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So funktioniert die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Côte d’Ivoire

So funktioniert die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Côte d’Ivoire

Côte d’Ivoire befindet sich in einem digitalen Transformationsprozess im Steuerwesen. Nach der Einführung eines zertifizierten E-Invoicing-Systems für Anbieter digitaler Güter und Dienstleistungen im Jahr 2019 schreitet das Land nun in Richtung eines verpflichtenden, standardisierten Modells voran, das 2025 in Kraft treten soll. Dieser Übergang wird von der Direction Générale des Impôts (DGI) geleitet und zielt darauf ab, die Steuereinnahmen zu verbessern, Unternehmensprozesse zu vereinfachen und mehr Transparenz in wirtschaftlichen Transaktionen zu gewährleisten.

Die DGI führt eine stufenweise Umsetzung mit technologischer Unterstützung durch

Die Steuerbehörde von Côte d’Ivoire (DGI) hat im Rahmen ihrer digitalen Steuerstrategie zwei zentrale Dokumententypen definiert: die Facture Normalisée Électronique (FNE) und den Reçu Normalisé Électronique (RNE). Die FNE entspricht der elektronischen Rechnung, während der RNE den elektronischen Beleg darstellt. Dabei handelt es sich nicht um Plattformen, sondern um standardisierte elektronische Dokumentenformate, die über verschiedene Kanäle erstellt werden können.

Die FNE kann entweder über ein ERP-System oder eine Rechnungssoftware generiert werden, die per API mit der entsprechenden Plattform verbunden ist. Alternativ ist auch die Nutzung der offiziellen FNE-Plattform oder -App möglich. Der RNE hingegen kann ausschließlich über ein elektronisches Zahlungsterminal oder über die RNE-App für B2C-Transaktionen erzeugt werden.

Beide Lösungen ermöglichen eine vorherige Validierung durch die Steuerbehörde nach dem sogenannten Clearance-Modell. Das bedeutet, dass Rechnungen erst nach Freigabe durch die DGI mit Stempel und Steuernummer an den Kunden übermittelt werden dürfen.

Dieses neue Modell ersetzt das herkömmliche papierbasierte System und etabliert einen einheitlichen Rechtsrahmen für alle Steuerpflichtigen, unabhängig von Unternehmensgröße oder Branche.

Offizieller zeitplan für die verpflichtende Einführung

Der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung in Côte d’Ivoire erfolgt schrittweise, um den Steuerpflichtigen die Anpassung zu erleichtern. Am 10. Januar 2025 tritt der steuerliche Anhang in Kraft, der dieses neue Modell regelt. Ab dem 24. Februar 2025 wird die offizielle Registrierung auf der FNE-Plattform freigeschaltet – ein verpflichtender Schritt für alle vom Mandat betroffenen Unternehmen.

Die verpflichtende Ausstellung elektronischer Rechnungen beginnt schrittweise:

 

  • Ab dem 1. Juni 2025 müssen Steuerpflichtige im Rahmen des Régime Réel Normal (RNI) mit der Ausstellung elektronischer Rechnungen beginnen. Dies betrifft hauptsächlich Großunternehmen oder Organisationen mit komplexen Abrechnungsstrukturen.
  • Ab dem 1. Juli 2025 wird die Pflicht auf Unternehmen im Régime Simplifié Réel (RSI) ausgeweitet, darunter kleine und mittlere Unternehmen mit mittlerem oder geringem Umsatz.
  • Ab dem 1. August 2025 werden die Steuerpflichtigen im Régime des Microentreprises (RME) in das System aufgenommen – darunter Selbstständige und Kleinstunternehmen.
  • Ab dem 1. September 2025 müssen auch die unter das Régime des Entrepreneurs d’État (TEE) und des Entrepreneurs Communaux (TCE) fallenden Einheiten die Verpflichtung erfüllen, womit die vollständige Umsetzung des Systems im gesamten steuerlichen Ökosystem abgeschlossen ist.

 

Sektoren, die von der Verpflichtung ausgenommen sind
Obwohl das Mandat nahezu flächendeckend gilt, sieht der regulatorische Rahmen bestimmte Ausnahmen vor. Nicht zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet sind:

  • Konzessionsunternehmen für öffentliche Dienstleistungen wie Wasser-, Strom- oder Telekommunikationsversorgung.
  • Betreiber von Ölproduktionsverträgen.
  • Fluggesellschaften, Apotheken und Tankstellen – letztere nur in Bezug auf den Kraftstoffverkauf.
  • Der nationale Postdienst sowie Banken und Versicherungsunternehmen.
  • Transportunternehmen mit administrativer Konzession.
  • Ausländische Unternehmen ohne physische Präsenz im Land.

Diese Ausnahmen gelten für Sektoren, die bereits eigene regulatorische oder fakturierungstechnische Systeme haben oder bei denen kurzfristig erhebliche technische und operative Herausforderungen bestehen.

Technische und operative Anforderungen
Unternehmen müssen ihre elektronischen Rechnungen über eine der von der DGI freigegebenen Methoden ausstellen. Diese umfassen:

  • Direkte Integration mit der DGI über eine API, die mit dem ERP- oder Abrechnungssystem des Unternehmens verbunden ist.
  • Nutzung der webbasierten FNE-Plattform, die über einen Browser zugänglich ist.
  • Offizielle FNE-Mobile-App, besonders geeignet für Selbstständige und Kleinstunternehmen.
  • Elektronische Zahlungsterminals, die über eine integrierte Funktion zur Erstellung normierter elektronischer Belege am Point of Sale verfügen.

Jede Rechnung muss die folgenden Pflichtangaben enthalten: einen QR-Zertifizierungscode, das offizielle FNE-Layout, die in Echtzeit von der DGI generierte steuerliche Nummerierung sowie das elektronische Steuersiegel zur Validierung des Dokuments. Erst nach Erhalt dieser Freigabe darf die Rechnung dem Kunden rechtsgültig übermittelt werden.

Pflicht zur Archivierung und Aufbewahrung
Gemäß der geltenden Vorschriften müssen elektronische Rechnungen je nach Steuerregime und Art des Steuerpflichtigen zwischen 6 und 10 Jahren aufbewahrt werden. Diese Anforderung dient der Sicherstellung der Dokumentennachverfolgbarkeit für Prüfungen und Steuerkontrollen.

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