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Italien: Neue Anforderungen für die Übermittlung der E-Rechnungen Dichiarazione d'Intento

italien Dichiarazione d'Intento

Die italienische Regierung hat neue Anforderungen für die Übermittlung der Dichiarazione d'Intento veröffentlicht, die im Januar 2022 in Kraft treten werden.
 
Die neuen Anforderungen des von der italienischen Steuerbehörde Agenzia delle Entrate veröffentlichten Beschlusses 293390/2021 betreffen Unternehmen, die E-Rechnungen für nicht steuerpflichtige Umsätze per Absichtserklärung (Dichiarazione d'Intento) ausstellen müssen.

Die Dichiarazione d'Intento ist eine Rechnung, die normalerweise von Unternehmen verwendet wird, die Waren ein- oder ausführen. Diese Art von Rechnung enthählt keine Umsatzsteuer. Die Unternehmen übermitteln die Rechnung an ihre Lieferanten, sobald die Genehmigung der Agenzia delle Entrate für die Rechnung erhalten haben.

Ab Januar 2022 muss diese Art von Rechnung die folgenden Informationen enthalten: 

  • Natura: Freistellungscode N3.5 gleichbedeutend mit "non imponibili - a seguito di dichiarazioni d'intento";
  • Tipo Dato: Das Wort "INTENTO" ist zu melden;
  • Riferimento Testo: Das Protokoll des Eingangs der Absichtserklärung und die fortlaufende Nummer, getrennt durch das Zeichen "-" oder "/" (z. B. 08060120341234567-000001), sind anzugeben;
  • Riferimento Data: Das Datum des Empfangs durch die Agenzia delle Entrate, das im Protokoll der Absichtserklärung enthalten ist, muss angegeben werden.

Diese Anforderungen kommen zu den anderen Änderungen hinzu, die die Agenzia delle Entrate ab Januar 2022 beschlossen hat, wie z. B. die neuen Vorschriften für die Aufbewahrung elektronischer Dokumente.

 

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