Gesetzesentwurf in Lettland für die B2B E-Rechnung im Jahr 2026
Lettland bereitet sich für die zwingende Einführung der E-Rechnungen vor. Das Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf mit der Bezeichnung „Änderungen am Buchhaltungsgesetz“ (24-TA-438) ausgearbeitet, der die zwingende Verwendung von E-Rechnungen einführt.
Die E-Rechnungspflicht gilt für den Regierungsbereich und für die in Lettland zum Zweck der MwSt. eingetragenen Unternehmen.
Die E-Invoicing-Einführung findet in zwei Phasen statt:
- Ab dem 1. Januar 2025: Die E-Rechnungen sind für die Transaktionen zwischen der staatlichen Verwaltung und den Unternehmen, d. h. in den Bereichen G2G (Regierung an Regierung), B2G (Unternehmen an Regierung) und G2B (Regierung an Unternehmen) Pflicht.
- Ab dem 1. Januar 2026: Die Verpflichtung im Bereich B2B (Unternehmen an Unternehmen) tritt in Kraft.
Ab dem 1. Januar 2026 ist der Versand der Daten der E-Rechnungen an den staatlichen Einzahlungsdienst (SRS) Pflicht. Der SRS empfängt die Daten der Lieferanten der öffentlichen Verwaltung wie auch der Steuerzahler auf einem zentralisierten Portal.
Der Standard der E-Dokumente ist XML und er muss die Peppol BIS Billing 3.0 Spezifikation erfüllen.
Die technischen Spezifikationen in Verbindung mit dem Austauschkanal der E-Rechnungen an die Steuerbehörde und weitere Aspekte in Bezug auf den Austausch von Unterlagen müssen noch definiert werden.