Compliance,  e-Invoicing

Schweden prüft die Einführung der E-Rechnung und der elektronischen Übermittlung von Buchführungs- und Steuerdaten

Schweden: Einführung der E-Rechnung

Die schwedische Steuerbehörde (Skatteverket) prüft derzeit drei verschiedene Modelle, um die von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Anforderungen der elektronischen Umsatzsteuer (DRR) zu erfüllen und ein System zu entwickeln, das mit den digitalen Umsatzsteueranforderungen der 27 Mitgliedstaaten übereinstimmt.

  1. Skatterverket wird bis Ende 2022 die folgenden drei Modelle analysieren:
  2. Standard Aufit File for Tax (SAF-T) oder Umsatzsteuermeldung (PTC-Ansatz)
  3. Meldung von Transaktionen in Echtzeit wie z. B. in Spanien (SII) oder in Ungarn (RTIR) (CTC-Ansatz)

E-Invoicing mittels eines zentralen Rechnungseingangsportals wie z. B. in Italien, Polen oder Frankreich
Es wird erwartet, dass die schwedische Steuerbehörde bis Ende 2022 bzw. Anfang 2023 eine Entscheidung treffen wird und die Unternehmen ab 2024 dazu aufgerufen sein werden, mit der Umsetzung der neuen Anforderungen zu beginnen.

Schweden will die E-Rechnung zur Pflicht machen

Da Regierungen auf der ganzen Welt versuchen, die Umsatzsteuerlücke (entgangene Steuereinnahmen) zu schließen, wird in vielen Ländern eine transaktionsbasierte Berichterstattung bzw. eine kontinuierliche Transaktionskontrolle (CTC) diskutiert.

Dieser Prozess kann in verschiedenen Formen abgebildet werden, auch in Form der E-Rechnung. Die meisten Länder führen Validierungsprüfungen und Abgleiche mit Kundendaten mithilfe eines zentralen Rechnungseingangsportals durch, bevor Rechnungen in Echtzeit an die Empfänger zugestellt werden.
Dieser Trend begann in Südamerika mit Vorreitern wie Chile und Mexiko und breitet sich nun auch in Europa und Asien aus. In Brüssel prüft man derzeit eine eigene Version der digitalen Meldepflicht.
Allerdings gibt es in den Mitgliedsländern der EU eine große Vielfalt an Standards, da viele Länder ihre eigenen Systeme eingeführt haben. Dies stellt ein großes Hindernis mit Hinsicht auf die Interoperabilität dar. Die Europäische Kommission strebt deshalb eine Standardisierung bzw. Harmonisierung der E-Rechnung an.

Die Europäische Kommission strebt eine Regulierung der Umsatzsteuerberichterstattung an

Die Europäische Kommission strebt eine Harmonisierung der verschiedenen kontinuierlichen Transaktionskontrollen (Continuous Transaction Controls, CTC) für die E-Rechnung und das Echtzeit-Reporting der Umsatzsteuer an.

Zu diesem Zweck wurde im Januar 2022 eine Überprüfung eingeleitet, um eine einheitliche digitale Meldeanforderungen (DRR), auch bekannt als „transaktionsbasierte Meldungen", in allen 27 Mitgliedsstaaten einzuführen. Die Ergebnisse dieser Analyse sollen in der Änderung der Umsatzsteuerrichtlinie bis Ende 2022 berücksichtigt werden.

Ziel der DRR-Überprüfung ist es, herauszufinden, welche Daten gesammelt und zwischen den Steuerbehörden ausgetauscht werden könnten, um verlässliche Live-Transaktionsdaten zur Aufdeckung von Umsatzsteuerbetrug zu gewinnen.

Die Europäische Kommission erwartet, dass die Änderungsrichtlinie zur Umsatzsteuerrichtlinie bis Ende 2022 erlassen und bis 2024 umgesetzt werden könnte.

Die E-Rechnung in Schweden

Die E-Rechnung wurde 2008 in Schweden eingeführt, als die schwedische Finanzverwaltung (Ekonomistyrningsverket – ESV) diese für die Lieferanten unmittelbarer öffentlicher Auftraggeber zur Pflicht machte.

Die Anforderungen der E-Rechnung werden durch zwei Verordnungen geregelt: die Verordnung über die Buchführung der Behörden (Förordning (2000: 606) om myndigheters bokföring §21f) und den Austausch elektronischer Informationen von staatlichen Behörden (Förordning (2003: 770) om statliga myndigheters elektroniska informationsutbyte § 3).

In diesen Verordnungen werden die drei Formate für die E-Rechnungen angegeben, die von öffentlichen Auftraggebern akzeptiert werden:

  • Svefaktura
  • PEPPOL BIS
  • SFTI Volltextfaktur

Seitdem wurde die E-Rechnung in Schweden kontinuierlich weiterentwickelt.

Im November 2018 begann Schweden damit, alle Lieferanten, die E-Rechnungen an unmittelbare öffentliche Auftraggeber senden, zur Nutzung des PEPPOL-Netzwerks zu verpflichten. Im Jahr 2019 wurde diese Pflicht auf Rechnungen an regionale und kommunale öffentliche Auftraggeber ausgedehnt.
Diese Richtlinie, die im Juni 2018 verabschiedet wurde, verpflichtet alle Lieferanten öffentlicher Auftraggeber, egal ob zentral, regional oder lokal, ihre Rechnungen in elektronischer Form zu übermitteln. Das Ziel ist es, die Nutzung von PEPPOL zu fördern und das Format PEPPOL BIS INVOICE 3.0 als Standard für die Rechnung zu etablieren.

Derzeit gilt in Schweden, dass öffentliche Auftraggeber nicht nur E-Rechnungen empfangen, sondern auch Rechnungen über das PEPPOL-Netz an andere öffentliche Auftraggegber senden können. Zusätzlich zur Rechnung können auch elektronische Bestellungen und Kataloge über das PEPPOL-Netzwerk ausgetauscht werden.

Die verbindlichen Anforderungen werden von der DIGG (Myndigheten för digital förvaltning) geprüft, die für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungsprozesse zuständig ist.

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