Tschad fördert Steuermodernisierung durch elektronische Rechnungsstellung

Im Januar 2022 hat der Tschad einen wichtigen Schritt zur Modernisierung seines Steuersystems unternommen, indem er vorschreibt, dass die Mehrwertsteuererklärungen in digitalem Format per E-Mail eingereicht werden müssen. Diese von der Generaldirektion für Steuern (DGI) umgesetzte Maßnahme zielt darauf ab, die Verwaltungseffizienz zu verbessern und die Einhaltung der Steuervorschriften durch die Steuerzahler zu erleichtern.
Obwohl die elektronische Rechnungsstellung in dem Land noch nicht verpflichtend ist, hat die tschadische Regierung ihre Absicht erklärt, sie schrittweise einzuführen, beginnend mit Unternehmen, die für die Mehrwertsteuer registriert sind. Es wird erwartet, dass die elektronischen Rechnungen das XML-Format annehmen und über eine von den Steuerbehörden zugelassene Plattform übermittelt werden. Darüber hinaus ist die mögliche Einführung digitaler Signaturen vorgesehen, um die Integrität und Authentizität von Steuerdokumenten zu gewährleisten.
Im Einklang mit diesen Bemühungen hat der Tschad ab Januar 2023 die Anwendung der Mehrwertsteuer auf digitale Dienstleistungen ausgedehnt, auch auf gebietsfremde Anbieter. Ab Januar 2025 wird diese Verpflichtung auch auf digitale Plattformen ausgedehnt, die solche Dienstleistungen erbringen, und diese müssen die entsprechende Mehrwertsteuer erheben und abführen.
Diese Initiativen spiegeln den wachsenden Trend zur Digitalisierung der Steuersysteme in Afrika wider, mit dem Ziel, Transparenz zu fördern, Betrug zu verringern und das Steueraufkommen zu steigern. Für Unternehmen, die in Tschad tätig sind, ist es unerlässlich, über diese Entwicklungen informiert zu bleiben und sich auf die neuen Anforderungen der elektronischen Steuerpflicht einzustellen.