e-Invoicing

Alles über die Außenhandels-Ergänzung für CFDI-Rechnungen

Außenhandels-Ergänzung für CFDI

Mexico's Tax Administration Service (SAT) is implementing new mechanisms to strengthen tax control over exported goods. In this context, the foreign trade complement for CFDIs will make it easier for the tax authorities to identify exporters and importers more quickly and efficiently.

Inhalt [Ausblenden]

Ergänzung der Außenhandelsregelung

Die Vorschriften für die CFDI-Außenhandelsergänzung finden sich in der Bundesabgabenordnung, Artikel 14, 29 und 29-A, in der Entschließung zur Steuerverschiedenheit, Regel 2.7.1.22 und in den Allgemeinen Außenhandelsregeln, Regeln 3.1.34 und 3.1.35.

Um den durch die Änderungen der Fakturierungs- und Außenhandelssysteme entstandenen Bedarf zu decken, wurde ein vorübergehender Mechanismus eingerichtet, um die Bestimmungen von Regel 3.1.34 der Allgemeinen Außenhandelsregeln einzuhalten.

Was ist die Außenhandelsergänzung?

Die Außenhandelsergänzung für CFDI ist ein Anhang zur elektronischen Rechnung, der die Identifizierung der Exporteure und Importeure ermöglicht und die Beschreibung der gehandelten Waren erweitert. Ziel ist es, die Sicherheit und die Steuerkontrolle bei internationalen Geschäften zu verbessern. Darüber hinaus stellt sie aber auch einen Schritt nach vorn bei der Standardisierung der im Außenhandel verwendeten elektronischen Dokumente dar. Tatsächlich könnte diese Ergänzung in Zukunft den elektronischen Wertgutschein (COVE) ersetzen.

Welche Informationen sind in der Außenhandelsergänzung enthalten?

Die CFDIs des Exportsektors müssen die mit der Art des Vorgangs verbundenen Daten, den Code der Zollanmeldung, das Ursprungszeugnis, die Nummer des Ausführers und den Wechselkurs enthalten. Hinzu kommen die Steueridentifikationsnummer des Empfängers der Waren in seinem Wohnsitzland (z. B. die Steuer-ID in den Vereinigten Staaten), seine Adresse und die Beschreibung des angemeldeten Pakets mit seinen spezifischen Merkmalen.

Die Version 2.0 der Außenhandels-Ergänzung

Am 19. Dezember 2023 hat die Steuerverwaltung (SAT) die Version 2.0 des Außenhandelskomplements veröffentlicht, die nach den Angaben in den Katalogen, die mit dieser Aktualisierung verbunden sind, am 18. Januar 2024 in Kraft treten wird.

Die Version 2.0 unterscheidet sich von der Vorgängerversion vor allem dadurch, dass keine neuen Felder hinzugefügt werden; allerdings werden vier Felder, die bisher fakultativ waren, als obligatorisch bezeichnet. Alle Aspekte der Struktur, der Norm oder der Kataloge werden in der technischen Dokumentation beschrieben, die von der SAT auf ihrer Website veröffentlicht wird.

Was die von der SAT vorgenommenen Änderungen in der Struktur der Ergänzung betrifft, so können wir die folgenden hervorheben:

  • Für diese neue Version wurden ein neues Präfix und ein neuer Namensraum definiert.
  • Abschnitt "Außenhandel": Der Präfixwert des Feldes "Version" wurde auf 2.0 geändert, die Attribute "TypeOperation" und "Subdivision" wurden entfernt; eine Änderung der Verwendung der Felder ist erforderlich.
  • Der Abschnitt Issuer wurde wie folgt angepasst: Für den Knoten Domizil ist eine Änderung der Verwendung von optional erforderlich.
  • Im Knoten "Waren" wurde die Verwendung von "fakultativ" in "obligatorisch" umgewandelt, außerdem wurden Anpassungen an den folgenden Feldern vorgenommen: Für das Attribut "CustomsUnitValue" wurde die Dezimalstelle auf 6 und für das Attribut "DollarValue" auf 4 erweitert.

Die letzte Aktualisierung dieses Komplements erfolgte am 18. Januar 2024, als die mexikanische Steuerverwaltung (SAT) die Veröffentlichung von Verbesserungen an der "original string sequence (xslt)" sowie an den Katalogen "c_RegimenFiscal" und "c_Currency" des Complemento de Comercio Exterior bekannt gab.

Wer ist von dieser Ergänzung betroffen?

Es muss von Steuerzahlern genutzt werden, die Außenhandelsgeschäfte tätigen, die endgültigen Exporte mit dem Code A1, die gemäß Artikel 14 des Steuergesetzes der Föderation der Veräußerung unterliegen.

Dieses Projekt ist nicht auf Mexiko beschränkt, sondern die SAT hat Interoperabilitätsvereinbarungen im Bereich des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens abgeschlossen, wohin mehr als 80 % der Exporte des Landes gehen.

Diese Vereinbarungen mit den Steuerbehörden der Vereinigten Staaten und Kanadas werden es den PACs ermöglichen, die Echtheit der als Empfänger des Pakets identifizierten Person zu überprüfen, den Status der Rechnung abzufragen und alle Einzelheiten des Vorgangs zu erfahren. Dadurch werden die Sicherheit und die Steuerkontrolle im Warenverkehr verstärkt und das Risiko von Fälschungen oder Steuerhinterziehung vermieden.

Wie kann man sich an die Außenhandelsergänzung anpassen?

EDICOM hat Hand in Hand mit der SAT an der Entwicklung dieser CFDI-Ergänzung für den Export gearbeitet. Aus diesem Grund ist die CFDI-Plattform nun bereit, mit diesem Update elektronische Rechnungen auszustellen.

Die Nutzer der EDICOM-CFDI-Plattform müssen keine Änderungen an ihren Systemen vornehmen, da sich die Lösung automatisch an die Anforderungen der SAT angepasst hat.

Möchten Sie alle neuen Funktionen des neuen Complemento Comercio Exterior 2.0 kennenlernen?

Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Sprechen Sie mit unseren Spezialisten und erfahren Sie, wie Sie Ihre Prozesse einfach und effizient verbessern können.

Kontaktieren Sie uns

EDICOM News Deutschland | Erfahren Sie mehr über e-Invoicing

Leitfaden für die Auswahl eines EDI- und E-Invoicing-Dienstleisters

Schlüssel zur Auswahl eines EDI- und E-Invoicing-Anbieters

Griechenland: Elektronische Rechnung B2B und B2G über MyData

Die wichtigsten Fakten zur elektronischen Rechnungsstellung in Griechenland

Die E-Rechnung in Kolumbien

Alles Wissenswerte rund um die E-Rechnung in Kolumbien.