Nigeria: E-Rechnungen für internationale Transaktionen über die Zentralbank von Nigeria
Die Zentralbank von Nigeria (Central Bank of Nigeria – CBN) hat Leitlinien für die Einführung der E-Rechnung für internationale Transaktionen im Jahr 2022 veröffentlicht (Verordnung TED/FEM/FPC/PUB/01/0010, 21. Januar 2022). Die Verordnung ist am 1. Februar 2022 in Kraft getreten und zielt darauf ab, den Wert von Waren, die in Nigeria ein- und ausgeführt werden, genau bestimmen zu können.
Wie kann man E-Rechnungen an die CBN senden?
Für den elektronischen Versand von Rechnungen hat die CBN ein Onlineportal zur Verfügung gestellt, das wie folgt funktioniert:
- Anbieter von Waren und Dienstleistungen müssen sich in diesem Portal registrieren, um eine Authentifizierung zu beantragen.
- Nach diesem Vorgang wird ein digitales Zertifikat ausgestellt, das den Zugang zur Plattform ermöglicht.
- Ab diesem Zeitpunkt kann das Unternehmen auf das Onlineportal zugreifen und mit der Erstellung von E-Rechnungen beginnen.
- Das CBN validiert und genehmigt alle an das Portal übermittelten Rechnungen, um die Vollständigkeit und Integrität der Daten zu gewährleisten.
- Sobald eine E-Rechnung autorisiert wurde, wird sie mit einer eindeutigen Identifikationsnummer, einem Zeitstempel und einem QR-Code versehen. Der Lieferant kann sie dann an alle am Import- oder Exportvorgang beteiligten Handelspartner senden.
- Die CBN sieht auch die Stornierung von E-Rechnungen vor. Diese Option ist allerdings nur innerhalb von 24 Stunden verfügbar.
Über EDICOM können E-Rechnungen gemäß der CBN-Vorgaben erstellt und versendet werden
Wenn ein Unternehmen in Nigeria internationale Geschäfte abwickelt, muss es E-Rechnungen an die CBN senden. Mit der Lösung von EDICOM lassen sich diese Vorgänge mit jedem ERP-System integrierten und automatisieren.
Durch die API-Integration können Daten aus Ihrem ERP-System extrahiert, in das erforderliche Format umgewandelt und automatisch an das CBN-Portal gesendet werden. Dadurch lassen sich Fehler reduzieren und die Effizienz von Prozesse verbessern.
EDICOM führt auch die notwendigen Validierungen der strukturierten Daten durch, um sicherzustellen, dass ausschließlich korrekte Informationen an das CBN-Portal übermittelt werden.
Wer sollte E-Rechnungen erstellen und wann?
Laut der CBN erklärt, unterliegt ie Verwendung von E-Rechnungen den folgenden Vorgaben:
- Ein Importeur/Exporteur von Waren nach Nigeria muss sicherstellen, dass der Kauf- bzw. Verkaufsvertrag mit einem ausländischen Lieferanten/Käufer die Einhaltung der CBN-Vorgaben vorsieht und, dass die Rechnung des Lieferanten/Verkäufers in elektronischem Format vorgelegt und von einem autorisierten Unternehmensverzeichnis als Teil der Zahlungsunterlagen beglaubigt wird.
- Kein Importeur/Exporteur darf Zahlungen an einen ausländischen Lieferanten leisten, wenn die E-Rechnung nicht von einem autorisierten Unternehmensverzeichnis bestätigt wurde und zusammen mit den entsprechenden Zahlungsunterlagen eingereicht wurde.
- Der Inhalt, der von den zugelassenen Unternehmensverzeichnissen authentifizierten E-Rechnungen kann vom Nigeria Customs Service (NCS) eingesehen werden.
- Ein Lieferant/Käufer von Waren oder Dienstleistungen für Import-/Exporttransaktionen nach oder aus Nigeria muss sich in einem speziellen elektronischen Portal registrieren, das von der CBN bereitgestellt und von den Dienstleistern der CBN verwaltet wird, wie im Betriebshandbuch für die E-Rechnung der Formulare M und NXP beschrieben.
- Nach erfolgreicher Registrierung und Authentifizierung stellt der vom CBN benannte Dienstleister dem Lieferanten/Käufer einen Prüfbericht und ein digitales Zertifikat aus, das ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig ist. Der Lieferant verwendet das digitale Zertifikat, um alle elektronisch zu übermittelnden Rechnungen zu signieren.
Außerdem werden die Ein- und Ausfuhrvorgänge beschrieben, die von der Übermittlung von E-Rechnungen ausgenommen sind. Hier kann das Dokument eingesehen werden.