Alles Wissenswerte zur Richtlinie 2014/55/EU und die E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber

Die Europäische Kommission führt eine Bewertung der Richtlinie 2014/55/EU durch, um die Auswirkungen der Richtlinie auf den Binnenmarkt und die Einführung der elektronischen Rechnungs im öffentlichen Auftragswesen zu überprüfen.
Richtlinie 2014/55/EU: E-Rechnung an öffentliche Auftraggeber in Europa
Seit Jahren ist die EU um die Digitalisierung der Wirtschaft bemüht. Dazu gehört auch die elektronische Auftragsabwicklung. Zu diesem Zweck wurde die Richtlinie 2014/55/EU erlassen, die offiziell am 16. April 2019 in Kraft trat. Die Richtlinie besagt, dass alle öffentlichen Auftraggeber innerhalb der EU in der Lage sein müssen, Rechnungen in elektronischem Format von Auftragnehmern anzunehmen und zu verarbeiten.
Dank offener Standards können Unternehmen an Beschaffungsprozessen aller öffentlichen Auftraggeber innerhalb der EU teilnehmen. Auf diese Weise werden die Möglichkeiten für die Auftragsvergabe erweitert.
Der europäische Standard besteht aus zwei CEN-Syntaxen:
- UN/CEFACT XML-Rechnung gemäß des XML 16B-Schemas (SCRDM - CII)
- UBL-Rechnung und UBL-Gutschrift gemäß ISO/IEC 19845:2015
Die Europäische Kommission bittet im Rahmen einer im März 2023 eingeleiteten öffentlichen Konsultation zur Richtlinie um Stellungnahmen zu den folgenden Themen:
- Erfolg bei der Erreichung ihrer Ziele
- Auswirkungen auf den Binnenmarkt
- Umsetzung durch öffentliche Auftraggeber
- Kosten und Nutzen für die Aussteller der E-Rechnung
- Übereinstimmung mit anderen EU-Initiativen, wie der Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter, der EU-Normungsstrategie und den Spezifikationen für den Building Block eDelivery
Wie funktioniert das Peppol-Netzwerk?
Die Nutzung des Peppol-Standards im Rahmen von öffentlichen Beschaffungsprozezzen hat eine grenzenüberschreitende Interoperabilität zum Ziel. Das Peppol-Netzwerk basiert auf dem Austausch von Daten zwischen sogenannten zertifizierten Access Points basiert. Der Peppol-Standard kann dabei auch für Beschaffungsprozesse zwischen Unternehmen angewendet werden.
Als zertifizierter Peppol Access Point kann EDICOM den Austausch von elektronischen Dokumenten mit privaten und öffentlichen Auftraggebern europaweit abbilden. Darüber hinaus verfügt EDICOM über eine SMP-Zertifizierung (Service Metadata Publisher), die es ermöglicht, eine eigene Identifizierungsinfrastruktur innerhalb des Peppol-Netzwerks zu verwalten, die an den Service Metadata Locater (SML) angebunden ist.
eIDAS-Vertrauensdienste zur Gewährleistung der Dokumentenintegrität
Als zertifizierter Anbieter von Vertrauensdiensten bietet EDICOM die Ausstellung von qualifizierten elektronischen Zertifikaten für elektronische Signaturen und elektronische Siegel, die Ausstellung von Zeitstempeln und die sichere Aufbewahrung von Daten an. Durch diese Vertrauensdienste wird elektronischen Dokumenten gesetzliche Gültigkeit verliehen.
Durch die Zertifizierung als Anbieter von Vertrauensdiensten gewährleistet EDICOM die Authenzität und die Integrität von elektronischen Dokumenten während des gesamten Aufbewahrungszeitraums.
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EDICOM coordinates HOSP&INVOICE project (Action No: 2017-EU-IA-0146)