Die e-Rechnung in Italien

Italien gehört zu den europäischen Länder, die sich am meisten für Innovation und die digitale Transformation der öffentlichen Verwaltung einsetzen. Es war eines der ersten Länder, das die elektronische Rechnungsstellung förderte und einführte. Derzeit es Italien das erste und einzige Land in der EU, in dem die elektronische Rechnungsstellung sowohl für private Unternehmen als auch für öffentliche Auftraggeber obligatorisch ist. Diese Regelung ist ungewöhnlich im europäischen Rechtskontext, da die europäischen Rechtslage die elektronische Rechnungsstellung nur im B2G-Bereich vorsieht. Um diese Anforderung auf den privaten Sektor auszuweiten, war die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.
Infolge der Konsolidierung der elektronischen Rechnungsstellung entwickelt sich das System ständig weiter. Die Aktualisierungen und Verbesserungen erhöhen den Grad der Digitalisierung der Verwaltung
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E-Rechnung für öffentliche Auftraggeber (B2G)
Mit dem Ziel, den grenzüberschreitenden Handel zu fördern, wird die elektronische Rechnungsstellung an öffentliche Auftraggeber seit 2014 von der Europäischen Union durch die Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen geregelt. Die Richtlinie legt fest, dass alle öffentlichen Auftraggeber in der Lage sein müssen elektronische Rechnungen annehmen und verarbeiten zu können. Um der Richtlinie nachzukommen, haben die Mitgliedstaaten die Vorgaben in nationales Recht umgesetzt.
Italien setzte die Richtlinie mit dem Dekret Nr. 148/2018. Das erste Gesetz für die Verwendung von elektronischen Rechnungen stammt jedoch bereits aus dem Jahr 2007. Im europäischen Vergleich gehört Italien damit zu den Pionierstaaten im Bezug auf die elektronischen Rechnung.
E-Procurement im Gesundheitswesen
Das jüngste von der Regierung initiierte E-Governance-Projekt ist das Node Smistamento Ordini (NSO) für den elektronischen Austausch von Bestellungen zwischen den öffentlichen Auftraggebern im Gesundheitswesen, dem Servizio Sanitario Nazionale (SSN), und dessen Lieferanten.
E-Rechnung für private Unternehmen (B2B)
Wie im öffentlichen Auftragswesen unterliegt auch die elektronische Rechnungsstellung zwischen privaten Unternehmen den europäischen Rechtsvorschriften. In diesem Fall handelt es sich um die Richtlinie 2010/45/EU über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem. Die Richtlinie soll die Funktionsweis des Binnenmarktes verbessern und die Interoperabilität zwischen den Mitgliedstaaten fördern.
Die Richtlinie legt fest, dass die elektronische Rechnungsstellung von der Zustimmung der Empfänger abhängt. Daher benötigte Italien die Genehmigung einer Ausnahmeregelung durch der Europäischen Union, um die Verwendung der E-Rechnung ohne die Zustimmung der Empfänger veranlassen zu können.
Die Ausnahmeregelung wurde in 2018 durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2018/593 des Rates umgesetzt. Dadurch konnte die italienische Regierung die elektronische Rechnungsstellung für private Unternehmen verbindlich vorschreiben.
Cross-border Invoice - Esterometro
Die Regelung für die Meldung ausländischer Rechnungen wird in Italien Esterometero genannt. Ausländische Rechnungen, die italienische Unternehmen erhalten, müssen dem Zentralamt für Steuern, der Agenzia Delle Entrate, monatlich in Form des Dokuments Tranmissione Datti Fatture (TDF) gemeldet werden.
Die Esterometro-Regelung soll ab Januar 2022 durch die elektronische Rechnung ersetzt werden. Auch die TDF-Rechnungen werden dann also über das Sistema di Interscambio (SdI) übermittelt.
Sistema di Interscambio (SdI)
Das SdI verfolgt ist ein zentralisiertes E-Invoicing-Modell. Alle elektronischen Rechnungen, sowohl B2B als auch B2G, müssen zur Validierung und Zustellung an die Empfänger an die zentrale Plattform des Zentralenamts fÜr Steuern übermittelt werden.
Eigentschaften der FatturaPA
Die italienische E-Rechnung nennt sich FatturaPA und wird durch das Provvedimento 30/04/2018 und die technischen Spezifikationen und Aktualisierungen definiert.
Format der FatturaPA
Es handelt sich um eine XML-Datei, in der derzeitigen Version 1.2.1.
Archivierung
Die Aufbewahrung elektronischer Dokumente wird durch das Gesetz Conservazione Sostitutiva geregelt. Sowohl B2B- als auch B2G-Rechnungen müssen zehn Jahre lang archiviert werden. Um die Integrität und Authentizität über diesen Zeitraum zu gewährleisten sind eine elektronische Signatur und ein elektronischer Zeitstempel erforderlich.
Italien als Pionier für die E-Rechnung
Die Einführung der E-Rechnung hat große Vorteile für die italienischen Regierung. Dem jüngsten Bericht der Europäischen Kommission Updated Benefits Analysis on the implementation of Directive 2014/55/EU nach wurden im Jahr 2019 allein im öffentlichen Sektor 1,1 Milliarden Euro eingespart.
Im ersten Jahr der lückenlosen Einführung der E-Rechnung konnten in Italien Berichten zufolge insgesamt 3,5 Milliarden Euro eingespart werden. Die guten Ergebnisse der Digitalisierung des Steuersystems aufgrund der E-Rechnung haben auch andere Länder dazu bewogen diesen Schritt zu erwegen. Einige Länder haben sogar damit begonnen, ihre eigenen elektronischen Rechnungssysteme nach dem Vorbild des SdI zu entwickeln (z. B. Frankreich, Albanien und Polen).