e-Invoicing,  Compliance

CFDI 4.0 - Die neue Version der elektronischen Rechnungsstellung für Mexiko

cfdi 4.0

Was ist CFDI 4.0?

CFDI 4.0 ist die neue Version des sogenannten digitalen Steuerbelegs CFDI, der seit dem 1. Januar 2022 akzeptiert wird und den die Unternehmen für die Ausstellung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen) verwenden müssen. Die Version 4.0 ersetzt die Version 3.3.  
Die Migration zu CFDI 4.0 wirkt sich auf alle E-Rechnungsausstellungs- und -empfangsvorgänge sowie auf verwandte Vorgänge aus, wie z.B. die CFDI für Steuerabzug oder Zahlungsergänzungen, Lieferscheine oder Lohnabrechnungen.

Gültigkeit CFDI 3.3 und CFDI 4.0

Die Version 3.3 kann neben der Version 4.0 bis zum 31. Dezember 2022 gemäß dem ersten operativen Artikel des Fünften Beschlusses zur Änderung des Beschlusses über die verschiedenen Steuern für 2022 (RMF 2022) in seiner ersten voraussichtlichen Fassung weiterhin verwendet werden .
Ab dem Datum der Überarbeitung dieses Artikels ist die Verwendung E-Rechnungen in der Version 4.0 ab dem 1. April 2023 Pflicht.
Die Unternehmen können die Version 4.0 oder die Version 3.3 während des Jahres 2022 unverändert weiter verwenden, um ihre Systeme an die neuen Vorgaben der SAT anzupassen.
Aus unserer Sicht ist es jedoch ratsam, die Umsetzung von Migrationsprojekteb auf das neue Format nicht zu verzögern und so bald wie möglich mit der Ausstellung der neuen Version zu beginnen, um mögliche Strafzahlungen zu vermeiden, sobald nur noch die Version 4.0 akzeptiert wird.

Die wichtigsten Änderungen bzgl. CFDI

Die neue Version der CFDI E-Rechnung wird die folgenden Änderungen enthalten:

  • Es wird ein neues Element eingeführt, das sich auf globale/zusammenfassende Rechnungen auswirkt (diese Maßnahme wird sich direkt auf Ticketportale und Point-of-Sale-Rechnungslösungen auswirken).
  • Die Postleitzahl des Empfängers wird aufgenommen.
    • Name wird Pflicht und muss überprüft werden
    • Neues Feld für die Identifizierung des Primärsektors
    • Neues Feld, das angibt, ob die E Rechnungen Ausfuhren enthält
    • Neues Feld, das die Steuerpflicht des Unternehmens angibt
    • Die Ergänzung zum Drittlandskonto wird durch ein neues Element auf Konzeptebene ersetzt.
    • Änderungen bei den Validierungsregeln

Neues Format des Comprobante de Retenciones e Información de Pagos versión 2

Der Comprobante de Retenciones ermöglicht es, den Einbehalt von Steuern und die Zahlungen von im Ausland ansässigen Unternehmen zu dokumentieren. Dieser digitale Steuerbeleg betrifft Vorgänge wie Zahlungen im Zusammenhang mit Dividenden, Treuhandleasing, Veräußerung von Anteilen, unternehmensfremde Treuhandgesellschaften, Zinsen, Hypothekenzinsen, Zahlungen an Ausländer, Altersvorsorge, Gewinne, Geschäfte mit Derivaten und den Finanzsektor. Die neue Version des Comprobante de Retenciones e Información de Pagos enthält die folgenden Änderungen:

  • Feld für die Angabe des Orts der Ausstellung, wie bei der CFDI-Rechnung.
    - Es wurde eine Verknüpfung zu zusammenhängenden CFDIs hinzugefügt.
    - Es wurden Felder für die Steuerinformationen und die Postleitzahl des Ausstellers hinzugefügt:
  • Empfänger und der Name werden des Ausstelers und des Empfängers werden Pflicht.
    - In den Summen für Gewinn und ISR wurden einige Attribute hinzugefügt.
    - Ein Muster wurde für die FolioInt (Referenz) hinzugefügt.
    - Es gibt Anpassungen in den Validierungsregeln und Katalogen.

Neue Version des Complemento de Pagos 2

Das ‚Complemento de Pago' (Zahlungsergänzung), die zusammen mit der CFDI-Rechnung ausgestellt werden muss, wenn die Zahlungen in Raten oder aufgeschoben eingehen, hat ebenfalls ein neues Format mit den folgenden neuen Merkmalen:

  • Angabe der Gesamtsumme der Zahlungen, die sich aus den Zahlungsknoten ergeben
  • Information, ob die Zahlung steuerpflichtig oder nicht steuerpflichtig ist
  • Einzelheiten der Übertragungen und Einbehaltungen von Steuern
  • Die Zahlungsergänzung kann jetzt nur noch mit der Belegart "P" verwendet werden
  • Anpassungen bei den Validierungsregeln und Katalogen

Neue Bedingungen für die Stornierung von CFDIs

Die Stornierung von E-Rechnungen weist folgende Neuerungen auf:

  • Der Stornogrund muss angegeben werden. Dafür werden vier mögliche Werte eingeführt. Außerdem ist die Angabe des Steuerblattes erforderlich, das den stornierten Beleg ersetzt.
  • Die Antwortcodes der Dienste wurden angepasst.
  • Es wurden Validierungen aufgenommen, um die Stornierung von Belegen auf das Geschäftsjahr zu beschränken, in dem sie ausgestellt wurden.

Die Änderungen müssen nun so schnell wie möglich von den Unternehmen übernommen werden.

Die E-Invoicing-Lösung von EDICOM ist vollständig an die neuen Vorgeben der SAT angepasst und kann diese ohne Probleme abbilden. Mit der Lösung können Unternehmen all ihre Rechnungen elektronisch und automatisch an ihre Kunden senden und von ihren Lieferanten empfangen. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
 

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