Griechenland führt den E-Lieferschein für die Istzeitverfolgung der Waren ein
Das griechische Wirtschaftsministerium (IAPR), das Finanzamt und die unabhängige Behörde für öffentliche Einnahmen (AADE) haben die Aktivierung des E-Lieferscheins auf der myDATA-Plattform zur Kontrolle des Warenversands mitgeteilt. Dieses Dokument erleichtert die Handelstransaktionen, indem man die Herkunft und das Ziel eines Produkts erfahren kann. Die Anwendung betrifft nationale und internationale Transporte innerhalb von Griechenland.
Der E-Lieferschein oder e-CMR verbessert die Transparenz und die Sicherheit in der gesamten Logistikkette, indem er präzisere Daten zur Beobachtung des Versands in Istzeit und der kritischen Daten in Bezug auf Abholung und Lieferung der Waren zur Verfügung stellt. Er bietet den Transportunternehmen außerdem mehr Flexibilität, um die Logistiktätigkeiten zu optimieren.
Indem die Papiere abgeschafft werden, senkt der e-CMR die Handlingskosten, vermeidet administrative und Abrechnungsverzögerungen und reduziert Unstimmigkeiten an den Lieferorten.
Wie wird der E-Lieferschein eingeführt?
Anwendungszeiträume für die Unternehmen
Der erste Anwendungszeitraum gilt für folgende Unternehmen:
- Unternehmen mit Bruttoeinnahmen über zweihunderttausend Euro (200.000 Euro)
- Unternehmen, die ungeachtet des Betrags ihrer Bruttoeinnahmen, in Branchen mit Energieprodukten
- (Brennstoffen) tätig sind
- Pharmazeutische Produkte und medizinisches Verbrauchsmaterial
- Baumaterialien
- Erzeugung, Normierung und Vertrieb von Oliven und Olivenöl
Der zweite Einführungszeitraum umfasst alle restlichen Unternehmen.
Einführungsphasen der digitalen Verfolgung der Warenbewegung
Phase A (grundlegende Funktionen für die Ausstellung und Übertragung der Versandmeldungen in myDATA) umfasst:
- Ausstellung der Dokumente,
- Kontrollmöglichkeit während der Bewegungen, indem der auf den Bewegungsdokumenten stehende QR-Code eingescannt wird.
Phase B (digitale Kontrolle der Bewegung, Umladung und Warenlieferung) umfasst:
- Digitale Verfolgung der Ladungen / Umladungen,
- Empfang der Dokumente und Waren anhand Einscannen des QR-Codes der Bewegungsdokumente,
- Kontrolle der Menge und Qualität seitens des Empfängers.
Einführungszeitplan
Der Einführungszeitplan für die Ausstellung und Übertragung der E-Dokumente lautet wie folgt:
Phase A
- Unternehmen des ersten Zeitraums (Geschäftsvolumen über 200.000 Euro oder spezifische Branchen): optional bis zum 30. November 2024 und zwingend ab dem 1. Dezember 2024.
- Unternehmen des zweiten Zeitraums (restliche Unternehmen, die nicht im ersten Anwendungszeitraum enthalten sind): optional bis zum 31. März 2025 und zwingend ab dem 1. April 2025.
Phase B
Die Anwendung von Phase B gilt für alle Unternehmen. Optional vom 1. Dezember 2024 bis zum 31. März 2025 und zwingend ab dem 1. April 2025.
Für die öffentliche Hand, für lokale Behörden und Rechtspersonen des öffentlichen Rechts gilt die Pflicht ab dem 1. Januar 2026.
Ausnahmen
Von der Anwendung der digitalen Kontrolle des Warenverkehrs sind ausgeschlossen:
- Landwirte der MwSt.-Sonderregelung und natürliche Personen, die Waren oder Dienstleistungen gelegentlich verkaufen (Transaktionen bis zu 10.000 Euro) wie auch öffentliche und private Angestellte und Rentner, die Autoren oder Konferenzteilnehmer von Bildungsprogrammen und -seminaren sind (Artikel 39, Absatz 1 des MwSt.-Gesetzbuchs).
- Warenbewegungen über ein Netzwerk mit kontinuierlichem Fluss, d. h. Gas-, Wasser, Strom- und Wärmebewegungen.
- Bewegungen, die von Technikern mit den für die Ausführung oder Fertigstellung ihrer Tätigkeit notwendigen Werkzeuge und Maschinen ausgeführt werden.
- Bewegungen, die von Bestattungsunternehmen ausgeführt werden.
Wie wird der E-Lieferschein mit EDICOM an myDATA gesendet?
Die Unternehmen müssen die E-Lieferscheine je nach ihrem Pflichttermin an myDATA senden. Auf diese Weise kann EDICOM die Automatisierung des gesamten Prozesses unterstützen, sodass manuelle Fehler reduziert und evtl. Verzögerungen vermieden werden.
- EDICOM ist vollständig im ERP integriert und erhält die Daten, um die strukturierte Datei in XML zu erstellen.
- Das validierte XML Dokument wird an die myDATA Plattform gesendet.
- myDATA sendet EDICOM die Datei zusammen mit dem MARK und der einmaligen Kennung zurück.
- EDICOM erhält das XML Dokument und bringt den QR-Code an, indem das Dokument wieder in ERP integriert wird.
Danach ist EDICOM auch fähig, das finale Dokument elektronisch und automatisiert an den Empfänger zu senden.