NFCom: Neue Vorgaben für das E-Invoicing in Brasilien
Satz 3 des ersten Satzes der SINIEF-Anpassung Nr. 7 vom 7. April 2022 tritt mit folgendem Wortlaut in Kraft:
"Die ICMS-Steuerpflichtigen sind verpflichtet, ab dem 1. April 2025 das im "caput" vorgesehene NFCom zu verwenden"
Weltweit führen immer mehr Länder das sogenannte Continuous Transaction Control (CTC) ein. CTC betsteht im wesentlichen aus der Validierung von E-Rechnungen durch die jeweilige Steuerbehörde eines Landes. Das bedeutet, dass für Unternehmen die Pflicht besteht, ihre Rechnungen elektronisch an eine Plattform zu übermitteln, bevor diese an die Kunden gesendet werden können. Durch die Digitalisierung der Rechnungslegung und des -versands soll so der Steuerhinterziehung vorgegriffen werden.
Zu den Ländern, die das CTC derzeit einführen gehören z. B. Serbien, Panama, Japan und Saudi-Arabien. In anderen Ländern, wie z. B. Brasilien, ist das sogenannte E-Invoicing bereits seit längerer Zeit Pflicht. Aber auch in Ländern mit bestehenden CTC-Vorgaben wird stetig an der Verbesserung und and der Digitaliserung weiterer Prozesse gearbeitet.
In Brasilien wird derzeit eine überarbeitete Form der E-Rechnung für Unternehmen im Bereich der Kommunikations- und Telekommunikationsdienstleistungen eingeführt. Diese spezielle Art von Rechnung wird NFCom Modell 62 genannt und wurde im Laufe des Jahres 2022 entwickelt. Das Ziel ist es, den komplexen Prozess der Rechnungslegung für diese bestimmten Dienstleistungen zu vereinfachen.
Derzeit müssen die Unternehmen die im Laufe eines Monats erstellten Rechnungen in einer Art Zusammenfassung im Format XML (bekannt als CAT 79) manuell zur Überprüfung bei der Steuerbehörde SEFAZ einreichen. Da dies für die Unternehmen einen langwieriger Prozess darstellt und die Überprüfung durch die SEFAZ nicht lückenlos ist, wird nun ein neues Verfahren zur Validierung von Rechnungen in Echtzeit eingeführt.
Der Prozess zur Validierung der NFCom basiert auf dem der E-Rechnung NF-e. Demzufolge gelten für die NFCom die folgenden Vorgaben:
- Erstellung der NFCom im Format XML
- Erstellung von Statusnachweisen wie z. B. Stornierung oder Ergänzung
- Elektronische Signatur mittels eines digitalen Zertifikats gemäß des Standards Public Key Infrastructure (PKI)
- Standardisierte grafische Darstellung der Rechnung (DANFE NFCom)
- Aufbewahrung über 5 Jahre
- Übermittlung von XML + DANFE NFCom an die Kunden via E-Mail oder über EDI
- Erstellung von Nachweisen im Falle technischer Probleme
- Durch die Umsetzung der technischen Vorgaben wird den Unternehmen zunächst ein gewisser Aufwand entstehen, der dann aber durch die Optimierung der Prozesse amortisiert wird
Nach Angaben von ANATEL wurden bis Januar 2023 mehr als 336 Millionen Dienstleistungsverträge zwischen Telekommunikationsunternhemen und Kunden bzw. Verbrauchern geschlossen. Die Anzahl der Rechnung, die gemäß der neuen Vorgaben elektronisch übertragen werden ist demnach beachtlich.
Die NFCom-Vorgaben werden ab dem 1. April 2025 landesweit Pflicht. Seit März 2023 kann die Übermittlung von NFComs an die SEFAZ jedoch bereits getestet werden. Ab Juni 2023 können Unternehmen E-Rechnungen dann bereits freiwillig gemäß der neuen Vorgaben ausstellen.
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