ViDA (VAT in the Digital Age) - Die Europäische Union fördert die E-Rechnung im B2B-Bereich
Nach der ECOFIN-Sitzung am 21. Juni 2024 gibt es immer noch keine Einigung über die ViDA-Initiative, was auf den Widerstand Estlands zurückzuführen ist.
Estland lehnt die vorgeschlagene Reform der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter entschieden ab, die digitale Plattformen, die kurzfristige Unterkunftsvermietungen und Personenbeförderungen ermöglichen, mit neuen Pflichten belegen würde.
Estland betonte, dass diese neue Regelung de facto kleine und mittlere Unternehmen zusätzlich besteuern würde, was eine unfaire und wettbewerbsverzerrende Belastung darstellt. Anstelle einer obligatorischen Steuer hat Estland einen Opt-in-Ansatz vorgeschlagen, bei dem jedes Land selbst entscheiden kann, was ihm am besten passt.
Im Rahmen des Projekts Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter - ViDA - schlägt die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Modernisierung des derzeitigen Mehrwertsteuersystems in der Europäischen Union vor, um Steuerbetrug zu bekämpfen. Zu den Initiativen gehört die Einführung eines neuen Steuermeldesystems durch elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen.
Die drei Säulen der ViDA-Initiative lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Digitale Meldepflichten (DRR) - Einführung gemeinsamer standardisierter digitaler Melde- und E-Invoicing-Anforderungen für EU-interne Transaktionen (d. h. zwischen Mitgliedstaaten).
- Plattformökonomie - Bewältigung der Herausforderungen der Plattformökonomie für die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und Personenbeförderungsdienstleistungen durch Stärkung der Rolle digitaler Plattformen bei der Mehrwertsteuererhebung.
- Einheitliche MwSt.-Registrierung - Verringerung der Anforderungen an die MwSt.-Registrierung in der EU durch Ausweitung des Anwendungsbereichs der einzigen Anlaufstelle für Einfuhren und der Verlagerung der Steuerschuldnerschaft bei Transaktionen zwischen Unternehmen (B2B).
Ursprünglich für 2028 geplant und auf 2030 verschoben, haben sich die Mitgliedstaaten noch nicht geeinigt, so dass die Termine noch bestätigt werden müssen.
Die estnische Regierung hat Bedenken gegen die Pläne für die Säule der Plattformwirtschaft geäußert, obwohl sie erklärt hat, dass sie die anderen Elemente nicht ablehnt.
Estland lehnt den aktuellen Vorschlag ab, da er darauf abzielt, neue Zuständigkeiten für die Erhebung der Mehrwertsteuer auf Plattformen einzuführen, die die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und die Personenbeförderung ermöglichen.
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Was ist die Initiative ViDA (Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter)?: Die Modernisierung des Mehrwertsteuersystems in Europa
Die Mehrwertsteuer ist die wichtigste Steuereinnahmequelle für alle EU-Mitgliedstaaten und macht 12 % des EU-Haushalts aus. Die derzeitigen MwSt.-Vorschriften sind veraltet und für eine ordnungsgemäße Steuerkontrolle ungenügend. Denn die Heterogenität der Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten erschwert die Einhaltung der Steuervorschriften, erleichtert den Steuerbetrug, verursacht hohe Verwaltungskosten und verursacht große Verluste für die öffentlichen Haushalte. Der Bericht der Europäischen Kommission über die Mehrwertsteuerlücke 2022 stellt fest, dass im Jahr 2020 etwa 93.000 Milliarden an Steuereinnahmen entgangen sind. Ein Viertel davon entfällt auf grenzüberschreitende Transaktionen.
Aus diesem Grund hat die EU beschlossen, die Mehrwertsteuervorgaben zu aktualisieren, um sie an die neue Realität des zunehmend globalen Marktes anzupassen und auf neue Modelle des elektronischen Handels zu reagieren.
Es handelt sich um eine beispiellose Reform, die darauf abzielt, die Mehrwertsteuererklärungen in elektronischem Format auf innergemeinschaftlicher Ebene zu harmonisieren. Das neue System führt die elektronische Steuererklärung in Echtzeit über die E-Rechnung ein.
Der Vorschlag von ViDA umfasst:
- Änderungen in der Definition von elektronischen Rechnungen ab 1. Januar 2030: PDF-, word, excel... Dateien werden nicht akzeptiert. oder andere unstrukturierte Rechnungsdateien werden nicht akzeptiert, sondern nur "echte" (strukturierte) elektronische Rechnungen, um die DDR zu ermöglichen.
- Die elektronische Rechnungsstellung wird ab 1. Januar 2030 zur Norm: Strukturierte elektronische Rechnungen werden das Standardsystem für die Ausstellung von Rechnungen sein. Die elektronische Rechnungsstellung wird für IC-Transaktionen obligatorisch, und die Mitgliedstaaten erhalten mehr Flexibilität bei der Einführung eines nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystems.
- Zusammenfassende Meldungen (EG-Liste der Käufe und Verkäufe) werden ab dem 1. Januar 2030 durch die digitale Meldepflicht (DRR) für innergemeinschaftliche Transaktionen ersetzt.
- Harmonisierung der derzeitigen und künftigen Meldesysteme für inländische Transaktionen ab dem 1. Januar 2030.
- Vorab-Validierungsmodelle werden nicht mehr akzeptiert (nationale Modelle müssen dem ViDA-Rahmen entsprechen), was bedeutet, dass die Unternehmen ihre derzeitigen Lösungen (neu) bewerten müssen.
Der Zeitplan ist ungewiss, und die einzelnen EU-Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Optionen zu verschiedenen Aspekten des Vorschlags. Dies hat jedoch die meisten europäischen Länder nicht davon abgehalten, die elektronische Rechnungsstellung zwischen Privatunternehmen bereits zu regeln.
Ziele des neuen Mehrwertsteuersystems
Die ViDA-Initiative zielt in erster Linie auf die Modernisierung des europäischen Mehrwertsteuersystems ab und verfolgt die folgenden Ziele:
- Ein effizientes und gerechtes Mehrwertsteuersystem für die digitale Wirtschaft zu gewährleisten.
- Bekämpfung von Betrug, insbesondere von innerhalb der EU-Grenzen.
- Gewährleistung des reibungslosen Funktionsweise des Binnenmarktes.
- Vereinfachung und Anpassung der MwSt.-Vorschriften an die neuen Gegebenheiten des digitalen Marktes, um die Einhaltung der Steuervorschriften zu erleichtern und mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
- Optimierung der Steuererklärungspflichten durch Digitalisierung.
Wer ist an die neuen Vorgaben gebunden?
Das neue System wird sich sowohl auf die mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen als auch auf die Mitgliedstaaten auswirken, da diese einerseits die neuen Maßnahmen in ihren Steuersystemen umsetzen und andererseits die E-Rechnung im Bereich B2B einführen müssen.
Maßnahmenpaket
In Bezug auf die E-Rechnung sieht die ViDA-Initiative folgende Maßnahmen vor:
- Die E-Rechnung wird der neue Standard für elektronische Steuererklärungen.
- Die E-Rechnung wird der neue Standard für die Ausstellung von Rechnungen.
- Ob eine E-Rechnung versendet werden kann hängt nicht mehr vom Einverstädnis des Empfängers ab.
- Die Mitgliedstaaten können die E-Rechnung im B2B-Bereich einführen ohne dafür eine Ausnahmeregelung beim Europäische Parlament einholen zu müssen.
- Die E-Rechnung wird für grenzüberschreitende Transaktionen Pflicht.
- Es wird ein gemeinsamer Standard für die E-Rechnung festgelegt.
- Die Möglichkeit der Ausstellung von Sammelrechnungen wird abgeschafft.
Gesetzlicher Kontext
Auf legislativer Ebene hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Änderung der folgenden Gesetzestexte veröffentlicht, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten:
- Richtlinie 2006/112/EG über die mehrwertsteuerlichen Vorschriften im digitalen Zeitalter.
- Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderliche Regelung der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.
- Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 in Bezug auf die Informationspflichten für bestimmte Mehrwertsteuerregelungen.
Die Legislativvorschläge werden dem Rat zur Annahme und dem Europäischen Parlament und dem Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Anhörung vorgelegt.
Vorteile des neuen Mehrwertsteuersystems
- Geringere Kosten für die Einhaltung von Steuervorschriften. Dem ViDA-Bericht zufolge werden durch das neue System schätzungsweise 4,3 Mrd. Beim Verwaltungsaufwand eingespart.
- Einsparungen bei den Bearbeitungskosten. Die Europäische Kommission schätzt, dass allein bei den Postzustellungen 1,9 Milliarden Euro eingespart werden können.
- Beschleunigung der digitalen Transformation von Unternehmen durch den Einsatz von digitalen Lösungen.
- Höhere Effizienz der Steuerkontrolle dank verbesserter Risikoanalysesysteme.
- Verbesserte Steuererhebung. Dem ViDA-Bericht zufolge werden schätzungsweise zwischen 135.000 Millionen und 177.000 Millionen Euro eingenommen werden.
- Verringerung des Steuerbetrugs. Die Beschaffung von Informationen in Echtzeit wird den Steuerbetrug erschweren.
- Schnellere Einführung der Digital Reporting Requirements (DDR) durch ein standardisiertes Modell auf europäischer Ebene.
- Verbesserung des grenzüberschreitenden Handels, da die Mitgliedstaaten ihre Steuermeldesysteme weiterentwickeln müssen, um Kompatibilität und Interoperabilität innerhalb der EU zu gewährleisten.
- Verbesserte Nachhaltigkeit. Der Bericht beziffert die Einsparungen durch die Verringerung der Kohlenstoffemissionen auf 0,01 Milliarden bis 500 Millionen Euro.