e-Invoicing

XRechnung 2.2.0: Die neue Version der E-Rechnung

XRechnung 2.2.0

Ab dem 01.08.2022 ersetzt die Version 2.2.0 der XRechnung und die Extension XRechnung die derzeit gültige Version 2.1.1.

Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) hat, wie bei den vorangegangenen Versionen, kleinere Änderungen vorgenommen. Dabei ist die nun hergestellte Kompatibilität mit dem Fachverfahren der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) hervorzuheben. Darüber hinaus wurde die neue Version um die Regelerweiterungen für die Prüfung der Kontaktdaten des Verkäufers erweitert.

Kompatibilität mit dem DiGA-Verfahren

Um die Kompatibilität mit dem DiGA-Fachverfahren herzustellen, ist eine Erweiterung der Code-Listen notwendig. Die erforderlichen Codes müssen in der ISO 6523 Codeliste oder im Electronic Address Scheme (EAS) enthalten sein, damit sie in der XRechnung verwendet werden können. Der Inhalt der Rechnung bleibt dabei unverändert. Die Codes werden lediglich an der entsprechenden Stelle im Rechnungsausstellungssystem hinterlegt. Für die Anwender ändert sich nur die Personalisierungs-ID in der XML-Datei.

Durch die Extension XRechnung können Codes verwenden werden, die nicht Bestandteil der Code-Listen sind. Deshalb wurden z. B. die folgenden Codes der Codeliste der Extension XRechnung Version 2.2.0 hinzugefügt:

  • XR01: DiGAVEID. Eindeutiges Kennzeichen für eine Verordnungseinheit einer DiGA nach Paragraph § 139e SGB V.
  • XR02: Freischaltcode Digitaler Gutschein für die Nutzung einer DiGA nach Paragraph 139e SGB V.
  • XR03: IK. Eindeutiges Kennzeichen für einen Leistungserbringer nach Paragraph § 293 SGB V.

Prüfregeln für die Kontaktdaten des Verkäufers

Die Version 2.2.0 der XRechnung enthält neue Vorgaben für die Prüfung der Kontaktdaten des Verkäufers, die gemäß der Regel BR-DE-2 zwingend angegeben werden müssen:

  • BR-DE-27: Mit dem Element „Vendor contact telephone number" (BT-42) soll eine gültige Telefonnummer übermittelt werden. Eine gültige Telefonnummer muss mindestens drei Ziffern enthalten.
  • BR-EN-28: Mit dem Element „Vendor contact e-mail address" (BT-43) soll eine gültige E-Mail-Adresse übermittelt werden.
  • BT-43 soll genau ein @-Zeichen enthalten, das nicht von einem Leerzeichen oder einem Punkt, sondern von mindestens zwei Zeichen auf beiden Seiten getrennt werden soll. Der Punkt sollte nicht am Anfang oder am Ende stehen.

Die vollständige Spezifikation der Version 2.2.0 der XRechnung finden Sie unter https://www.xoev.de/xrechnung-16828

Senden und Empfangen der XRechnung über Peppol

Das E-Rechnungsgesetz gibt vor, dass die Bundesländer eigene Umsetzungsverordnungen für die XRechnung erlassen sollen. Die Bundesländer sind jedoch dazu verpflichtet, auch die Übertragung der Rechnungen über das Peppol-Netzwerk zu ermöglichen, wenn eine Anbindung über Webservice angeboten wird. 

Der EDICOM Access Point vereinfacht den Zugang zum Peppol-Netzwerk und ermöglicht eine direkte und transparente Anbindung an alle angeschlossenen Access Points.

Der EDICOM Peppol Access Point ermöglicht den integrierten und automatisierten Austausch von elektronischen Dokumenten im Standard Peppol-XML zwischen öffentlichen Auftraggebern und ihren Lieferanten innerhalb Europas.

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