e-Rechnung in Burkina Faso: Fortschritte und Perspektiven

Mit der schrittweisen Einführung der e-Rechnung ist Burkina Faso auf dem Weg zur digitalen Transformation seines Steuersystems. Über die Generaldirektion für Steuern (DGI) hat das afrikanische Land damit begonnen, die notwendigen rechtlichen und technischen Grundlagen zu schaffen, um die Steuerverwaltung zu modernisieren und die Rückverfolgbarkeit von Handelsgeschäften zu verbessern.
Obwohl noch keine diesbezügliche Verpflichtung besteht, sind bereits Pilotprojekte für die Nutzung digitaler Plattformen für die Ausstellung, Übermittlung und Archivierung von Elektronischen Rechnungen geplant. Der Umstieg zielt darauf ab, die Steuererhebung zu verbessern, die Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Einhaltung der Steuervorschriften insbesondere in Sektoren mit hoher Informalität zu erleichtern.
Aktuelle Gesetzgebung zur e-Rechnung in Burkina Faso
Derzeit gibt es keine spezifische gesetzliche Verpflichtung zur Ausstellung von e-Rechnungen in Burkina Faso. Der Geschäftsverkehr unterliegt nach wie vor dem Allgemeinen Steuergesetz, wonach für jeden Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen eine in der Regel auf Papier gedruckte Rechnung ausgestellt werden muss. Rechnungen müssen verpflichtenden Angaben wie eine eindeutige Nummer, die Steuernummer des Rechnungsstellers, die Beschreibung der Waren/Dienstleistungen und den anwendbaren Mehrwertsteuerbetrag aufweisen.
Wenn sich ein Unternehmen freiwillig für die elektronische Rechnungsstellung entscheidet, verlangen die Steuerbehörden, dass diese Belege gemäß Steuergesetz die gleichen formalen Anforderungen erfüllen wie auf Papier gedruckte Rechnungen. Mit anderen Worten: Die e-Rechnung ist vorerst optional und muss genau dieselben Informationen wie herkömmliche Rechnungen enthalten.
Es ist erwähnenswert, dass Burkina Faso einige Schritte in Richtung Digitalisierung der Steuerverwaltung unternommen hat, obwohl es kein System zur kontinuierlichen Berichterstattung und elektronischen Prüfung gibt. So können Steuererklärungen, (wie die Mehrwertsteuererklärung) bereits über das von der Generaldirektion für Steuern betriebene Portal eSINTAX online eingereicht werden. Dies zeigt, dass die Regierung an einer Modernisierung der Steuerverwaltung interessiert ist, obwohl die Digitalisierung von Rechnungen an sich noch nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Pilotprojekte und Umsetzungsphasen
Derzeit liegen keine Ankündigungen über offizielle Pilotprojekte für Elektronische Rechnungen in Burkina Faso vor. Dies steht im Gegensatz zum Trend in anderen afrikanischen Ländern, deren Regierungen schrittweise elektronische Rechnungssysteme einführen, um die Steuererhebung und die Steuerkontrolle zu verbessern.
Im Falle von Burkina Faso haben die Steuerbehörden noch keinen Zeitplan und keine Umsetzungsphasen bezüglich der Elektronischen Rechnung bekannt gegeben. Zurzeit gibt es liegen für dieses Land keine offiziellen Bestätigungen bezüglich eines CTC-Programms (Kontinuierliche Transaktionskontrolle) oder eines Projekts für B2B Elektronische Rechnungen vor. Das bedeutet, dass die burkinischen Unternehmen sich vorerst nicht an ein XML/UBL-Format anpassen oder an ein staatliches Echtzeitsystem für die Ausstellung ihrer Rechnungen anschließen müssen.
Eine globale Lösung, ein Anbieter
In einem sich schnell entwickelnden regulatorischen Umfeld ist eine globale Lösung für die Verwaltung von e-Rechnungen über mehrere Länder hinweg unerlässlich. In diesem Zusammenhang bietet EDICOM eine internationale Plattform, die es Unternehmen ermöglicht, in Übereinstimmung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen in Burkina Faso und vielen anderen Ländern zu arbeiten und die Prozesse der Ausstellung, Validierung und Archivierung von Elektronischen Rechnungen zu zentralisieren.
Die Einführung einer Lösung wie der von EDICOM bedeutet, dass ein einziger Verbindungspunkt mit den Steuerbehörden auf der ganzen Welt zur Verfügung steht, der die betriebliche Effizienz, die Einhaltung der Vorschriften und die internationale Skalierbarkeit gewährleistet.