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Bulgarien bereitet sich auf die Einführung von SAF-T ab 2026 vor

La factura electrónica en Bulgaria

Bulgarien hat einen Gesetzesentwurf für die obligatorische Erklärung der Standard Audit Trail Tax File (SAF-T) veröffentlicht, die voraussichtlich 2025 in Kraft treten wird. Bulgariens Nationale Steuerbehörde (NRA) hat SAF-T als Teil ihrer Strategie zur Erhöhung der Steuertransparenz und zur Betrugsbekämpfung eingeführt. 

Die Einführung des SAF-T wird 2026 mit großen Unternehmen beginnen, gefolgt von mittleren Unternehmen im Jahr 2027 und allen Steuerzahlern im Jahr 2030.

Zeitplan für die elektronische Rechnungsstellung in Bulgarien

  • Januar 2026: Großunternehmen mit einem Umsatz von mehr als 300 Millionen BGN im Jahr 2023 oder Steuern von mehr als 3,5 Millionen BGN.
  • Januar 2027: Große, mittlere und kleine Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 300 Millionen BGN im Jahr 2024 oder Steuern von mehr als 3,5 Millionen BGN.
  • Januar 2028: Große, mittlere und kleine Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 15 Millionen BGN im Jahr 2025 oder Steuern von mehr als 1,5 Millionen BGN.
  • Januar 2029: Verpflichtung für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Status.
  • Januar 2030: Verpflichtung für Kleinstunternehmen.

SAF-T-Meldungen, die von der Steuerbehörde verlangt werden

Die Steuerbehörde hat eine Reihe von Verpflichtungen in Bezug auf die Vorlage von SAF-T-Berichten festgelegt. Die einzureichenden Berichte sind nach ihrer Periodizität und Art wie folgt unterteilt:

Monatliche Berichterstattung

Die Unternehmen müssen monatlich die folgenden Buchhaltungsunterlagen vorlegen:

  • Hauptbuch:  Vollständige Aufzeichnung aller finanziellen Transaktionen nach Konten geordnet.
  • Verbindlichkeiten und Forderungen: Angaben zu den ausstehenden Forderungen an Lieferanten und zu den Forderungen an Kunden.
  • Ankauf- und verkaufsrechnungen: Detaillierte Aufzeichnung aller durchgeführten Handelsgeschäfte, sowohl der Verkaufserlöse als auch der Einkaufsausgaben.

Meldungsfrist: Diese Unterlagen müssen bis zum 14. Tag des auf den betreffenden Abrechnungszeitraum folgenden Monats eingereicht werden.

Jährliche Berichte

Zusätzlich zu den monatlichen Berichten sind Informationen über das Anlagevermögen des Unternehmens zu übermitteln:

  • Anlagevermögen: Enthält Angaben zum Anlagevermögen des Unternehmens, wie z. B. Grundstücke, Maschinen, Fahrzeuge und sonstige Vermögensgegenstände, die nicht unmittelbar zum Verkauf bestimmt sind, aber für den Betrieb unerlässlich sind.

Meldungsfrist: Diese Informationen müssen bis zum 30. Juni des Jahres, das auf das betreffende Steuerjahr folgt, vorgelegt werden.

Berichte auf Ersuchen der Steuerbehörde

In bestimmten Fällen kann die Steuerbehörde zusätzliche Informationen verlangen. Insbesondere:

  • Inventar: Eine detaillierte Aufstellung des Warenbestands am Ende eines Rechnungszeitraums. Dieser Bericht wird nur auf förmliche Anforderung vorgelegt.

Um den Übergang zur Einhaltung dieser neuen Verpflichtungen zu erleichtern, wurde eine Frist von sechs Monaten für die erstmalige Einreichung der erforderlichen Berichte festgelegt. Während dieses Zeitraums können sich die Unternehmen mit den Verfahren und Formaten vertraut machen, ohne Sanktionen zu riskieren, sofern sie die nach diesem Zeitraum festgelegten Fristen einhalten.

Die Einhaltung der SAF-T-Meldepflichten ist unerlässlich, um Sanktionen zu vermeiden und die Transparenz der Rechnungslegung zu gewährleisten. Es wird empfohlen, dass Unternehmen angemessene Buchhaltungsmanagementsysteme einführen, um diese Dateien effizient und innerhalb der vorgeschriebenen Fristen zu erstellen.

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