So erfüllen Sie die elektronische Mehrwertsteuer (Making Tax Digital-MTD) in Großbritannien

Was ist Making Tax Digital (MTD)?
Making Tax Digital ist ein Gesetz, das Unternehmen, die im Vereinigten Königreich mehrwertsteuerpflichtig sind, verpflichtet, ihre Buchhaltungsunterlagen in digitaler Form zu führen und ihre Mehrwertsteuererklärungen elektronisch über HMRC-kompatible Software einzureichen. Ziel der britischen Regierung ist es, Fehler zu reduzieren, den Steuerprozess zu vereinfachen und die Beziehung zwischen Unternehmen und Steuerverwaltung zu modernisieren.
Dieser Report sollte an das HMRC einmal pro Trimester übertragen werden. Nichtsdestotrotz können die Unternehmen auf Wunsch das Ihre Mehrwertsteuererklärungen periodisch and das HMRC transferieren, um eine grössere Kontrolle über Ihre Buchhaltungsunterlagen- und Reporting zu erzielen.
Die EDICOM Lösung für MTD ist von dem HMRC anerkannt – als Verbindungssoftware und für die digitale Registrierung der Steuererklärung.
EDICOM bietet einen Service an, mit dem die erforderlichen Daten in das vom HMRC geforderte Format umgewandelt werden können, die Mehrwertsteuermeldung sicher verbunden und automatisch gesendet wird und schließlich die Dokumente mit allen erforderlichen Daten elektronisch gespeichert werden. Die EDICOM-Lösung empfängt und verarbeitet die vom HMRC erhaltenen Meldungen und kann diese zusammen mit allen Daten speichern.
SAP hat angekündigt, den Support für Making Tax Digital (MTD) für die Mehrwertsteuer auf seiner ECC-Plattform (ERP Central Component) zum 31. Dezember 2025 einzustellen. Unternehmen, die ECC nutzen, müssen daher alternative MTD-Lösungen finden, um weiterhin konform zu bleiben.
Kontaktieren Sie uns jetzt und fordern Sie eine Demo unserer zukunftssicheren Lösung wie EDICOM an, die vollständig den HMRC-Anforderungen entspricht und nahtlos in SAP integriert ist. So können Unternehmen ihre Prozesse ohne Unterbrechung fortführen und gesetzeskonform bleiben.
Zeitrahmen der Verpflichtung des MTD
Mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen
- Seid dem 1. April 2019: Obligatorisch für Unternehmen mit einem steuerpflichtigen Umsatz über der MwSt-Registrierungsschwelle von £ 85.000.
- Seid dem 1. April 2022: Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig von ihrem Rechnungsvolumen, müssen in der Lage sein, ihre Mehrwertsteuerbücher in digitaler Form zu archivieren und per API elektronisch ohne manuelle Eingriffe an das HMRC zu senden.
Selbstständige und Vermieter
Die Regierung hat die Erweiterung der MTD angekündigt, um auch die Einkommensteuer-Selbsteinschätzung (ITSA) abzudecken.
- Seid April 2026: Alle Selbstständigen und Vermieter mit einem jährlichen Einkommen von mehr als 50.000 £ müssen MTD verwenden, um die Einkommensteuer zu deklarieren.
- Seid April 2027: Die Verpflichtung wird auf diejenigen ausgeweitet, die ein jährliches Einkommen von mehr als £ 30.000 haben.
Die Umsetzung der MTD beinhaltet eine Transformation der Buchhaltungs- und Steuerprozesse. Sowohl Unternehmen als auch Freiberufler müssen:
- Buchhaltungssysteme automatisieren.
- Digitale Datenflüsse sollten erstellt werden.
- Trainieren Sie Ihre Teams oder suchen Sie nach externen Lösungen, um den Verpflichtungen nachzukommen.
Was wird gebraucht, um mit dem MTD-Modell zu arbeiten?
Automatische Generierung von VAT-Büchern in strukturierter Form. Die Datei muss die 9 Felder enthalten, die derzeit auf andere Weise an das HMRC gemeldet werden.
- MwSt. innerhalb dieser Zeitspanne über Verkäufe und anderen Produkten.
- In diesem Zeitraum anfallende MwSt. auf Käufe aus anderen EU-Mitgliedstaaten.
- Gesamtbetrag der geschuldeten MwSt. (die Summe der Felder 1 und 2).
- Die in diesem Zeitraum für Einkäufe und andere Vorleistungen (einschließlich EU-Einkäufe) abgezogene Mehrwertsteuer.
- Die an HRMC zu zahlende oder von Ihnen in Anspruch genommene Nettomehrwertsteuer (Differenz zwischen den Tabellen 3 und 4).
- Gesamtwert der Verkäufe und aller anderen Produkte ohne MwSt.
- Gesamtwert der Einkäufe und aller anderen Vorleistungen ohne MwSt.
- Gesamtwert aller Lieferungen von Gütern und damit zusammenhängenden Kosten, ohne MwSt., in andere EU-Mitgliedstaaten.
Kommunikation mit HMRC. Die Verbindung zum britischen Finanzministerium erfolgt über das Web-Service-Protokoll via API, vorzugsweise unter Verwendung von JSON.
Elektronische Speicherung der Mehrwertsteuerbücher für 6 Jahre.
Welche Informationen sollten digital gespeichert werden?
Die folgenden Informationen müssen von den Unternehmen 6 Jahre lang elektronisch gespeichert werden:
- Name des Unternehmens
- Addresse des Unternehmens
- MwSt. Nummer (VAT)
- Schematische Aufstellung der MwSt
- Berechnungen der MwSt.
- Angewendete Anpassungen
Für den Kauf und Verkauf von Produkten sind die zu archivierenden Informationen:
- Lieferdatum
- Nettowert
- MwSt.
- Berichtigungen oder Korrekturen der Mehrwertsteuer
- Gesamtbetrag MwSt.
- Tägliche Bruttoeinnahmen
EDICOM: Integrale Lösungen um Making Tax Digital zu entsprEUhen
Bei der Steuerdigitalisierung geht es nicht nur um die Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung: Sie ist eine Chance, Prozesse zu optimieren, Risiken zu reduzieren und die Effizienz zu steigern. Bei EDICOM sind wir auf die Integration fortschrittlicher Steuertechnologien mit den internen Systemen der Unternehmen spezialisiert, um Compliance, Rückverfolgbarkeit und Sicherheit zu gewährleisten.
Unsere Plattform ist so konzipiert, dass sie sich an anspruchsvolle Umgebungen mit zahlreichen regulatorischen Anforderungen wie die in Großbritannien anpasst. Dies sind einige der wichtigsten Funktionen, die wir anbieten:
- Direkte Integration zu HMRC: Unsere Lösung ist autorisiert und zertifiziert, um mit britischen Regierungssystemen über API zu kommunizieren.
- Verbindung zu ERP’s wie SAP, Microsoft Dynamics, Sage, Oracle, zwischen weiteren.
- Digitalisierung des Steuererklärungsflusses, von der Datenerhebung (Quelldaten) bis zur Einreichung der Erklärung.
- Automatisierung des Handelsregisters, um manuelle Fehler zu vermeiden und die gesetzlich vorgeschriebenen "digitalen Links" sicherzustellen.
- Sichere Aufbewahrung digitaler Aufzeichnungen für die erforderliche Zeit, unter Einhaltung der Steuer- und Datenschutzvorschriften.