Gesetzesentwurf in Lettland für die B2B E-Rechnung

Die lettische Regierung hat offiziell die Verschiebung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich bekannt gegeben.
Die Einführung war ursprünglich für den 1. Januar 2026 vorgesehen, wurde nun jedoch auf den 1. Januar 2028 verschoben. Eine freiwillige Nutzung wird ab dem 30. März 2026 empfohlen.
Lettland bereitet sich für die zwingende Einführung der E-Rechnungen vor. Das Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf mit der Bezeichnung „Änderungen am Buchhaltungsgesetz“ (24-TA-438) ausgearbeitet, der die zwingende Verwendung von E-Rechnungen einführt.
Die lettische Regierung hat offiziell die Verschiebung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich bekannt gegeben.
Die Einführung war ursprünglich für den 1. Januar 2026 vorgesehen, wurde nun jedoch auf den 1. Januar 2028 verschoben. Eine freiwillige Nutzung wird ab dem 30. März 2026 empfohlen.
Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass das Mandat für die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) erst am 1. Januar 2025 in Kraft treten soll.
Einführung der elektronischen Rechnungsstellung
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung wird in zwei Phasen erfolgen.
- 1. Januar 2025: Elektronische Rechnungen werden für Transaktionen zwischen Behörden und Unternehmen obligatorisch sein, d. h. in den Bereichen G2G (Government to Government), B2G (Business to Government) und G2B (Government to Business).
- 1. Januar 2028: Die B2B-Verpflichtung (Business to Business) wird in Kraft treten.
Der Versand der Daten der E-Rechnungen ist an den staatlichen Einzahlungsdienst (SRS) Pflicht. Der SRS empfängt die Daten der Lieferanten der öffentlichen Verwaltung wie auch der Steuerzahler auf einem zentralisierten Portal.
Der Standard der E-Dokumente ist XML und er muss die Peppol BIS Billing 3.0 Spezifikation erfüllen.
Im Rahmen des nationalen E-Rechnungsprogramms können Rechnungen über drei Wege übermittelt werden:
- Die kostenlose nationale Zustellplattform;
- Über zertifizierte Peppol-Dienstleister;
- Oder direkt zwischen Handelspartnern, sofern beide Parteien zustimmen.
Unabhängig vom gewählten Übermittlungsweg müssen alle Rechnungen an die lettische Steuerbehörde übermittelt werden, um die Einhaltung und die Berichtspflicht sicherzustellen.