Das DIAN veröffentlicht einen neuen Entschließungsentwurf zur vollständigen Regelung des elektronischen Rechnungssystems und gleichwertiger Dokumente

Am 1. November 2023 veröffentlichte das DIAN den Beschluss Nr. 000165, der die Annahme der Version 1.9 des technischen Anhangs der elektronischen Verkaufsrechnung formalisiert. Außerdem wird der technische Anhang 1.0, der dem elektronischen Äquivalenzdokument entspricht, herausgegeben.
Ieser neue Entschließungsentwurf enthält Änderungen gegenüber dem vorherigen, am 19. August 2022 veröffentlichten Entwurf. In diesem Beschluss wird die Anlage 1.0 des elektronischen Äquivalenzdokuments herausgegeben und es werden Änderungen an der Version 1.9 des technischen Anhangs über die elektronische Verkaufsrechnung vorgenommen.
Was sind die wichtigsten Änderungen am System der elektronischen Rechnung?
Diese Änderungen betreffen die Dokumente Rechnung, Gutschrift und Lastschrift, einschließlich Anpassungen der Feldvalidierung, der Wertekataloge, der Einführung neuer Felder und der Entfernung veralteter Elemente. Darüber hinaus wurden neue Strukturen für die Meldung sektorspezifischer Informationen aufgenommen.
- Beglaubigung von Dokumenten: Von nun an müssen die Dokumente am selben Tag der Ausstellung beglaubigt werden, wobei die Übereinstimmung zwischen dem Ausstellungsdatum und dem Datum der Unterschrift/Beglaubigung zu bestätigen ist. Es ist nicht mehr zulässig, Dokumente mit einem Datum vor oder nach 5 bzw. 10 Tagen auszustellen, wie es bisher erlaubt war.
- Validierung des Firmennamens und der NIT: Es wird eine strenge Validierung der Übereinstimmung des Firmennamens und der NIT mit den im RUT gemeldeten Daten eingeführt, wodurch die Bedeutung dieser Überprüfung hervorgehoben wird, da es zuvor keine strenge Validierung des gemeldeten Namens gab.
- Neue Vorgangsart für Gutschriften: Es wird eine neue Vorgangsart eingeführt, die "Anpassungsnotiz für akzeptierte elektronische Verkaufsrechnungen", mit der bereits akzeptierte Rechnungen angepasst werden können. Diese Vorgangsart kann nicht verwendet werden, wenn die referenzierte Rechnung nicht ausdrücklich oder stillschweigend akzeptiert wurde, und es ist nicht möglich, eine akzeptierte Rechnung zu stornieren.
- Neue Vorgangsarten für den Kauf/Verkauf von Devisen für Rechnungen: Es wurden zwei neue Vorgangsarten mit den Werten 15 und 16 für den Kauf bzw. Verkauf von Devisen hinzugefügt. Wert 15 ist "Devisenkauf" und Wert 16 ist "Devisenverkauf".
- Obligatorischer Betroffenheitszeitraum für Last-/Gutschriften: Für Last-/Gutschriften, die keinen Verweis enthalten (Typ 22 und 32), wird die Angabe des Betroffenheitszeitraums obligatorisch, d. h. der betroffene Zeitraum muss angegeben werden.
- Neuer Katalogwert für die Empfängeridentifikation: Code 48 für die vorübergehende Schutzgenehmigung wird als neuer Katalogwert für die Art der Empfängeridentifikation hinzugefügt.
- Neues Feld für den Code für die Devisenkontrollsorgfaltspflicht: Es wird ein neues Feld für den Code für die Devisenkontrollsorgfaltspflicht hinzugefügt, speziell für die Transaktionsarten Devisenkauf und -verkauf.
- Es wird ein neues elektronisches Dokument mit der Bezeichnung "elektronischer Rechnungsanpassungsvermerk" eingeführt, das für bereits akzeptierte Rechnungen gelten wird. Diese Berichtigungsmitteilung wirkt sich nur auf den ursächlichen Zusammenhang aus, hat buchhalterische und steuerliche Auswirkungen. Die Sicherheit ist gewährleistet.
- Die Verpflichtung, Einwegplastiksteuern auf zuckerhaltige Getränke und ultraverarbeitete Lebensmittel auf der Verkaufsrechnung auszuweisen, wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2277 aus dem Jahr 2020 als Anforderung hinzugefügt. Die entsprechenden Anpassungen werden im technischen Anhang 1.9 vorgenommen.
- Regelungen des Verfahren, dass zu befolgen ist, wenn aufgrund von Unternehmensumstrukturierungen oder Vertragsübertragungen ein neuer Technologielieferant eingeführt wird.
- Ziel ist die Regelung des elektronischen Äquivalenzdokument, über das die zwölf (12) im Dekret 358 von 2020 vorgesehenen Äquivalenzdokumente an das DIAN gemeldet werden. Er gibt Umsetzungsfristen für jedes Äquivalenzdokument an, beginnend mit dem POS- oder Registrierkassen-Ticket ab dem 15. Dezember 2023 und mit dem letzten Umsetzungsdatum des Einkommenstickets für öffentliche Aufführungen der darstellenden Künste, am 1. August 2024.
- Ziel ist es, die Begrenzung auf 5 UVT für die Ausstellung von Kassen- oder Kontrollgerätescheinen aufzuheben, wenn diese elektronisch ausgestellt werden. Ebenso wird festgelegt, dass es als Beleg für Kosten, Ausgaben und abzugsfähige Steuern dient, wenn das Kassensystem unter Angabe des Erwerbers ausgestellt wird.
- Bezüglich des Äquivalenzdokumente für die öffentliche Dienstleistung am Wohnort wird festgelegt, dass es als Beleg für Kosten, Ausgaben und abzugsfähige Steuern dient, unabhängig davon, wer als Erwerber identifiziert wird, solange die in Artikel 107 des E.T. festgelegten Anforderungen erfüllt werden. Diese Klarstellung ergibt sich aus der Aufhebung des Artikels 1.6.1.4.8. der DUR anlässlich des Dekrets 442 von 2023.
Welche Fristen gelten für die Umsetzung der Änderungen, die im technischen Anhang 1.9 der elektronischen Rechnung aufgeführt sind?
Die anlässlich dieser Entschließung erlassenen technischen Anhänge werden innerhalb der folgenden drei (3) Monate umgesetzt, mit Ausnahme der Besteuerung von zuckergesüßten Getränken und ultrahochverarbeiteten Lebensmitteln, die auf der Grundlage des technischen Anhangs 1.9 ab dem 1. November 2023 umgesetzt werden.
Wie sieht der Zeitplan für die Einführung des elektronischen Äquivalenzdokuments aus?
Zeitplan für die Einführung des elektronischen Äquivalents des Kassenzettels, je nach Status des Steuerpflichtigen in Bezug auf die Einkommensteuer und die ergänzenden Steuern.
- 03. Februar 2023: Große Steuerzahler
- 01. März 2024: Einkommensteuerpflichtige, die nicht den Status eines großen Steuerzahlers haben.
- 01. April 2024: Nicht-Einkommenssteuerpflichtige. Probanden, die keine der oben genannten Eigenschaften aufweisen.
Umsetzungszeitplan für die alle weiteren elektronischen Äquivalenzdokumente.
- 01 Mai 2024: Hauswirtschaftliche Versorgungsleistungen
- 01 Mai 2024: Die Fahrkarte für die Personenbeförderung
- 01 Mai 2024: Der Auszug
- 01 Juni 2024. Der Flugschein oder die Fahrkarte für den Lufttransport von Passagieren.
- 01 Juni 2024: Der Stimmzettel, die Fraktion, das Formular, die Karte, der Schein oder das Instrument bei Glücksspielen, die nicht örtlich begrenzt sind.
- 01 Juli 2024: Das Dokument für die Mauterhebung.
- 01 Juli 2024: Der von der Börse ausgestellte Handelsabrechnungsbeleg.
- 01 Juli 2024: Das Handelsdokument der Börse für landwirtschaftliche und andere Rohstoffe.
- 01 August 2024: Die Eintrittskarte für öffentliche Aufführungen der darstellenden Künste.
- 01 August 2024: Die Eintrittskarte für öffentliche Vorführungen, Stierkämpfe, Sportveranstaltungen, Handwerksmessen, Modeschauen, Festumzüge, Jahrmärkte, mechanische Attraktionen, Hahnenkämpfe, Pferderennen, Paraden an öffentlichen Orten mit dem Ziel, Ideen oder kollektive Interessen politischer, wirtschaftlicher, religiöser oder sozialer Art darzustellen.
- 01 August 2024: Die Kino-Eintrittskarte.
Zentralisierte Lösung Compliance para Colombia
Der neue Entschließungsentwurf wird derzeit vom Team der Ständigen Beobachtungsstelle für die elektronische Rechnungsstellung technisch bewertet und wartet auf die offizielle Veröffentlichung des DIAN mit den Daten der endgültigen obligatorischen Anpassung und Bestätigung der neuen Vorschriften.
Wir empfehlen Ihnen jedoch, sich mit unseren Steuerberatern in Kolumbien in Verbindung zu setzen, um mehr darüber zu erfahren und vorausschauend zu planen, um sich an die neuen Verpflichtungen des DIAN anzupassen.
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