Estland bereitet sich auf die Einführung der B2B e-Rechnung in 2027 vor

Um das Steuersystem zu stärken und die Erhebung der Mehrwertsteuer zu optimieren, hat das estnische Finanzministerium einen Vorschlag für zwei wichtige Reformen vorgelegt: die Abschaffung des Schwellenwerts von 1.000 Euro für die Erklärung von Umsätzen und die obligatorische Einführung elektronischer Rechnungen bei Geschäften zwischen Unternehmen (B2B).
Diese Maßnahmen werden voraussichtlich im Jahr 2027 in Kraft treten, nach einer Phase der Anpassung und technischen Vorbereitung.
Estland bereitet sich auf sein nationales E-Invoicing-Projekt vor. In dem Bemühen, sein Steuersystem zu modernisieren und zu straffen, hat das estnische Finanzministerium seine Absicht angekündigt, einen Gesetzentwurf zur Änderung des geltenden Mehrwertsteuergesetzes auszuarbeiten. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Berichterstattung und Überwachung von Handelsgeschäften im Land zu optimieren.
Das Ministerium erwägt folgendes:
- Abschaffung der Schwellenwertes von 1.000 EUR für die Meldung von Transaktionen: Derzeit gibt es einen Schwellenwert von 1.000 € pro Transaktion, unterhalb dessen Transaktionen nicht an das Steuersystem gemeldet werden müssen. Mit der Abschaffung dieser Schwelle müssen alle Transaktionen, unabhängig von ihrem Wert, gemeldet werden.
- Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für mehrwertsteuerpflichtige B2B-Umsätze (Business-to-Business): Das Ministerium plant außerdem, die elektronische Rechnungsstellung für alle Transaktionen zwischen Unternehmen verbindlich vorzuschreiben. Diese Maßnahme wird die Automatisierung von Steuerverfahren erleichtern, das Betrugsrisiko verringern und die administrativen Pflichten der Steuerzahler vereinfachen.
Es wird erwartet, dass der Gesetzesentwurf im Laufe des Jahres 2025 ausgearbeitet und fertiggestellt wird. Wenn er verabschiedet wird, soll er 2027 in Kraft treten, so dass Unternehmen und Steuerbehörden Zeit haben, sich auf diese neuen technischen und betrieblichen Anforderungen einzustellen.
Diese Initiativen sind Teil des umfassenderen Plans der estnischen Regierung, eine vollständig digitalisierte Steuerverwaltung zu schaffen, die mehr Effizienz, Transparenz und Steuerehrlichkeit in Estland gewährleistet.
Andererseits hat die Regierung Änderungen des Rechnungslegungsgesetzes genehmigt, um die Nutzung elektronischer Rechnungen durch Unternehmen zu erweitern und zu fördern. Diese Änderungen bedeuten, dass Unternehmen, die dies wünschen, sich beim Handelsregister als Empfänger elektronischer Rechnungen registrieren lassen können. Das bedeutet, dass sie ab dem 1. Juli 2025 von ihren Lieferanten verlangen können, elektronische Rechnungen in maschinenlesbarem Format zu versenden.
Die beiden zulässigen elektronischen Formate sind:
- Europäisches Format EN16931 UBL - BIS 3.0, CII
- Lokales Format eXML 1.2eXML 1.2
Zum jetzigen Zeitpunkt wurden keine weiteren Informationen oder technischen Spezifikationen veröffentlicht.