Compliance

SILICIE: Sofortige Bereitstellung der Rechnungsbüchern für Sondersteuern in Spanien

SILICIE Spanien

SILICIE (Sofortige Bereitstellung der Rechnungsbüchern für Sondersteuern in Spanien) ist das vom spanischen Finanzamt AEAT entwickelte System, das Unternehmen, die sondersteuerpflichtige Produkte herstellen oder vermarkten, seit 2020 dazu verpflichtet, ihre Buchhaltung elektronisch über die elektronische Zentrale des AEAT zu führen.

Mit dem Inkrafttreten des Königlichen Dekrets 1512/2018 wird Artikel 50 der Sondersteuerverordnung geändert und ein digitaler Rahmen geschaffen, der die analogen Buchführungsverfahren für Produkte wie Tabak, Kohlenwasserstoffe, Alkohol und alkoholische Getränke ersetzt. Dieses System ermöglicht die sofortige und kontinuierliche Meldung der Bestände und Bewegungen sondersteuerpflichtiger Produkte an das Finanzamt AEAT.

Zur Nutzung von SILICIE verpflichtete Unternehmen

Die Inhaber der folgenden Arten von Betrieben sind verpflichtet, ihre Sondersteuererklärungen über die Website des Finanzamts (AEAT) einzureichen:

  • Fabriken
  • Staatliche Lagerhäuser
  • Zolllager
  • Empfangsdepots
  • Essigfabriken

Auswirkungen auf die Geschäftsprozesse

Die betroffenen Unternehmen werden einige ihrer internen Prozesse anpassen müssen, um den technischen Anforderungen von SILICIE zu entsprechen. Die Verpflichtung zur Meldung der Bestände und der Bewegungen von Produkten erfolgt unverzüglich anhand eines strukturierten Formats, das innerhalb eines maximalen Zeitraums nach der Registrierung des Produkteingangs oder -ausgangs im Betrieb zu übermitteln ist.

Herkömmliche Formulare wie das Formular 570 (für Kohlenwasserstoffe) und die Formulare 553 und 548 (für Alkoholderivate) werden nicht mehr bearbeitet, da mit der von SILICIE definierten Methode die in diesen Formaten enthaltenen Bestandsinformationen automatisch berechnet werden.

Wie funktioniert SILICIE?

Die Unternehmen müssen auf der Website der Steuerbehörde AEAT die Buchungen mit den Angaben zu den Beständen an sondersteuerpflichtigen Waren mitteilen. Diese Verpflichtung gilt auch für die Bewegungen von Rohstoffen, die für die Herstellung von Fertigprodukten verwendet werden.

Die elektronische Übermittlung der Buchungseinträge an die Steuerbehörde AEAT hat standardmäßig innerhalb von 24 Stunden nach der Bewegung zu erfolgen. In der Praxis wird diese Frist auf 4 Tage ausgedehnt, da Artikel 6 Absatz 3 der Vorschrift diese 96-Stunden-Frist für alle Unternehmen zulässt, die Bewegungen, Transaktionen, Vorgänge und Bestände in einem computergestützten Buchführungssystem erfassen.

Die Meldung von Bewegungen kann über 3 Kanäle erfolgen:

  • Webformular: Das Finanzamt (AEAT) ermöglicht einen Dienst, über den die Steuerpflichtigen die Bewegungen von Produkten und Rohstoffen verbinden und manuell deklarieren können.
  • Textdatei: Importieren einer Textdatei mit den Einzelheiten dieser Bewegungen. Diese Datei muss manuell über die vom Finanzamt angebotenen Dienste hochgeladen werden.
  • Webdienst: Automatisierung durch Übermittlung einer XML-Datei, die die Erklärung bei jeder Bestandsänderung erleichtert.

Welche Informationen müssen die Unternehmen melden?

Die Unternehmen müssen die Eintragung eines Buchungseintrags und die Rückgängigmachung eines Buchungseintrags mitteilen, wenn dieser aus irgendeinem Grund geändert werden muss. Die Mitteilung dieser Buchungen erfolgt unter Berücksichtigung der Besonderheiten, die sich in Bezug auf die Datenstruktur und den Kommunikationsdienst mit dem Finanzamt (AEAT) je nach Art des Betriebs ergeben können, dem der Betrieb zugeordnet ist:

  • Gruppe Alkohol und alkoholische Getränke
  • Gruppe Kohlenwasserstoffe
  • Gruppe Tabakverarbeitung
  • Gemischte Gruppe Alkohol und Tabakwaren

AEAT erleichtert die Abfrage der Bewegungen und Bestände für jede dieser Gruppen über dieselben Kanäle, über die auch die Informationen bereitgestellt werden.

Wie bereite ich mein Unternehmen auf SILICIE vor?

Die Einführung von SILICIE kann Änderungen an den Verwaltungssystemen der Unternehmen erforderlich machen, insbesondere bei Unternehmen, die viele sondersteuerpflichtige Waren bewegen.

Die Vorschrift, eine Bewegung innerhalb von höchstens vier Tagen zu melden, erfordert zumindest die Einführung von Routinen, die zunächst die Generierung dieser Daten in der vom Finanzamt geforderten Form und Zeit erleichtern. Dazu gehört auch die Einführung von Mechanismen und der notwendigen Technologie, um die Kommunikation mit der Steuerbehörde innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens zu ermöglichen, damit die Buchungen innerhalb der festgelegten 96 Stunden gemeldet werden.

Die SILICIE-Lösung von EDICOM

EDICOM bietet als Entwickler von Lösungen für die Integration von Daten eine Plattform an, die die Implementierung des SILICIE-Systems in der Buchhaltung und insbesondere für die Eintragungen von Sondersteuern erleichtert. Unsere Lösung wandelt die von den Managementsystemen erzeugten Daten automatisch in das vom Finanzamt geforderte Format um und gewährleistet so die korrekte Meldung der Buchungseinträge. Darüber hinaus stellen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt her, wobei wir uns an die Klassifikationsgruppe anpassen, der jedes Unternehmen zugeordnet ist. Wir führen umfangreiche Tests und Validierungen durch, um sicherzustellen, dass die Übertragung von Informationen korrekt und effizient ist.

Handeln Sie mit sondersteuerpflichtigen Waren?

Unser Expertenteam hilft Ihnen gerne weiter und erklärt Ihnen unsere Lösung SILICIE.

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