Initiative zielt in erster Linie auf die Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems ab und verfolgt die folgenden Ziele: 

  • Ein effizientes und gerechtes Mehrwertsteuersystem für die digitale Wirtschaft zu gewährleisten.
  • Bekämpfung von Betrug, insbesondere von innerhalb der EU-Grenzen.
  • Gewährleistung des reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarktes. 
  • Vereinfachung und Anpassung der MwSt.-Vorschriften an die neuen Gegebenheiten des digitalen Marktes, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu erleichtern und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
  • Optimierung der Steuererklärungspflichten durch Digitalisierung.

Wer ist an die neuen Vorgaben gebunden?

Das neue System wird sich sowohl auf die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen als auch auf die Mitgliedstaaten auswirken, da diese einerseits die neuen Maßnahmen in ihren Steuersystemen umsetzen und andererseits die E-Rechnung im Bereich B2B einführen müssen. 

Maßnahmenpaket

In Bezug auf die E-Rechnung sieht die ViDA-Initiative folgende Maßnahmen vor: 

  • Die E-Rechnung wird der neue Standard für elektronische Steuererklärungen. 
  • Die E-Rechnung wird der neue Standard für die Ausstellung von Rechnungen.  
  • Ob eine E-Rechnung versendet werden kann hängt nicht mehr vom Einverstädnis des Empfängers ab. 
  • Die Mitgliedstaaten können die E-Rechnung im B2B-Bereich einführen ohne dafür eine Ausnahmeregelung beim Europäische Parlament einholen zu müssen.
  • Die E-Rechnung wird für grenzüberschreitende Transaktionen Pflicht.  
  • Es wird ein gemeinsamer Standard für die E-Rechnung festgelegt.
  • Die Möglichkeit der Ausstellung von Sammelrechnungen wird abgeschafft.

Gesetzlicher Kontext

Auf legislativer Ebene hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Änderung der folgenden Gesetzestexte veröffentlicht, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten: 

  • Richtlinie 2006/112/EG über die mehrwertsteuerlichen Vorschriften im digitalen Zeitalter.
  • Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderliche Regelung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.
  • Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 in Bezug auf die Informationspflichten für bestimmte Mehrwertsteuerregelungen.

Die Legislativvorschläge werden dem Rat zur Annahme und dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Anhörung vorgelegt.

Vorteile des neuen Mehrwertsteuersystems

  • Geringere Kosten für die Einhaltung von Steuervorschriften. Dem ViDA-Bericht zufolge werden durch das neue System schätzungsweise 4,3 Mrd. Beim Verwaltungsaufwand eingespart.
  • Einsparungen bei den Bearbeitungskosten. Die Europäische Kommission schätzt, dass allein bei den Postzustellungen 1,9 Milliarden Euro eingespart werden können. 
  • Beschleunigung der digitalen Transformation von Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Lösungen.
  • Höhere Effizienz der Steuerkontrolle dank verbesserter Risikoanalysesysteme. 
  • Verbesserte Steuererhebung. Dem ViDA-Bericht zufolge werden schätzungsweise zwischen 135.000 Millionen und 177.000 Millionen Euro eingenommen werden.
  • Verringerung des Steuerbetrugs. Die Beschaffung von Informationen in Echtzeit wird den Steuerbetrug erschweren.  
  • Schnellere Einführung der Digital Reporting Requirements (DDR) durch ein standardisiertes Modell auf europäischer Ebene.
  • Verbesserung des grenzüberschreitenden Handels, da die Mitgliedstaaten ihre Steuermeldesysteme weiterentwickeln müssen, um Kompatibilität und Interoperabilität innerhalb der EU zu gewährleisten. 
  • Verbesserte Nachhaltigkeit. Der Bericht beziffert die Einsparungen durch die Verringerung der Kohlenstoffemissionen auf 0,01 Milliarden bis 500 Millionen Euro. 

Ausblick

Die Vorschläge befinden sich in einem sehr frühen Stadium. Die Veröffentlichung weiterer Informationen durch die Europäischen Kommission wird in den kommenden Monaten erwartet. 

Nach den von der Europäischen Kommission vorgelegten Änderungsanträgen soll die überwiegende Mehrheit der Maßnahmen 2025 in Kraft treten. Die technischen Spezifikationen, die jedes EU-Land entwickeln muss, um die Systeme für den Austausch von Steuerinformationen interoperabel zu machen, müssen noch festgelegt werden. Auch ein gemeinsamer Standard für die E-Rechnung muss noch definiert werden.

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