Serbien: Gesetzesentwurf über ein obligatorisches elektronisches Transportsystem
Serbien veröffentlicht einen Gesetzesentwurf zur Einführung obligatorischer elektronischer Lieferscheine für den Warenverkehr im Lande.
Es ist geplant, dass diese Verpflichtung ab Januar 2026 in Kraft tritt.
Das serbische Finanzministerium hat einen Gesetzentwurf über elektronische Transportdokumente und elektronische Lieferscheine veröffentlicht. Es ist geplant, dass diese Verpflichtung ab Januar 2026 in Kraft tritt.
Der Gesetzesentwurf legt klare Anforderungen für die Ausstellung, den Versand, den Empfang und die Archivierung von elektronischen Frachtbriefen (elektronischen Lieferscheinen) für den Warenverkehr fest. Diese elektronischen Dokumente sind für die Verfolgung von Waren während ihres Transports auf dem serbischen Staatsgebiet von entscheidender Bedeutung und werden sowohl für den öffentlichen als auch den privaten Sektor gelten.
Das Ministerium stellt eine zentralisierte Plattform bereit, auf der der Aussteller den elektronischen Lieferschein vor dem Versand der Waren im XML-Format registrieren muss. Der Empfänger des elektronischen Lieferscheins muss den physischen Empfang der Ware am selben Tag oder spätestens innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Erhalt bestätigen. Die Annahme oder Ablehnung des elektronischen Lieferscheins muss durch die Ausstellung einer elektronischen Bestätigung des Wareneingangs innerhalb von acht Tagen ab dem Tag des Empfangs erfolgen.
Das Gesetz betrifft die meisten Waren, aber es gibt einige Ausnahmen:
- Waren, die über Verkehrsnetze transportiert werden (z. B. Wasser, Strom, Gas).
- Einzelhandelswaren, die besonderen Steuervorschriften unterliegen.
- Militärische und sensible Waren oder Waren, die im Rahmen internationaler Abkommen befördert werden, können ebenfalls davon ausgenommen werden.
Voraussichtlicher Zeitplan für die Umsetzung
Ab dem 1. Januar 2026 müssen Privatunternehmen bei B2G-Geschäften elektronische Lieferscheine an öffentliche Einrichtungen senden, und die Spediteure sind verpflichtet, diese zur Kontrolle vorzulegen.
Ab dem 1. Oktober 2027 müssen Privatunternehmen im B2B-Geschäft ebenfalls elektronische Lieferscheine senden und empfangen, wobei die Transportunternehmen ebenfalls verpflichtet sind, diese im Falle einer Kontrolle vorzulegen.